Parlamentskorrespondenz Nr. 720 vom 24.06.2015

Strafrechtsreform: Justizausschuss holt Rat von Experten

Hearing zur Klärung noch offener Details

Wien (PK) – Mit einem Hearing im Justizausschuss erfolgte heute der Auftakt zu den parlamentarischen Beratungen über das von der Regierung vorgelegte Strafrechtsänderungsgesetz, das vor allem strengere Strafen bei Gewaltdelikten und eine Anpassung der Wertgrenzen bei Vermögensdelikten bringen soll. Zur Klärung nach wie vor strittiger Detailfragen, so etwa bei den Bilanzdelikten, konnten die Abgeordneten dabei auf den Rat von ExpertInnen aus Lehre und Praxis zurückgreifen. Die Universitätsprofessoren Helmut Fuchs und Alois Birklbauer, Universitätsprofessorin Lyane Sautner (Vizepräsidentin des Opferschutzverbands Weißer Ring), Josef Weixelbaum (Vizepräsident der Rechtsanwaltskammer), Friedrich Forsthuber (Präsident des Landesgerichts für Strafsachen Wien) sowie Christoph Koss (Verein Neustart) beurteilten das Reformwerk aus ihrer fachlichen Sicht und nahmen überdies zu noch offenen Punkten Stellung. Die Novelle wurde danach einstimmig vertagt und soll am 30. Juni in einer weiteren Sitzung des Justizausschusses auf den Weg in Nationalratsplenum gebracht werden, wo eine Beschlussfassung noch vor der Sommerpause geplant ist.

Mehr Strenge bei Gewaltdelikten, Nachschärfungen im Sexualstrafrecht

Als sicher gilt, dass das Strafrechtsänderungsgesetz (689 d.B.) eine neue Gewichtung der Strafdrohungen zwischen Vermögensdelikten und Delikten gegen Leib und Leben bringen wird. Im Wesentlichen sollen in Zukunft Gewaltdelikte strenger bestraft werden, während es bei Wirtschafts- und Vermögensdelikten zu einer Anpassung der Wertgrenzen kommt. Präzisierungen und Nachschärfungen plant die Vorlage im Sexualstrafrecht, aber auch bei den Delikten des Landfriedensbruchs und der Verhetzung. So stellt die vorgeschlagene Textierung bei der in der Öffentlichkeit unter dem Title "Po-Grapschen" diskutierten sexuellen Belästigung nunmehr auf eine Verletzung der Würde durch "intensive Berührung einer der Geschlechtssphäre zuzuordnenden Körperstelle" ab. Sexuelle Handlungen gegen den Willen der betroffenen Person werden darüber hinaus unter dem neuen Tatbestand der "Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung" geahndet. Was den Drogenmissbrauch betrifft, will der Entwurf dem Prinzip "Therapie statt Strafe" dadurch weiter zum Durchbruch verhelfen, indem der Besitz von Kleinstmengen zum Eigengebrauch nicht mehr kriminalisiert wird, dies allerdings unter der Voraussetzung einer Zusammenarbeit mit den Gesundheitsbehörden.

Neuregelung bei Bilanzdelikten und Untreue

Die Straftatbestände der "Bilanzfälschung" schließlich sollen einheitlich gestaltet werden, und zwar unter Differenzierung zwischen Taten von Organen der Gesellschaft und Taten externer Prüfer. Voraussetzung für die Strafbarkeit ist nach der den Abgeordneten vorliegenden Textierung jedenfalls, dass die Tat schweren Schaden für Gesellschafter, Gläubiger und Investoren nach sich ziehen kann.

Zum Bereich der Wirtschaftsdelikte lag dem Ausschuss ferner ein gemeinsam von den Abgeordneten Michaela Steinacker (V), Johannes Jarolim (S) und Georg Vetter (V) eingebrachter Initiativantrag (1110/A) vor, der auf in den letzten Jahren in der Praxis aufgetretene Unklarheiten bei der Anwendung des Untreuetatbestands reagiert und Präzisierungen etwa bei den Begriffsbestimmungen vorschlägt.

Brandstetter hat "große Freude" mit der Reform

Er habe große Freude mit der Regierungsvorlage, stellte Justizminister Wolfgang Brandstetter fest und erinnerte an das ausführliche Begutachtungsverfahren, in dem mehr als 200 Stellungnahmen überwiegend berücksichtigt wurden. Ausdrücklich hob der Ressortchef die Verschärfung des Sexualstrafrechts mit dem neuen Tatbestand der Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung und den Klarstellungen hinsichtlich der sexuellen Belästigung hervor und betonte, die neu gefundene Formulierung stelle eindeutig auf die Verletzung der Würde als Voraussetzung für die Strafbarkeit von sexuellen Übergriffen ab. Beim Suchtmittelgesetz bezeichnete es Brandstetter als wesentlich, dass die medizinische Behandlung weiterhin im Vordergrund steht, gleichzeitig aber auch auf die Ermittlungsarbeit der Polizei Bedacht genommen wird. Bei den Bilanzdelikten und bei der Untreue wiederum tragen die neuen Bestimmungen nach den Worten des Ministers dem Grundgedanken Rechnung, dass die Rechtssicherheit einen Standortvorteil Österreichs darstellt.

Regierungsparteien sprechen von einem gelungenen Entwurf

Auf positives Echo stieß der Entwurf auch bei den Regierungsparteien. Vieles sei gelungen, stellte SPÖ-Justizsprecher Johannes Jarolim fest und begrüßte vor allem die neue Gewichtung bei den Strafdrohungen. So werde nun stärkeres Augenmerk auf Gewaltdelikte gelegt, bei der Gewerbsmäßigkeit habe man eine vernünftige Lösung gefunden, im Sexualstrafrecht wiederum stehen nun Selbstbestimmung und Würde im Zentrum, im Suchtmittelgesetz schließlich sei es zu einer Verdichtung des Grundsatzes "Therapie statt Strafe" gekommen. Beim Delikt der Untreue sah Jarolim vor allem standortpolitische Regelungen angesprochen und betonte, was zivilrechtlich erlaubt ist, das solle strafrechtlich nicht belangt werden. Ratsam wäre allerdings statt des Erfordernisses des schwerwiegenden Schadens die Textierung "nicht nur geringfügiger Schaden", merkte er an.

Für ÖVP-Justizsprecherin Michaela Steinacker ist es ein Gebot der Zeit, höchstpersönliche Lebensbereiche im Strafrecht noch stärker in den Vordergrund zu rücken. Sie begrüßte aus diesem Blickwinkel heraus auch die Ahndung des Cybermobbings sowie die Verschärfung beim Tatbestand der Verhetzung. Beim Untreuetatbestand wertete Steinacker die Rechtssicherheit als entscheidenden Aspekt. Redliches unternehmerisches Scheitern soll nicht strafbar sein, wissentlicher Missbrauch von Befugnissen sei aber zu ahnden, stellte sie klar.

Opposition sieht positive Ansätze, meldet aber Bedenken an

Seitens der Oppositionsparteien fiel das Urteil über die Strafrechtsreform überwiegend durchwachsen aus. FPÖ-Justizsprecher Harald Stefan konnte einige positive Aspekte erkennen – so etwa die Änderung der Gewichtung bei den Strafdrohungen -, fand aber auch Anlass für Kritik. Die Regelung der Erwerbsmäßigkeit, insbesondere die für die wiederholte Tatbegehung vorausgesetzte Wertgrenze von 400 €, sei in der Praxis nicht durchführbar und stelle eine Einladung für Kriminaltouristen dar, warnte er und qualifizierte überdies bei den Vermögensdelikten die Anhebung der Wertgrenze auf 300.000 € als überschießend. Beim Delikt der sexuellen Belästigung sei die Verletzung der Würde als Strafbarkeitsvoraussetzung zu unklar formuliert, gab er zu bedenken. Im Zusammenhang mit den Änderungen im Suchtmittelgesetz sprach Stefan von Aufweichungen, die die Möglichleiten der Polizei einschränken könnten.

Seitens der Grünen hielt Justizsprecher Albert Steinhauser die Neuausrichtung der Strafrahmen zwischen Körperverletzungs- und Vermögensdelikten für nicht immer gelungen und zweifelte grundsätzlich daran, dass strengere Strafen bei Gewaltdelikten zu mehr Sicherheit führen. Die in der Vorlage enthaltene Regelung der Erwerbsmäßigkeit wiederum könnte seiner Meinung nach unverhältnismäßig hohe Strafen bei letztlich kleinen Vermögensdelikten zur Folge haben. Keine Notwendigkeit einer Neuregelung sah Steinhauser beim Untreuetatbestand, in Sachen Landfriedensbruch schließlich wäre nach Einschätzung des Grünen-Justizsprechers eine komplette Streichung sinnvoller gewesen.

Katrin Nachbaur vom Team Stronach sah die Anpassung der Wertgrenzen vor allem hinsichtlich der Bekämpfung der Einbruchskriminalität als problematisch, stellte aber im Übrigen fest, sie sei keine große Verfechterin strengerer Freiheitsstrafen. Beim Tatbestand der Untreue rief sie zu mehr Wirtschaftsfreundlichkeit auf und gab zu bedenken, einzelne Formulierungen würden die Gefahr einer Kriminalisierung der Unternehmer mit sich bringen. Nicht hundertprozentig zufrieden zeigte sich auch NEOS-Abgeordneter Nikolaus Scherak. Bei der Erwerbsmäßigkeit hätte man seiner Meinung nach besser überhaupt auf die Wertgrenzen verzichten sollen, in Sachen Untreuetatbestand konnte er keinen tatsächlichen Reformbedarf erkennen. Positiv registrierte Scherak allerdings die neuen Formulierungen bei der sexuellen Belästigung sowie die Einführung des Tatbestands der Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung.

Helmut Fuchs begrüßt die neu Gewichtung der Strafdrohungen

Universitätsprofessor Helmut Fuchs begrüßte die Regierungsvorlage und spendete insbesondere Lob für die neue Gewichtung der Strafandrohungen zwischen Vermögensdelikten und Delikten gegen Leib und Leben. Die Wertgrenze von 300.000 € bezeichnete er als Fortschritt gegenüber der bisherigen Regelung, meinte aber, für ein reines Vermögensdelikt mit einer Strafdrohung von bis zu zehn Jahren sollte die Wertgrenze höher angesetzt werden. Bei der Erwerbsmäßigkeit hielt er die nunmehrige Formulierung, die auch auf die Planung von Taten abstellt, für zu unklar. Jedenfalls sollten für die Strafbarkeit zwei begangene Taten ausreichen, präzisierte Fuchs. Was die Wirtschaftsdelikte betrifft, erinnerte er daran, dass unklare Bilanzierungsregeln bisher zu großer Unsicherheit bei den Unternehmen geführt hatten. Es sei daher wichtig, nun bloß auf unvertretbare Bilanzierungen und auf das Kriterium der Wissentlichkeit abzustellen, betonte er. Klare Regelungen wünschte Fuchs auch bei der Untreue. Wenn alle Eigentümer einem Vorgehen zustimmen, dann sollte dieses auch halten, erklärte er.

Alois Birklbauer für Vorrang von Geldstrafen gegenüber Freiheitstrafen

Universitätsprofessor Alois Birklbauer plädierte für einen stärkeren Vorrang von Geldstrafen gegenüber Freiheitsstrafen und merkte grundsätzlich an, eine Erhöhung der Strafdrohungen führe nicht zu höherer Sicherheit. Die Erweiterung der Diversion bewertete er positiv, schränkte jedoch ein, man sei hier auf halbem Weg stehen geblieben. Leichtere Fälle von fahrlässiger Tötung sollten seiner Meinung nach ebenfalls diversionstauglich gemacht werden. Beim Cannabis-Gebrauch begrüßte Birklbauer die Verschiebung auf den Gesundheitsbereich als vernünftigen Ansatz, äußerte allerdings die Befürchtung, dass die dafür notwendigen Ressourcen nicht vorhanden sein werden. Insgesamt bemängelte er auch, man habe von den Möglichkeiten zur Entrümpelung des Strafgesetzbuchs nicht ausreichend Gebrauch gemacht.

Lyane Sautner sieht Signalwirkung durch die Verschärfung bei den Sexualdelikten

Aus Sicht der Opfer sei die Reform sehr zu begrüßen, stellte Universitätsprofessorin Lyane Sautner (Vizepräsidentin des Weißen Rings) fest, gab aber zu bedenken, die Diversionsregelung bei den Vermögensdelikten könnte dazu führen, dass Opfer auf ihrem Schaden sitzen bleiben. In den neuen Sexualdelikten sah sie kriminalpolitische Signalwirkung im Sinne eines weitergehenden strafrechtlichen Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung. Das ausdrückliche Abstellen auf die Verletzung der Würde beinhalte aber die Gefahr der Rechtsunsicherheit, zumal ja jede intensive unerwünschte sexuelle Berührung ohnehin die Würde verletzt, warnte Sautner.

Josef Weixelbaum kritisiert unbestimmte Gesetzesbegriffe

Positiv äußerte sich auch Josef Weixelbaum (Vizepräsident der Rechtsanwaltskammer) zur vorliegenden Reform. Skepsis meldete er jedoch angesichts zahlreichen unbestimmten Gesetzesbegriffe an, wobei er warnte, die Rechtsanwendung könnte dadurch an ihre Grenzen stoßen. So habe der Begriff der groben Fahrlässigkeit im Strafrecht nichts verloren und sollte vor allem nicht an zivilrechtlichen Kriterien gemessen werden. Als unpraktikabel qualifizierte Weixelbaum auch den Begriff der Unvertretbarkeit bei den Bilanzdelikten und beim Amtsmissbrauch.

Friedrich Forsthuber sieht ausgewogene Balance bei Strafdrohungen

Lob für die Reform spendete Friedrich Forsthuber Präsident des LG für Strafsachen Wien), der von einer gelungen Balance der Strafandrohungen bei Vermögensdelikten und Gewaltdelikten sprach. So sende insbesondere die Anhebung des Strafrahmens bei schwerer Körperverletzung ein wichtiges gesellschaftspolitisches Signal aus, zeigte er sich überzeugt. Bedenken meldete er aber gegen die Regelung der Erwerbsmäßigkeit an. Durch die 400 €-Grenze sei die erwerbsmäßige Tatbegehung jedenfalls stark entschärft. Was die Untreue betrifft, entspricht die Regelung des Initiativantrags der Regierungsparteien seiner Meinung nach einer rechtspolitischen Zielsetzung, wenngleich die Ängste der Wirtschaft in Bezug auf allfällige Unklarheiten der bisherigen Bestimmungen als überzogen zu werten seien. Eine Reform in diesem Bereich wäre nicht unbedingt notwendig gewesen, fügte Forsthuber an.

Christoph Koss begrüßt Ausweitung der Diversion

Christoph Koss (Geschäftsführer des Vereins Neustart) begrüßte vor allem die Ausweitung der Diversion, meinte aber, quantitativ werde dies kaum Auswirkungen haben. Der Geschäftsführer des Vereins Neustart vermisste in diesem Bereich allerdings Klarheit des Gesetzestextes. So sollte jedenfalls zweifelsfrei klargestellt werden, dass das Opfer informiert und in die Entscheidung über den Tatausgleich einbezogen werden muss. Lobende Worte fand Koss für die Änderung der Wertgrenzen, dies vor allem vor dem Hintergrund, dass in Österreich überproportional viele unbedingte Freiheitsstrafen wegen Vermögensdelikten verhängt werden. Überlegt werden sollte seiner Meinung nach grundsätzlich die Wiedereinführung der vollständig bedingten Geldstrafe. Äußerst positiv sah Koss überdies die Neuregelung im Suchtmittelbereich, die er mit der Hoffnung auf einen Rückgang der Anzeigen verband.(Fortsetzung Justizausschuss) hof