Parlamentskorrespondenz Nr. 670 vom 18.06.2015

Grüne und NEOS zweifeln Unabhängigkeit der Volksanwaltschaft an

Nationalrat: Kontroverse über Besetzung von VA-Kommissionen, Einigkeit bei Forderung für mehr Palliativversorgung

Wien (PK) – Die Bestellvorgänge bei der Volksanwaltschaft (VA) wurden heute im Nationalrat kontrovers diskutiert, wobei eigentlich der Volksanwaltschafts-Tätigkeitsbericht 2014 zur Debatte stand. Der Bericht wurde zwar einstimmig zur Kenntnis genommen und der VA-Einsatz für Bürgeranliegen grundsätzlich von allen Seiten gelobt; Grüne und NEOS allerdings äußerten deutliche Bedenken, inwieweit die politisch nominierten VolksanwältInnen immer unabhängig arbeiten, zumal die Neubesetzungen der VA-Kommissionsleitungen von NGOs scharf kritisiert worden waren. Schützenhilfe in ihrem Auftreten gegen diese Vorwürfe erhielten die VolksanwältInnen Gertrude Brinek, Günther Kräuter und Peter Fichtenbauer jedoch von den übrigen Fraktionen, die die breite Akzeptanz der Volksanwaltschaft als anerkannte Kontrollinstanz in Sachen Bürger- und Menschenrechte hervorhoben. Die von den Grünen beantragte Neuordnung des Auswahlverfahrens von VolksanwältInnen erhielt mehrheitlich eine Absage im Nationalratsplenum. Ein Grünen-Antrag, die Ehe als Menschenrecht auch für homosexuelle Paare zu öffnen, wurde bei der namentlichen Abstimmung von 110 der 136 anwesenden MandatarInnen abgelehnt. Ebenfalls zurückgewiesen wurde ein Vorstoß der Freiheitlichen, Hürden bei Aufnahmen in den öffentlichen Dienst für Menschen mit Behinderung abzubauen.

Einstimmig sprach sich das Plenum hingegen für einen Allparteien-Antrag aus, die Empfehlungen der parlamentarischen Enquete-Kommission "Würde am Ende des Lebens" betreffend Hospiz- und Palliativversorgung umzusetzen.

Zum präventiven Schutz der Menschenrechte waren die Kommissionen der Volksanwaltschaft letztes Jahr 428 Mal im Einsatz. Diese Aktivitäten im Rahmen des Nationalen Präventionsmechanismus (NPM) umfassen zum einen Kontrollbesuche in Einrichtungen wie Justizanstalten, Pflegeheimen oder Polizeianhaltezentren, um unmenschliche Behandlung festgehaltener Personen zu verhindern. Zum anderen stehen auf der NPM-Agenda Überprüfungen, ob die Polizei etwa bei Abschiebungen oder Demonstrationen menschenrechtskonform agiert. Österreich erfüllt damit das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (OPCAT) sowie Teile der UN-Behindertenrechtskonvention bzw. der Bundesverfassung.

Im Zusammenhang mit der Verwaltungskontrolle, dem ursprünglichen Aufgabengebiet der Ombudsstelle, gingen im Vorjahr 19.648 Beschwerden wegen Problemen mit Behörden bei der Volksanwaltschaft ein. In 9.473 Fällen wurde ein formelles Prüfverfahren gestartet. Die ersten Plätze im Beschwerdeaufkommen belegten nahezu gleichauf die Bereiche Inneres (27,48%) und Soziales (27,19%), gefolgt von Justiz (16,57%). 2014 verfügte die Volksanwaltschaft gemäß Finanzierungsvoranschlag mit 10,046 Mio.€ über etwas weniger Budget als im Jahr davor (2013: 10,21 Mio.€), der Personalstand ist mit 73 Planstellen gleichgeblieben.

Am Ende der Sitzung wurde der Antrag der Koalition, dem Justizausschuss zur Behandlung der Urheberrechtsnovelle eine Frist bis zum 6. Juli zu setzen mit SPÖ-ÖVP-Mehrheit angenommen. Die inhaltliche Auseinandersetzung zwischen Opposition und Regierungsfraktionen fand bereits am Vormittag und in einer weiteren Geschäftsordnungsdebatte am Nachmittag statt (siehe Parlamentskorrespondenz Nr. 662 und 668).

VolksanwältInnen weisen Vorwurf mangelnder Objektivität zurück

Unisono wiesen die VolksanwältInnen Gertrude Brinek, Günther Kräuter und Peter Fichtenbauer die Kritik zurück, die Neubestellung von drei der sechs KommissionleiterInnen sei nicht ordnungsgemäß erfolgt. Bei den ausgewählten Personen, den UniversitätsprofessorInnen Heinz Mayer, Gabriele Fischer und Verena Murschetz, handle es sich um international anerkannte Persönlichkeiten auf dem Gebiet der Menschenrechte bzw. in ihren Fachbereichen, sie seien also über jeden Zweifel erhaben, unterstrich Kräuter. Brinek skizzierte im Detail das aufwendige Auswahlverfahren, an dem auch der Menschenrechtsbeirat beteiligt gewesen sei und das man "absolut gesetzeskonform" durchgeführt habe. Generell werde die Arbeit des Nationalen Präventionsmechanismus mit Erhebungen durch die Kommissionen und einer Endfeststellung durch die Volksanwaltschaft - mit dem Menschrechtsbeirat als Beratungsorgan - weltweit Modellcharakter zugestanden, strich die Volksanwältin heraus. Mutmaßungen über politische Einflussnahme durch die VolksanwältInnen erklärte Fichtenbauer als völlig haltlos. Die Erledigung von Beschwerden und Kommissionsprotokollen obliege den weisungsfreien ReferentInnen in der Volksanwaltschaft. Behauptungen, die Volksanwaltschaft sei dokumentierten Misshandlungsfällen bei der Polizei nicht nachgegangen, bezeichnete er in seiner Zuständigkeit für den Bereich innere Sicherheit als "Lüge".

Ernste Bedenken hätten anerkannte Menschenrechtsorganisationen wie Caritas oder Amnesty International geäußert, ob die Bestellung der drei neuen Prüfkommissionsleitungen in der Volksanwaltschaft völlig gesetzmäßig ablief, bezogen sich Wolfgang Zinggl und Alev Korun (beide G) sowie Christoph Vavrik und Nikolaus Scherak (beide N) indes auf einen kritischen offenen Brief von NGOs bzw. auf Vorhaltungen aus dem Menschenrechtsbeirat. Gerade weil er keinen "Schatten" auf der wichtigen Arbeit der Volksanwaltschaft sehen wolle, betonte Zinggl, sei Zweifeln an der menschenrechtlichen Expertise der eingesetzten KommissionleiterInnen erhöhte Aufmerksamkeit zu schenken; ebenso wie den von NGO-Seite vorgebrachten Protesten, die Volksanwaltschaft habe Kommissionsberichte, etwa zu Polizeiübergriffen, mehrfach ignoriert. Zur Klärung der Auswahlkriterien für die Kommissionsleitung müsse den Abgeordneten ein Interpellationsrecht gegenüber den VolksanwältInnen analog der parlamentarischen Fragemöglichkeit an den Rechnungshof eingeräumt werden, meinten Vavrik und Scherak. Überdies verlangte Vavrik im Sinne der Transparenz eine Veröffentlichung aller Stellungnahmen der geprüften Einrichtungen sowie sämtlicher VA-Empfehlungen. "Wir sind Ihre Organe" replizierte daraufhin Volksanwältin Brinek, das Parlament habe daher zu entscheiden, ob die VolksanwältInnen rechtlich mit dem Präsidenten des Rechnungshofs – auch hinsichtlich dessen Amtsdauer von 15 Jahren – vollständig gleichgesetzt werden sollen. Den Appell von Grünen und NEOS für ein neues, transparentes und parteiunabhängiges Auswahlverfahren von VolksanwältInnen verstärkte Alev Korun (G) in einem Entschließungsantrag. Darin heißt es, die Mitglieder der Volksanwaltschaft seien in öffentlichen Ausschreibungen nach fachlichen Qualifikationskriterien auszuwählen. Letzte Entscheidungsinstanz wäre demnach wiederum der Nationalrat, der nach einer Anhörung im Hauptausschuss die drei geeignetsten BewerberInnen mit Zweidrittelmehrheit wählt.

SPÖ, ÖVP, FPÖ und Team Stronach verteidigten dagegen geschlossen die Volksanwaltschaft als qualitativ hochwertige "Rechtsschutzinstitution", wie Nurten Yilmaz (S) die Ombudsstelle nannte. Die herausragende Kompetenz und Qualität der Volksanwaltschaft zeige sich schon an ihrem hohen Stellenwert in der Bevölkerung, so SPÖ-Volksanwaltschaftssprecher Johann Hell, der unter anderem auf die zahlreichen legislativen Anregungen der VolksanwältInnen hinwies. Alle Schritte der Kommissionsbesetzungen seien genau dokumentiert, an der Rechtmäßigkeit des Bestellvorgangs bestehe kein Zweifel, sagte Angela Fichtinger (V) und lobte die effektive Erledigung aller Bürgerbeschwerden durch die Volksanwaltschaft. Maria Theresia Fekter (V), Carmen Schimanek (F), Martina Schenk (T), Christian Lausch (F) und Norbert Sieber (V) warfen Grünen und NEOS vor, auf Kosten der Volksanwaltschaft politisches Kleingeld wechseln zu wollen; Schimanek beispielsweise warf dem Grünen-Volksanwaltschaftssprecher Zinggl "gespielte Hysterie" vor, sei doch ein regelmäßiger Wechsel der Leitungspersonen in Ombudseinrichtungen zur Wahrung der Unabhängigkeit ein auch von internationalen Gremien empfohlenes Prinzip.

Palliativversorgung: Nationalrat drängt auf Ausbau

Die Arbeiten der Enquetekommission "Würde am Ende des Lebens" zeigen Wirkung. Einhellig befanden heute RednerInnen aller Fraktionen, Kompetenz- und Finanzierungsfragen dürften bei der Absicherung einer zeitgemäßen Palliativversorgung für alle Altersgruppen in Österreich kein Hindernis darstellen. Franz-Joseph Huainigg (V) wertete den von allen sechs Parlamentsfraktionen dazu ausgearbeiteten Antrag als wertvolles Zeichen gegen die Sterbehilfe, die nie als Antwort auf den Hilferuf leidender Personen gegeben werden dürfe. Der Volksanwaltschaft sprach der ÖVP-Mandatar seinen Dank für die Unterstützung in diesem Zusammenhang aus. Huainiggs Parteikollegin Gertrude Aubauer bestätigte, der gemeinsame Antrag verdeutliche die Forderung nach Solidarität in der Gesellschaft. Im Interesse der Mitmenschlichkeit müssten die nötigen Mittel zur Implementierung der Forderungen gefunden werden. Eva Mückstein (G) schließlich brachte den angesprochenen Entschließungsantrag ein, in dem die Umsetzung der Enquetekommission-Empfehlungen zum Ausbau der Palliativversorgung in Österreich eingefordert wird. Unter anderem sei dazu ein Stufenplan für Maßnahmen sowohl im Erwachsenen- als auch im Kinder- und Jugendbereich zu erstellen, wobei in den kommenden beiden Jahren jeweils 18 Mio. € für zusätzliche Hospiz- und Palliativeinrichtungen aufgebracht werden sollen. Weiters ersuchen die Abgeordneten die Bundesregierung mit Nachdruck, Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht weiterzuentwickeln.

Ehe für alle sorgt für Zwist der Regierungsfraktionen

Ob die Ehe auch für gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften eine Option darstellen soll, darüber gehen die Meinungen von SPÖ und ÖVP weiterhin auseinander. Ausgelöst wurde der Schlagabtausch der Koalitionsparteien von einem Antrag der Grünen. Mit Verweis auf die Vorarbeiten zum Nationalen Aktionsplan Menschenrechte forderte Daniela Musiol (G) die Bundesregierung auf, die Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Paare zu beenden, indem die Ehe auch für sie geöffnet wird. Die Eingetragene Partnerschaft für Homosexuelle sei lediglich als Übergangslösung zu werten, verdeutlicht die Grünen-Mandatarin in ihrem dazu eingebrachten Antrag; erst wenn Österreich schwulen und lesbischen Paaren auch die Eheschließung ermöglicht, trage das Land auch in dieser Hinsicht der Anti-Diskriminierung Homosexueller gemäß der Europäischen Menschenrechtskonvention Rechnung.

Die Ehe sei gesetzlich festgelegt eine Einrichtung für Mann und Frau, stellte Maria Theresia Fekter (V) demgegenüber ihre Sichtweise dar. Für homosexuelle Paare gebe es die Eingetragene Partnerschaft, die diskriminierungsfrei wie in der Ehe die Rechte und Pflichten in einer Partnerschaft regle und somit ausreichend sei. Abgesehen davon sei die Angelegenheit angesichts der zahlreichen aktuellen Probleme keine Diskussion wert, rügte Franz Leopold Eßl (V) den Antrag. SPÖ-Klubobmann Andreas Schieder hielt dem entgegen, zur vollständigen Beseitigung jeder Diskriminierung von Homosexuellen sei die Institution Ehe sehr wohl für diese Menschen vorzusehen, genauso wie das Levelling-up in anderen Bereichen des täglichen Lebens. Allerdings, verdeutlichte er in Richtung Grüne, heiße Politik auch, Überzeugungsarbeit zu leisten – gerade bei "konservativeren Fraktionen". Die SozialdemokratInnen würden daher eingedenk des Koalitionspakts gegen den Antrag stimmen, obwohl das klare Ziel sei, das Ehe-Verbot für gleichgeschlechtliche Paare noch in dieser Legislaturperiode abzuschaffen. "Jeder Widerstand dagegen ist im 21. Jahrhundert rückständig" vermerkte Petra Bayr (S) und sie empfahl, nicht wieder auf Zurufe aus der internationalen Rechtsprechung zu warten, um eine zeitgemäße Gesetzeslage zur Anti-Diskriminierung zu schaffen.

Handlungsbedarf von Sachwalterschaft bis Inklusion

Die von der Volksanwaltschaft aufgezeigten Probleme bei der Sachwalterschaft, wie ungebührliche Einschränkungen der besachwalteten Personen und mangelnden Kontakt mit den SachwalterInnen thematisierten Martina Schenk (T), Gertrude Aubauer (V) und Johann Hechtl (S). Begrüßt wurden dabei die laufenden Anstrengungen im Justizministerium, eine Reform des Sachwalterschaftsrechts herbeizuführen; besonders dem Mitspracherecht naher Angehöriger in Sachwalterschaftsfragen maßen sie große Bedeutung bei. Hechtl fügte allerdings an, bei VereinssachwalterInnen seien die im Volksanwaltschaftsbericht genannten Problematiken äußerst selten.

Ressourcenengpässe dürften nicht dem Schutz der Menschenrechte entgegenstehen, befanden die Abgeordneten mit Verweis auf Schubhaftzentren, Justizanstalten und Pflegeeinrichtungen. Auf Nikolaus Scheraks Sorge, InsassInnen des neuen Schubhaftzentrums Vordernberg hätten mangelnden rechtlichen Schutz, wenn die dortigen Sicherheitsfirmen als Hoheitsbehörde agieren, informierte Volksanwalt Fichtenbauer, am 26. Juni werde die Volksanwaltschaft einen Bericht mit Prüfergebnissen im konkreten Fall und legislativen Vorschlägen präsentieren. Zahlreiche unangemeldete Kommissionsbesuche in Gefängnissen hätten menschenrechtlich bedenkliche Haftbedingungen aufgrund von Personalmangel publik gemachte, zeigte weiters Franz Kirchgatterer (S) auf, eine Verbesserung der Zustände sei vor allem im Jugendstrafvollzug nötig.

Michael Ehmann (S) und Elisabeth Grossmann (S) sprachen sich dezidiert dagegen aus, Personalengpässe in Pflege- und Altenheimen durch die medikamentöse Ruhigstellung von BewohnerInnen kompensieren zu wollen. Grossmann machte sich neben einer optimierten psychosozialen Betreuung in Pflegeeinrichtungen auch für eine Konkretisierung der rechtlichen Rahmenbedingungen der 24-Stundenpflege stark.

Zu Kinderrechten, denen die Volksanwaltschaft 2014 ihren Tätigkeitsschwerpunkt widmete, brachte Katharina Kucharowits (S) die aktuelle Situation unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge in Österreich zur Sprache. Entgegen der UN-Kinderrechtskonvention würden traumatisierte Kinder und Jugendliche hierzulande in Massenquartieren wie Traiskirchen ohne altersgerechte Versorgung untergebracht, empörte sie sich und rief Innenministerin Johanna Mikl-Leitner, Familienministerin Sophie Karmasin und die zuständigen LandesreferentInnen auf, ehestmöglich in kleinstrukturierten Unterkünften angemessene Lebensbedingungen für die minderjährigen Schutzsuchenden zu schaffen. Edith Mühlberghuber (F) widmete sich dem Thema in Bezug auf chronisch kranke SchülerInnen, denen aufgrund fehlender Rechtssicherheit für die Lehrerschaft bei Hilfeleistungen nicht ausreichend Unterstützung zukomme. Weiters forderte sie bessere finanzielle und sozialrechtliche Absicherung für Kinder mit Behinderung, die in Beschäftigungswerkstätten tätig sind. Ungenügend Absicherung gebe es auch für kranke oder verletzte Soldaten im Bundesheer, warf Franz Leonhard Eßl (V) Missstände bei der Personalverwaltung im Bundesheer auf.

Hinsichtlich Inklusion von Menschen mit Behinderung erneuerte Volksanwalt Kräuter seinen Appell, die kommende Dienstrechtsnovelle nicht verstreichen zu lassen, ohne gesetzliche Diskriminierungen von Personen, deren Handlungsfähigkeit eingeschränkt ist, zu beseitigen. Carmen Schimanek (F) zog mit einem eigenen Entschließungsantrag nach, der Eintritt in den öffentlichen Dienst solle auch Menschen ohne volle Handlungsfähigkeit ermöglicht werden. Leichte Einschränkungen dürften Personen nicht von vornherein vom Bundesdienst ausschließen, wie derzeit im Vertragsbedienstetengesetz vorgesehen, wo als Aufnahmekriterium "volle Handlungsfähigkeit" normiert ist.

Die internationalen Aktivitäten der Volksanwaltschaft umriss noch Asdin El Habbassi anhand des EU-Twinningprojekts in Mazedonien, bei dem die heimische Ombudsstelle mit ihrer dortigen Partnereinrichtung zusammenarbeitet. (Schluss Nationalrat) rei