Parlamentskorrespondenz Nr. 741 vom 29.06.2015

Neu im Finanzausschuss

Übereinkommen zum Europäischen Banken-Abwicklungsfonds liegt vor

Wien (PK) – Ein wichtiges Element der Europäischen Bankenunion und logische Folge der Einrichtung einer europäischen Finanzmarktaufsicht ist der Übergang der Kompetenzen für die Abwicklung von Banken sowie bestimmter Wertpapierfirmen auf die Ebene der Europäischen Union. Vorschriften und Verfahren für die Abwicklung von Kreditinstituten und bestimmter Wertpapierfirmen im Rahmen eines einheitlichen Abwicklungsmechanismus und eines einheitlichen Abwicklungsfonds enthält die am 15. Juli 2014 dazu beschlossene EU-Verordnung. Bestimmte Elemente des einheitlichen Abwicklungsfonds (Single Resolution Fund, SRF) wurden aber aus EU-rechtlichen Gründen nicht in der Verordnung, sondern in einem zwischenstaatlichen Übereinkommen geregelt, das 26 EU-Mitgliedstaaten - alle Mitgliedstaaten außer Großbritannien – am 21. Mai 2014 unterzeichneten. Dieses Übereinkommen liegt dem Nationalrat nunmehr zur Zustimmung vor.  

Kern des Übereinkommens ist die sukzessive Dotierung, Vergemeinschaftung und gemeinsame Nutzung des Einheitlichen Abwicklungsfonds. Die Übertragung der jährlich zu leistenden Beiträge startet erstmals 2016 mit Stichtag 30. Juni. Jeweils bis zu diesem Datum werden in den Folgejahren Beiträge zu leisten sein. Vorweg erhobene Beiträge werden bis 31.1.2016 vorläufig an nationale Kammern übertragen, deren Größe der Beitragsleistungen der im jeweiligen Land zugelassenen Banken entspricht. Der Prozentsatz der Kostentragung durch die betroffenen Kammern reduziert sich in der Übergangsphase kontinuierlich von 100% im ersten Jahr auf 60% im zweiten und 40% im dritten Jahr sowie in den verbleibenden Jahren jeweils um 6,66 Prozentpunkte (727 d.B.). (Schluss) fru