Parlamentskorrespondenz Nr. 757 vom 30.06.2015

Ja zu Assoziierungsabkommen mit der Ukraine, Moldawien und Georgien

Mehrheit im Außenpolitischen Ausschuss stimmt für Annäherung der drei Länder an die Europäische Union

Wien (PK) – Die Assoziierungsabkommen der Europäischen Union mit der Ukraine, Moldawien und Georgien wurden heute im Außenpolitischen Ausschuss des Nationalrats genehmigt. Das bedeutet ein Ja für die Bemühungen der EU, die Beziehungen zu den osteuropäischen Ländern weiter zu verstärken und die politische, wirtschaftliche und kulturelle Zusammenarbeit auszubauen. Mehrheitlich ausgesprochen hat sich der Ausschuss außerdem für zwei bilaterale Abkommen. Österreich und Bulgarien werden demnach in Zukunft ihre Kooperation im Bildungs- und Kulturbereich verstärken und das österreichische Bundesheer wird schon bald im Dschungel Französisch-Guyanas trainieren.

EU will Beziehungen zur Ukraine, Moldawien und Georgien intensivieren

Die Beziehungen zwischen der Europäischen Union und den osteuropäischen Ländern waren bisher auf Grundlage von Partnerschafts- und Kooperationsabkommen aus dem Jahr 1998 geregelt. Diese sollen nun verstärkt werden. Drei Assoziierungsabkommen (579, 580, 581 d.B.) eröffnen in diesem Sinne eine Perspektive für den Ausbau der wirtschaftlichen Zusammenarbeit, auch im Hinblick auf eine geplante Freihandelszone, und enthält darüber hinaus auch verbindliche Bestimmungen zur schrittweisen Angleichung der jeweiligen nationalen Rechtsvorschriften an die europäischen Standards. Im Fokus hat das Abkommen vor allem handelsbezogene Bereiche wie Gesundheits- und Pflanzenschutznormen, Rechte an geistigem Eigentum oder öffentliche Auftragsvergabe. Die Vertragsparteien gehen dabei von dem Ziel aus, ihre Beziehungen auf Grundlage gemeinsamer Werte wie Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Achtung der Menschenrechte weiterzuentwickeln.

Mit Vorbehalt gegenüber dem Abkommen zwischen der EU und der Ukraine äußerte sich Tanja Windbüchler-Souschill von den Grünen. Vor allem seien die Sicherheits- und militärischen Ziele im Abkommen zu diskutieren, Österreich sollte da aus ihrer Sicht genau hinsehen. Ein entsprechender Vertagungsantrag der Oppositionspartei wurde im Ausschuss abgelehnt.

Abkommen mit Bulgarien über Bildungs- und Kulturzusammenarbeit

Die bilaterale Zusammenarbeit zwischen Österreich und Bulgarien im Bildungsbereich sowie auf dem Gebiet von Kunst und Kultur wird erweitert. Auch dafür sprach sich der Außenpolitische Ausschuss mehrheitlich aus. Ein von der Regierung vorgelegtes Abkommen (698 d.B.) betrifft vor allem den Austausch von ExpertInnen im Bildungsbereich, Aktivitäten und Initiativen bei der Ausbildung von LehrerInnen, Fortbildungsmaßnahmen bei Deutsch als Fremdsprache, einen verstärkten Erfahrungsaustausch von KünstlerInnen sowie die Zusammenarbeit bei Denkmalschutz und Museen.

Bundesheer trainiert im Dschungel Französisch-Guyanas

Ein weiteres bilaterales Abkommen, das der Außenpolitische Ausschuss für gut befand, ermöglicht es dem österreichischen Bundesheer künftig, Ausbildungen und Übungen in Französisch-Guyana, also im nordöstlichen Dschungel Südamerikas, abzuhalten (507 d.B.). Die Teilnahme des Bundesheers an Einsätzen im Rahmen des internationalen Krisenmanagements der Vereinten Nationen und der Europäischen Union mache es nämlich notwendig, die Soldatinnen und Soldaten speziell auch auf die klimatischen Gegebenheiten des Dschungels vorzubereiten, ist in der Regierungsvorlage zu lesen. Eine Argumentation, der sich die Grünen und die FPÖ nicht anschließen können. Für die Oppositionsparteien liegen die Kernaufgaben des Bundesheeres nämlich nicht darin, "dschungeltauglich" zu sein.

Selbstbestimmungsrecht Südtirols soll unterstützt und weiterentwickelt werden

Der Außenpolitische Ausschuss legte zudem ein klares Bekenntnis zum Selbstbestimmungsrecht Südtirols ab. Auf Basis einer Forderung der Freiheitlichen (820/A(E))sprach er sich mehrheitlich für einen von SPÖ, ÖVP und NEOS im Ausschuss eingebrachten Entschließungsantrag und damit gleichzeitig für die Aufforderung an Außenminister Sebastian Kurz aus, seine Politik zur Unterstützung und Weiterentwicklung der Autonomie Südtirols im Sinne der im Pariser Vertrag von 1946 verankerten Schutzfunktion für Südtirol und der Grundprinzipien des Selbstbestimmungsrechts gemäß Art. 1 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte auszurichten. Wegen seiner Begründung bemängelt wurde der Antrag von der FPÖ.

Kurz soll gegen Menschenrechtsverletzungen im Iran aktiv werden

Mehrheitlich wurde ein weiterer S-V-Ausschussantrag, diesmal ausgehend von einem Vorstoß der Grünen, in dem sie die Regierung auffordern, gegenüber dem Iran im Sinne der Menschenrechte aktiv zu werden (1218/A(E)), angenommen. Konkret soll sich der Außenminister demnach mit Nachdruck für einen erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen über die Beschränkung des iranischen Atomprogramms einsetzen, bilateral, europäisch und international die Wahrung der Menschen- und Minderheitenrechte sowie der Meinungsfreiheit im Iran einfordern sowie die iranische Regierung auffordern, die Einreise des UNO-Sonderbeauftragten zur Lage der Menschenrechte im Iran zuzulassen.

NEOS für Kohärenz in der Entwicklungszusammenarbeit und eine Aufstockung der humanitären Hilfe an die Ukraine

Dem EZA-Unterausschuss wurden zudem zwei Anträge der NEOS zugewiesen. In einem fordert die Oppositionspartei Politikkohärenz in der Entwicklungspolitik. Dem Außenpolitischen Sprecher der NEOS, Christoph Vavrik, geht es dabei vor allem darum, Entscheidungen in allen Politikbereichen entwicklungskonform zu gestalten. Unter die "Entwicklungslupe" will er insbesondere jene Entscheidungen nehmen, die nicht schon einen EZA-Stempel haben, da diese seinen Befürchtungen zufolge am ehesten entwicklungshemmende Auswirkungen haben könnten (1069/A(E)). Handlungsbedarf gibt es den NEOS zufolge außerdem rund um die humanitäre Situation in der Ostukraine. Die von der Bundesregierung beschlossenen Mittel seien angesichts von einer Million Vertriebener und fünf Millionen Menschen, die auf humanitäre Unterstützung angewiesen sind, unzureichend (1010/A(E)), kritisiert Christoph Vavrik und fordert eine Aufstockung auf 2 Mio. €.(Schluss Außenpolitischer Ausschuss) keg