Parlamentskorrespondenz Nr. 683 vom 19.06.2015

Neu im Justizausschuss

Änderungen im Prozessrecht im Mittelpunkt von Anträgen der Regierungsparteien und der Grünen

Wien (PK) – Auf Klarstellungen und Präzisierungen im Zivilprozessrecht zielt ein Initiativantrag der Regierungsparteien ab, der vor allem die Themenbereiche Geschäftsverteilung und Prozesseinreden im Visier hat. Die Grünen wiederum fordern Videoaufzeichnungen bei Übersetzungen vor Gericht durch Gebärdendolmetscher.

Klarstellungen bei Verstößen gegen die Geschäftsverteilung und bei Prozesseinreden

Präzisierungen und Klarstellungen sollen Änderungen in der Zivilprozessordnung und im Gerichtsorganisationsgesetz bringen, die von den Regierungsparteien vorgeschlagen werden. Ein entsprechender Initiativantrag (1210/A) der Abgeordneten Michaela Steinacker (V) und Johannes Jarolim (S) sieht in diesem Sinn bei gesetzwidriger Geschäftsverteilung bzw. für jeden Verstoß gegen die richtige Gerichtsbesetzung eine Rügepflicht vor und schafft zudem für beide Fälle die Möglichkeit einer abgesondert anfechtbaren Entscheidung.

Ein weiterer Regelungsschwerpunkt ist die Abschaffung der als unnötig bezeichneten Formalität der eigens erforderlichen Beschlussfassung auf abgesonderte Verhandlung. Nach den Intentionen von Steinacker und Jarolim soll das Gericht in Zukunft – unabhängig von einer gemeinsamen oder getrennten Verhandlung über eine Prozesseinrede – entscheiden können, ob es den Beschluss gesondert ausfertigen und damit eine sofortige Anfechtung möglich machen will, wenn es in der Frage der Prozessvoraussetzungen zunächst eine Klärung im Instanzenweg beabsichtigt.

Grüne fordern Videoaufzeichnungen bei Übersetzung durch Gebärdendolmetscher

Ein hohes Maß an Rechtsunsicherheit ortete Helene Jarmer (G) bei der Verwendung der Gebärdensprache vor Gericht. Über die Einvernahme von gehörlosen Personen würden Protokolle nur sinngemäß und nicht wortident angefertigt werden, gibt sie zu bedenken und fordert in einem Initiativantrag auf Änderung der Strafprozessordnung (1212/A) eine verpflichtende Erstellung von Bild- und Tonaufzeichnungen in allen Fällen der Beiziehung von Dolmetschern für die Gebärdensprache. (Schluss) hof