Parlamentskorrespondenz Nr. 803 vom 08.07.2015

Marktordnungsnovelle soll Beschwerdeverfahren beschleunigen

Rupprechter muss Nationalrat jährlichen Wildschadensbericht vorlegen

Wien (PK) – Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht im Bereich der Marktordnung sollen künftig schneller abgewickelt werden. Das ist zumindest das Ziel einer Novellierung des Marktordnungsgesetzes, die heute vom Nationalrat auf Empfehlung des Landwirtschaftsausschusses mehrheitlich angenommen wurde. Erreicht werden soll die Verfahrensbeschleunigung durch die Möglichkeit, aufwändige Sachverhaltserhebungen und Sachverhaltsergänzungen an Fachbehörden wie die Agrarmarkt Austria (AMA) auszulagern. Die Opposition befürchtet dadurch allerdings erhebliche Interessenskonflikte.

Konsens zwischen den Fraktionen herrschte in Bezug auf einen Gesetzesantrag der FPÖ, der Landwirtschaftsminister Andrä Rupprechter verpflichtet, den jährlichen Wildschadensbericht dem Nationalrat vorzulegen.

Was die Marktordnungsnovelle betrifft, machte Landwirtschaftsminister Andrä Rupprechter geltend, dass die Beschleunigung von Verfahren beim Bundesverwaltungsgericht auch im Interesse der BeschwerdeführerInnen liege. Die Entscheidung und die Beweiswürdigung blieben selbstverständlich beim Bundesverwaltungsgericht, bekräftigte er. Es sei auch sichergestellt, dass die Beschwerdeführer im Zuge der ergänzenden Sachverhaltserhebung die Möglichkeit zur Stellungnahme und zur Vorlage eigener Gutachten hätten.

Auf die Notwendigkeit von Verfahrensbeschleunigungen machten auch die Abgeordneten Franz Leonhard Eßl (V), Erwin Preiner (S), Jakob Auer (V), Maximilian Unterrainer (S) und Johannes Schmuckenschlager (V) aufmerksam. Das Bundesverwaltungsgericht selbst sei mit dem Wunsch an die Politik herangetreten, die Sachverhaltserhebungen auslagern zu können, berichtete Eßl und wies darauf hin, dass allein im heurigen Jahr mit 6.000 Beschwerdeverfahren zum Bereich Almflächenfeststellung zu rechnen sei. Mit der Novelle wolle man dazu beitragen, dass die Fälle so rasch wie möglich abgearbeitet werden, hielt Schmuckenschlager fest.

Auch die Abgeordneten Auer und Preiner hoffen auf eine rasche Lösung des leidigen Problems, wobei Preiner daran erinnerte, dass es bei der Flächenfeststellung zu gröberen Unregelmäßigkeiten gekommen sei. Eine Alm zu vermessen, sei eben nicht so einfach, wie die Vermessung eines ebenen Grundstücks, merkte Auer dazu an. Die gewählte Vorgangsweise ist für Preiner jedenfalls sowohl verfassungskonform als auch praktikabel. Abgeordneter Unterrainer machte auf die Bedeutung der Almen für die Tourismuswirtschaft aufmerksam.

Um nicht den Eindruck zu erwecken, dass die AMA vom Bundesverwaltungsgericht als primäre Behörde herangezogen werden soll, brachte Eßl einen Abänderungsantrag ein, mit dem die explizite Nennung der AMA aus dem Gesetzesantrag gestrichen wird. Es obliege dem Bundesverwaltungsgericht, eine geeignete Behörde zu beauftragen, erklärte Eßl.

Die Opposition gab sich mit der Änderung allerdings nicht zufrieden. Mangels anderer geeigneter Behörden werde dem Bundesverwaltungsgericht in der Regel nichts anderes übrig bleiben, als die AMA mit ergänzenden Sachverhaltserhebungen zu beauftragen, befürchtet Abgeordneter Wolfgang Pirklhuber (G). Das führe aber unweigerlich zu Interessenskonflikten sind sich er und die Abgeordneten Harald Jannach (F) und Leopold Steinbichler (T) einig. Er hätte auch gerne eine rasche Lösung für die Betroffenen, sagte Pirklhuber, diese würden sich durch die Betrauung der AMA mit ergänzenden Gutachten aber übervorteilt fühlen.

Abgeordneter Steinbichler nutzte die Debatte auch dazu, um neuerlich ein bundesweit einheitliches und verbindliches Qualitätsgütesiegel für österreichische Lebensmittel einzufordern. Ein von ihm eingebrachter Entschließungsantrag blieb bei der Abstimmung aber in der Minderheit.

ÖVP-Abgeordneter Fritz Grillitsch hob die Bedeutung der kleinstrukturierten Landwirtschaft für die Steiermark hervor und betonte, diese müsse produktionstauglich bleiben.

Wildschadensbericht: Einhellige Zustimmung zu FPÖ-Antrag

Konsens über Oppositionsanträge gibt es im Parlament nicht oft. Eine von FPÖ-Abgeordnetem Harald Jannach beantragte Änderung des Forstgesetzes fand heute aber einhellige Zustimmung im Nationalrat. Mit der Gesetzesnovelle wird Landwirtschaftsminister Andrä Rupprechter verpflichtet, den jährlichen, bisher nur im Internet veröffentlichten Wildschadensbericht auch dem Nationalrat vorzulegen. Angesichts der steigenden Zahl an Verbiss- und Schälschäden sei es sinnvoll, auch im Parlament über das Thema zu beraten, begründete Jannach seine Initiative.

Auch die Abgeordneten Norbert Sieber (V), Marianne Gusenbauer-Jäger (S), Wolfgang Pirklhuber (G), Josef Schellhorn (N), Wolfgang Knes (S) Walter Schopf (S) und Rupert Doppler (o.F.) begrüßten die künftige Pflicht zur Berichtsvorlage. Sieber erwartet sich davon einen bundesländerübergreifenden Überblick über Wildschäden in Österreich. Mitschuld an den zum Teil enormen Verbissschäden gibt der Abgeordnete nicht zuletzt auch Schneeschuhwanderern, die abseits vorgegebener Routen das Wild stören. Gleich von mehreren Seiten wurde die Verantwortung der Bundesforste eingemahnt. Abgeordneter Schellhorn äußerte sich besorgt über die Situation kleiner WaldbesitzerInnen.

Landwirtschaftsminister Andrä Rupprechter hielt fest, er komme sehr gerne der Aufforderung nach, den jährlichen Wildschadensbericht dem Nationalrat vorzulegen. Im Sinne einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung sei ein Monitoring der Wildschäden wichtig, betonte er. (Fortsetzung Nationalrat) gs