Parlamentskorrespondenz Nr. 808 vom 08.07.2015

Gesetzesreparatur zur Deutschkurs-Zertifizierung

Nationalrat setzt Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs um

Wien (PK) – Am Ende eines langen Sitzungstages folgte heute der Nationalrat einstimmig einem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes (VfGH): Gesetzlich ist nun klargestellt, dass der Österreichische Integrationsfonds in bestimmten Fällen hoheitliche Tätigkeiten ausübt und dabei weisungsgebunden ist. Nämlich wenn er Deutschkurse, deren Absolvierung für Drittstaatsangehörige Voraussetzung für die Erlangung eines Aufenthaltstitels ist, zertifiziert und evaluiert. Festgehalten wurde dies in einer Novelle zum Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz.

Da nach der Rechtssprechung des VfGH der weisungsungebundene Österreichische Integrationsfonds (ÖIF) mit der Zertifizierung der Kursträger bzw. dem Entzug von Zertifizierungen eine hoheitliche Tätigkeit ausübt, wird er, was diese Aufgaben betrifft, dem Weisungsrecht des Innenministeriums unterstellt. Die Redner der Regierungsfraktionen Wolfgang Gerstl (V) und

Otto Pendl (S) betonten, der Nationalratsbeschluss infolge eines VfGH-Erkenntnisses stelle eine Selbstverständlichkeit dar, wiewohl Nikolaus Scherak (N) anmerkte, bereits 2004 habe der Verfassungsgerichtshof auf den Weisungszusammenhang bei der Deutschkurs-Zertifizierung durch den ÖIF hingewiesen. Dass die gesetzliche Verankerung dieses Erkenntnisses erst jetzt erfolgt, "spiegelt den Umgang der Regierung mit der Verfassung wider", so der NEOS-Abgeordnete, der auf Regierungsebene zu wenig Respekt vor der Bundesverfassung ortet.

Alev Korun (G) ging mit ihrer Kritik an der Regierung noch weiter: "Die Regierung hat bis heute bei der Aufgabe versagt, geflüchtete Menschen aufzunehmen und menschenwürdig unterzubringen", sagte sie mit Verweis auf die Situation im Aufnahmezentrum Traiskirchen. Diesen Vorhalt ließ ÖVP-Mandatar Werner Amon nicht gelten. Der Bundesregierung "unmenschliche Asylpolitik" zu unterstellen, sei einfach falsch, zumal aus den Bundesländern auch von Grüner Seite eingestanden werde, dass die Unterbringung von Flüchtlingen mangels verfügbarer Quartiere schwer zu handhaben sei. Otto Pendl rief in diesem Zusammenhang dazu auf, im Sinne der Solidarität für eine menschenwürdige Unterbringung von Flüchtlingen in Österreich zu sorgen.

Mit Aussicht auf die Wiener Landtagswahlen nutzte Gerstl diesen Debattenteil, Versäumnisse der Integrationspolitik speziell in der Bundeshauptstadt anzusprechen und bezeichnete unter anderem den Anteil an SchülerInnen mit nicht-deutscher Muttersprache in Sonderschulen sowie die Arbeitslosenquote unter MigrantInnen hier als überdurchschnittlich hoch. Positiv erwähnte er allerdings auch, unter Integrationsminister Sebastian Kurz sei die Integrationsförderung mit Sprachkursen im Aufwind. Dem hielt wiederum Alev Korun entgegen, bereits im März habe der ÖIF über Geldmangel zur Finanzierung von Deutschkursen geklagt und trotzdem die Integrationskampagne des Ministers mitfinanziert. (Schluss Nationalrat) rei