Parlamentskorrespondenz Nr. 780 vom 02.07.2015

Bundesrat bestätigt Verbot von anstößigen Wunschkennzeichen

Novellen zum Kraftfahrgesetz und zum Führerscheingesetz

Wien (PK) – Das Verbot von Wunschkennzeichen mit lächerlicher oder anstößiger Buchstaben- oder Buchstaben-Ziffernkombination wurde in der heutigen Sitzung des Bundesrats von allen Fraktionen begrüßt. Konkret betrifft das vor allem Kombinationen, die mit nationalsozialistischem und rechtsextremen Gedankengut in Verbindung gebracht werden. Die entsprechenden Bestimmungen finden sich in der Novelle zum Kraftfahrzeuggesetz. Vor Inkrafttreten der Regelung bereits bewilligte Wunschkennzeichen können noch zugewiesen werden. Eine Verlängerung nach Ablauf der Gültigkeitsdauer von 15 Jahren ist jedoch nicht mehr möglich.

Diskutiert wurde zudem eine weitere Änderung des Kraftfahrzeuggesetzes, wonach das zulässige Höchstgewicht von Kraftfahrzeugen mit Betonmischaufbau mit mehr als drei Achsen von derzeit 32 auf 36 Tonnen erhöht wird. Auch diese Neuerung werteten die LändervertreterInnen unisono als sinnvolle Erleichterung für die Baubranche. Zudem sieht die Novelle die Anhebung des Gesamtgewichts zweiachsiger Omnibusse von 18 t auf 19,5 t vor. Außerdem sollen Fahrzeuge der Strafvollzugsverwaltung sowie von Einsatzleitern bei Eisenbahninfrastrukturunternehmen mit Blaulicht ausgestattet werden können.

Änderung im Kraftfahrgesetz entzieht unerwünschten Wunschkennzeichen die Grundlage

Wunschkennzeichen seien sehr beliebt, die Gebühren dafür fließen in den Verkehrssicherheitsfonds, sagte Werner Stadler (S/O). Zu verhindern sei jedoch, dass jemand anstößige Ziffern-Buchstabenkombinationen oder gar rechtsextreme Codes wählt. Die Erhöhung des Höchstgewichts von Betonmischmaschinen erlaube mehr Effizienz der Transporte und spare gut 200.000 Fahrten im Jahr ein.

Martin Preineder (V/N) begrüßte ebenfalls die Novellen des Kraftfahrgesetzes, unter anderem werde damit auch der Einsatz von Blaulicht für Fahrzeuge von Eisenbahnunternehmen und der Justizwache ermöglicht.

Christoph Längle (F/V) sah es ebenfalls als positiv, dass viele Fahrten mit Betonmischfahrzeugen eingespart werden können. Auch eine klare Regelung der Wunschkennzeichen, die nicht erlaubt, anstößige Ziffern- und Buchstabenkombinationen zu bilden oder extremistische Gedanken zum Ausdruck zu bringen, hielt der Bundesrat für wichtig. Auch Nicole Schreyer (G/T) stellte fest, es sei wichtig, Geheimcodes auf Wunschkennzeichen zu verhindern. Die weiteren Regelungen sehen die Grünen ebenfalls positiv, da die Erhöhung der Tonnage nur auf den speziellen Fall der Betonmischfahrzeuge und nicht, wie ursprünglich geplant, auf andere Transporte ausgedehnt wurde.

Die Erhöhung der Nutzlast verringere zwar die Umweltbelastung, sagte Günther Novak (S/K). Grundsätzlich sei es wichtig, die Feinstaubbelastung zu reduzieren. Eine wichtige Maßnahme sei es, den Gütertransport noch mehr von der Straße auf die Schiene zu verlagern. Verkehrsminister Alois Stöger hielt fest, dass Wunschkennzeichen von gewissen Personengruppen ausgenützt wurden, um sich für ihr extremistisches Gedankengut den Anschein einer staatlichen Legitimierung zu verschaffen. Das werde nun klar unterbunden. Weitere Ziele der Novelle seien Verwaltungsvereinfachungen zugunsten der Unternehmen und zur Reduktion von Umweltbelastungen.

Führerscheingesetz-Novelle schafft mehr Rechtssicherheit

Mit der 16. Führerscheingesetz-Novelle (16. FSG-Novelle) reagiert der Gesetzgeber auf die Erfahrungen mit den beiden letzten großen Änderungen des Gesetzeswerkes und nimmt zahlreiche Anpassungen vor, die die Rechtssicherheit erhöhen und den Verwaltungsaufwand senken. Durch die Anbindung des Führerscheinregisters an das Europäische Netzwerk ist es künftig möglich, direkt Abfragen in ausländischen Führerscheinregistern vorzunehmen. Anfragen im EWR-Ausland zu Lenkberechtigungen oder sonstigen behördlichen Angelegenheiten erfordern so weniger Verwaltungsaufwand. Außerdem sieht die entsprechende Gesetzesvorlage schnellere Verfahren zum Austausch von abgelaufenen Nicht-EWR-Führerscheinen vor. Mit redaktionellen Änderungen im Gesetz kommt Österreich außerdem Verpflichtungen gemäß EU-Recht nach, etwa bei den Bestimmungen über Prüfberechtigungen von FahrprüferInnen, und wendet so ein Vertragsverletzungsverfahren ab. Auch dieser Gesetzesvorschlag passierte den Bundesrat mit breiter Mehrheit ohne Einspruch.

Werner Stadler (S/O) betrachtete es als sinnvoll, dass das Gesetz an die Praxis angepasst wird. Mit sinnvollen Bestimmungen konnte sich Österreich auch gegen Vorstellungen der EU durchsetzen. Für einige gesetzliche Graubereiche und Lücken wurden nun sinnvolle Regelungen und damit mehr Rechtssicherheit geschaffen, erläuterte Stadler. Martin Preineder (V/N) sah es als wünschenswert, die Verlängerung von befristeten Führerscheinen bürgerfreundlicher zu regeln. Lege man das dafür notwendige Gesundheitsattest vor Ablauf der Frist vor, verkürze man damit die Laufzeit des Führerscheins, lege man es nach dem Stichtag vor, sei man bis dahin mit ungültigem Führerschein unterwegs. Er begrüße daher einen im Nationalrat eingebrachten Antrag, hier eine Toleranzfrist zu schaffen, sagte Preineder.

Gerd Krusche (F/St) begrüßte die Verwaltungsvereinfachungen, allerdings sei die Novelle in einer schwer verständlichen legistischen Sprache verfasst. Er hoffe, dass in Zukunft Gesetze weniger "schlampig" gefasst werden, um solche schwer lesbaren Novellen zu vermeiden. Nicole Schreyer (G/T) begrüßte es, dass die Grenze von 0,1 Promille für Lastkraftfahrer beibehalten wurde. Da Bedenken der Grünen Rechnung getragen wurde, können sie der Novelle zustimmen.

Verkehrsminister Alois Stöger erwiderte auf die Kritik von Bundesrat Krusche, in Österreich würden sehr wohl gute Gesetze gemacht. Die Komplexität im Bereich des Führerscheingesetzes sei jedoch gestiegen, nicht zuletzt deshalb, weil eine europaweite Harmonisierung vorzunehmen war. Österreich konnte in diesem Vorgang die Beibehaltung einiger sinnvoller Regelungen gegenüber der EU durchsetzen, unterstrich der Verkehrsminister. (Fortsetzung Bundesrat) sox


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