Parlamentskorrespondenz Nr. 799 vom 08.07.2015

Schlichtungsstellen sollen Verbraucherschutz stärken

Nationalrat beschließt Umsetzung von EU-Vorgaben zur alternativen Streitbeilegung

Wien (PK) – Für Beschwerden im Zusammenhang mit Kauf- und Dienstleistungsverträgen wird es künftig eine Anlaufstelle geben. Ein heute vom Nationalrat einstimmig beschlossenes Gesetz setzt entsprechende EU-Vorgaben um und legt einheitliche Qualitätskriterien für Schlichtungsstellen in Konsumentenschutzangelegenheiten fest. Ziel ist es dabei, den VerbraucherInnen ein flächendeckendes Netz von alternativen Streitbeilegungsstellen zur lückenlosen Unterstützung bei der Durchsetzung ihrer Rechte anzubieten.

Alternative Streitbeilegung schließt Lücken beim Konsumentenschutz

Durch das Gesetz über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten sollen letzte Lücken im Konsumentenschutz geschlossen und im Wege von Schlichtungsstellen Streitigkeiten zwischen VerbraucherInnen und Unternehmen rasch und effizient beigelegt werden. In der Praxis greift Österreich bei der Umsetzung der EU-Richtlinie auf bestehende Einrichtungen zurück und klassifiziert diese als alternative Schlichtungsstellen. Konkret handelt es sich dabei um die Schlichtungsstelle der Energie Control, die Telekom- und die Post-Schlichtungsstelle, die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte, die gemeinsame Schlichtungsstelle der österreichischen Kreditwirtschaft, den Internet-Ombudsmann, die Ombudsstelle Fertighaus sowie die Schlichtungsstelle für Verbraucherschutzangelegenheiten. Der Zugang zu diesen Schlichtungsstellen wird in der Regel kostenlos sein, allerdings kann von VerbraucherInnen gegebenenfalls ein geringfügiger Beitrag zu den Verfahrenskosten verlangt werden.

Ein guter Weg für den Konsumentenschutz sei dies, freute sich SPÖ-Abgeordnete Angela Lueger, die in den Schlichtungsstellen vor allem eine einfache, effiziente, kostengünstige, niederschwellige und schnelle Alternative zu den oft teuren und komplizierten Gerichtsverfahren sah. Die Bedeutung der Maßnahme erschloss sich für Fritz Grillitsch von der Volkspartei allein schon aus dem Umstand, dass im letzten Jahr 15.000 KonsumentInnen und 5.000 Unternehmen an Schlichtungsverfahren beteiligt waren. Eine Stärkung der Verbraucherrechte konnte seitens der FPÖ auch Peter Wurm erkennen, der allerdings beklagte, dass es seit einem Jahr im Ausschuss nicht mehr möglich war, über Konsumentenschutzthemen wie etwa die Banküberziehungszinsen mit Rudolf Hundstorfer als dem zuständigen Minister zu diskutieren. Für die Grünen erwartete sich Aygül Berivan Aslan nun einen verbesserten Zugang der KonsumentInnen zum Recht, verband ihr Lob allerdings auch mit grundsätzlichen Bedenken im Zusammenhang mit der Möglichkeit, einen geringfügigen Verfahrensbeitrag einzuheben.

Bundesminister Rudolf Hundstorfer gab seinerseits zu bedenken, Österreich betrete mit dieser Materie Neuland, zumal niemand wisse, mit wie vielen Verfahren nun zu rechnen sei. Was die Kritik der FPÖ an seiner Abwesenheit im Konsumentenschutzausschuss betrifft, merkte er an, er könne sich nicht selbst zu den Sitzungen einladen, dies obliege allein dem Ausschuss. (Fortsetzung Nationalrat) hof


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