Parlamentskorrespondenz Nr. 681 vom 19.06.2015

Neu im Justizausschuss

Regierungsvorlagen betreffend Erbrechts-Änderungsgesetz und Urheberrechtsnovelle

Wien (PK) – Die Modernisierung des Pflichtteilsrechts, erweiterte Möglichkeiten zur Berücksichtigung von pflegenden Angehörigen im Abhandlungsverfahren sowie generell von Lebensgemeinschaften sind die zentralen Punkte eines von der Regierung vorgeschlagenen Erbrechts-Änderungsgesetzes (688 d.B.), das zudem rechtsbereinigende und sprachliche Adaptierungen bringt. Insgesamt soll die Vorlage auch der Verbesserung der Übersichtlichkeit und der Stärkung der Testierfreiheit dienen. Der Entwurf einer Urheberrechts-Novelle wiederum weitet die "Leerkassettenabgabe" auf digitale Speichermedien aus und sieht überdies Erleichterungen für die Werknutzung durch Bildungseinrichtungen vor.

Pflegeleistungen sollen erbrechtlich berücksichtigt werden, Neuregelung des Pflichtteilsrechts

Als eine der wesentlichen Neuerungen im Bereich des gesetzlichen Erbrechts sieht die Novelle nun die Möglichkeit vor, im Rahmen des Verlassenschaftsverfahrens nahe Angehörige, die den Verstorbenen innerhalb der letzten drei Jahre gepflegt haben, erbrechtlich zu berücksichtigen. In diesem Sinn soll pflegenden Angehörigen ein Pflegevermächtnis zustehen, dessen Erfüllung der Gerichtskommissär durch einen Einigungsversuch fördert. Als Grundlage für die Einigung sollen laut den erläuternden Bemerkungen zur Regierungsvorlage auch Unterlagen zum Pflegegeld dienen. Lebensgefährten wiederum soll unter bestimmten Voraussetzungen ein außerordentliches Erbrecht zukommen, und zwar vor dem außerordentlichen Erbrecht der Vermächtnisnehmer und der Aneignung durch den Bund. Testamente zugunsten des früheren Ehegatten, eingetragenen Partners oder Lebensgefährten sollen nach dem Entwurf jedenfalls als aufgehoben gelten, wenn die Ehe, eingetragene Partnerschaft oder Lebensgemeinschaft aufgelöst wurde.

Geht es nach der Regierungsvorlage, dann sollen in Zukunft nur noch die Nachkommen und der Ehegatte oder eingetragene Partner pflichtteilsberechtigt sein. Die Pflichtteilsberechtigung der Eltern und weiterer Vorfahren des Verstorbenen entfällt damit. Durch eine Erweiterung der Enterbungsgründe will die Vorlage dabei die Privatautonomie des letztwillig Verfügenden stärken. So sollen nun auch mit mehr als einjähriger Freiheitsstrafe bedrohte Straftaten gegen nahe Angehörige erfasst werden. Ebenso einen Enterbungsgrund bilden grobe Verletzungen der Pflichten aus dem Eltern-Kind-Verhältnis. Der Enterbungsgrund der "beharrlichen Führung einer gegen die öffentliche Sittlichkeit gerichteten und anstößigen Lebensart" soll hingegen entfallen. Die Vorlage erweitert aber auch die Möglichkeit, den Pflichtteil auf die Hälfte zu mindern. Hierzu soll nunmehr ein zumindest zwanzig Jahre fehlender Kontakt genügen.

Urheberrechtsnovelle bringt "Speichermedienabgabe"

In die sogenannte "Leerkassettenvergütung" werden in Zukunft multifunktionale Speichermedien einbezogen. Die von der Regierung vorgelegte Urheberrechts-Novelle (687 d.B.) weitet nun die Vergütungspflicht für Privatkopien im Sinne einer "Festplattenabgabe" – der Gesetzestext spricht von "Speichermedienabgabe" - auf digitale Datenträger aus, wobei Höhe und Einnahmen aus diesem Titel in mehrfacher Form gedeckelt werden. Wie die Erläuternden Bemerkungen zur Regierungsvorlage allerdings klarstellen, wird das Anliegen der Einführung einer "Gerätekette" und damit die Einbeziehung von PCs, Smartphones und Tablets in die auf Vervielfältigungen auf Papier eingehobene Reprographievergütung  nicht weiter verfolgt. Zentraler Punkt der Vorlage ist ferner die Erleichterung der Werknutzung für Schulen, Universitäten und andere Bildungseinrichtungen, dies insbesondere auch hinsichtlich von Prüfungsaufgaben etwa im Rahmen der Zentralmatura. Zudem soll auch das Urheberregister aufgelassen werden, was mit der derzeit nur sehr spärlichen Nutzung begründet wird. (Schluss) hof