Parlamentskorrespondenz Nr. 816 vom 09.07.2015

Bundestheater-Holding wird neu strukturiert

SPÖ und ÖVP sehen Konsequenzen aus Burgtheaterskandal, Opposition kritisiert mangelnde politische Verantwortung

Wien (PK) – Die seit der Burgtheaterkrise öffentlich geführte Diskussion um Sinn und Zweck der Bundestheater-Holding fand heute im Nationalrat ihren vorläufigen parlamentarischen Abschluss. Mit der Novellierung des Bundestheater-Gesetzes soll die Stellung der Holding gegenüber ihren Tochtergesellschaften in wirtschaftlicher und koordinativer Hinsicht gestärkt werden. Für diese Änderungen sprachen sich SPÖ und ÖVP aus, die Opposition sah hingegen nicht die angekündigte tiefgreifende Reform.  Sie kritisierte zudem die Erhöhung der Basisabgeltung. Weitere Gelegenheit, die Lage der Bundestheater-Holding und insbesondere ihre Mitverantwortung für die finanzielle Krise des Burgtheaters zu erörtern, bot der Bericht des Ständigen Unterausschusses des Rechnungshofausschusses. Dieser hat, ausgehend von einem Bericht des Rechnungshofs, eine Prüfung der Gebarung der Bundestheater-Holding GmbH vorgenommen. Schließlich wurde mehrheitlich eine Klarstellung über Spesen für Beiräte und Jurys im Kunstförderungsgesetz beschlossen.

Bundestheater-Holding wird "Strategische Management Holding"

Mit dem Bundestheaterorganisationsgesetz erhält die Bundestheater-Holding eine neue Organisationsstruktur. Die Bestellung der kaufmännischen Geschäftsführung der Bühnengesellschaften liegt künftig beim Kulturminister. Als Reaktion auf die finanzielle Lage wird außerdem die Basisabgeltung der Bundestheater jährlich um 14 Mio. € erhöht. Ab 1. Jänner 2016 steigt sie von derzeit 148,936 Mio. € auf 162,936 Mio. €.

Wendelin Mölzer (F) erinnerte an den Finanzskandal am Burgtheater, der neben einem Bericht des Rechnungshofs über zahlreiche Mängel in der Holding der Ausgangspunkt der Novellierung des Gesetzes war. Die Freiheitlichen hätten als Konsequenz die Wiedereingliederung der Holding ins Kulturministerium gefordert, damit eine parlamentarische Kontrolle möglich wird, sagte er. Ein anderer möglicher Weg wäre die tatsächliche Stärkung von Holding und gleichzeitig der parlamentarischen Kontrolle. Beides geschehe nicht, kritisierte Mölzer, der zudem auch die Anhebung der Basisabgeltung ablehnte. Geht es nach den Freiheitlichen, sollten eher Einsparungspotenziale genützt werden. Außerdem ortete er einen seiner Meinung nach nicht ausreichend ausformulierten kulturpolitischen Auftrag an die Holding.     

Die vorgesehenen Regelungen sehen klare Verantwortungen vor, meinte hingegen Elisabeth Hakel (S). Die Töchter der Holding bleiben künstlerisch unabhängig, die Holding selbst wird das Management und die wirtschaftliche Steuerung stärker als bisher übernehmen. Die Funktion des kaufmännische Geschäftsführers werde deutlich gestärkt, befand sie. Die Erhöhung der Basisabgeltung sei unumgänglich. Mit den dreijährigen Leistungs- und Zielvereinbarungen zwischen Kulturministerium und Holding und der Holding und ihren Töchtern werde die langfristige Planung und mehr Transparenz in der kaufmännischen Gebarung hergestellt. Hakel bewertet deshalb die Novelle als die größte Strukturreform deren Bundestheater seit der Ausgliederung.     

Keine Verbesserung der Kontrollmöglichkeiten der Bundestheater konnte hingegen Wolfgang Zinggl (G) erkennen. Der mit der Zahlung verbundene kulturpolitische Auftrag wird seines Erachtens nicht geschärft. Statt einer tatsächlichen Stärkung der Holding oder ihrer Auflösung habe man sich letztlich nur für eine wesentlich schwächere Holding entschieden und dem Minister mehr Regulierungsmöglichkeiten eingeräumt. Nach wie vor sei jedoch keine ausreichende parlamentarische Kontrolle möglich, bemängelte er. Als völlig falsches Signal bewertete Zinggl die Erhöhung der Basisabgeltung als Reaktion auf das finanzielle Desaster. Er brachte einen Abänderungsantrag ein, diese Erhöhung rückgängig zu machen, konnte sich mit diesem Ansinnen aber nicht durchsetzen. Auch Harald Walser (G) kritisierte die Erhöhung der Basisabgeltung, diese Mittel fehlten den unabhängigen Kulturschaffenden, meinte er. Der kulturpolitische Auftrag der Bundestheater müsste viel umfassender diskutiert werden, forderte er.

Die Kultursprecherin der ÖVP Maria Theresia Fekter resümierte die Genese der Novelle zur Weiterentwicklung der Bundestheater-Holding. Die geforderte strategische Managementholding werde nun umgesetzt und es erfolgten strukturelle Änderungen mit der Schaffung klarer Controlling-Instrumente, befand sie. Mit den Leistungs- und Zielvereinbarungen werde zudem eine bessere Budgetplanung und mehr Effizienz möglich, wobei für die Nichterfüllung auch Sanktionen vorgesehen sind. Wichtig ist aus ihrer Sicht auch, dass der kulturpolitische Auftrag klar definiert und mit der Erhöhung der Basisabgeltung verknüpft wurde. Kunst brauche Raum, um sich entfalten zu können, sagte Elisabeth Pfurtscheller (V). Die Politik müsse dafür die notwendigen Rahmenbedingen schaffen. Das bedeute aber auch, budgetäres Augenmaß zu wahren und auf betriebswirtschaftliche Kontrolle zu achten. Die Novelle entspreche diesen Anforderungen.        

Ebenfalls Ablehnung kam hingegen vom Team Stronach. Im Vergleich zu deutschen Theatern herrschten an Bundestheatern paradiesische finanzielle Zustände, meinte Jessi Lintl (T). Eine Erhöhung der Basisabgeltung sei nicht gerechtfertigt, solange die Sparpotenziale nicht gehoben werden. Auch Kultur vertrage Wettbewerb, meinte sie. Im Kultursponsoring sei mehr Fantasie gefragt, statt mit Hilfe von Steuergeldern eine "staatlich verordnete Kultur" zu schaffen.

Demgegenüber meinte Katharina Kucharowits (S), dass die Erkenntnisse des Unterausschusses berücksichtigt worden seien, nämlich dass eine Stärkung der Holding erfolgen müsse. Das werde in der Novelle auch deutlich festgeschrieben. Ebenfalls sei von allen Auskunftspersonen die Erhöhung der Basisabgeltung als notwendig dargestellt worden. Diese diene dazu, um den gesetzlich festgelegten kulturpolitischen Auftrag zu erfüllen. Alles andere würde Schließtage und Kürzung der Kultur- und Kunstvermittlung bedeuten. Aus sozialdemokratischer Sicht sei wichtig, dass alle Menschen Zugang zu Kunst und Kultur erhalten. Eine ausgewogene Reform sah Andrea Kuntzl (S) in der, wie sie sagte, größten Strukturreform seit der Ausgliederung. Hier habe man im Spannungsfeld zwischen der Wahrung der künstlerischen Freiheit, der Sicherstellung der Kontrolle und der längerfristigen Planbarkeit gestanden. Das Gesetz stelle das durch eine strategische Management-Holding sicher. Die Durchgriffsrechte des Minister zu stärken sei richtig, da er die Verantwortung für Steuergelder und für die Festlegung der kulturpolitischen Leitlinien trage. Kuntzl bekannte sich zudem zur öffentlichen Finanzierung der Bundestheater.

Die Kritik am Bundestheatergesetz aus Sicht der NEOS fasste  Beate Meinl-Reisinger (N). Ausführliche Gutachten und Beratungen zur Steigerung der Effizienz hätten über 700.000 € gekostet, im Gesetz finde sich aber nichts zur Umsetzung. Was im Gesetz programmatisch stehe, sei schon durch das GmbH-Gesetz festgelegt, das brauche kein eigenes Gesetz. Sie kritisierte, dass der Minister erst angekündigt habe, nur die variablen Mittel für Sonderausgaben erhöhen zu wollen, nun hebe er aber doch die Basisabgeltung an. Der Minister mache sich zum "Schutzpatron eines ineffizienten, feudalen Systems", dem sie nicht zustimmen könne.

Auf dem Weg zu Novelle habe es viele kontroverse Diskussionen gegeben, erinnerte Bundesminister Ostermayer. Der Vorwurf, dass der Bericht des Unterausschusses nicht abgewartet wurde, beantwortete er mit dem Hinweis, dass er den Weg gewählt habe, der den Empfehlungen der Integrated Consulting Group GmbH (ICG) entspreche. Diese wurde vom Bundeskanzleramt beauftragt, die Organisationsstruktur der Bundestheater-Holding GmbH ergebnisoffen zu analysieren. Ende 2014 habe sie die Weiterentwicklung der Holding zu einer "Strategischen Management Holding" mit mehr Kontroll- und Koordinierungskompetenzen empfohlen, erklärte Kulturminister Josef Ostermayer. Der andere Weg wäre nur die Auflösung gewesen, darin sehe er keine gangbare Lösung. Die gewählte Konstruktion sei daher die beste Lösung, ist Ostermayer überzeugt. Nach Inkrafttreten des Gesetzes werde auch sofort die Funktion des Geschäftsführers ausgeschrieben, kündigte er an.

Unterausschuss zur Bundestheater-Holding: Konstruktive Zusammenarbeit der Parteien, abweichende Bewertungen

Dem Nationalrat lag auch der Bericht des Ständigen Unterausschusses des RH-Ausschusses zur Prüfung der Gebarung der Bundestheater-Holding GmbH vor. Dieser gibt die Erkenntnisse wieder, die aus der Befragung von Auskunftspersonen aus dem Bereich der Bundestheater gewonnen wurden. Er wurde mit Mehrheit zu Kenntnis genommen. Die Opposition war mit einigen Schlussfolgerungen im Mehrheitsbericht, den SPÖ und ÖVP erstellt haben, nicht zufrieden, Von FPÖ, Grünen und NEOS wurde deshalb ein Minderheitsbericht, vom Team Stronach eine abweichende Stellungnahme erstellt. Auf diese abweichenden Berichte wurde in der Debatte mehrfach Bezug genommen. Allgemein wurde allerdings von den Mitgliedern des Unterausschusses die konstruktive Arbeitsatmosphäre gelobt. Die Abgeordneten stellten fest, dass es von den Auskunftspersonen große Bereitschaft gegeben habe, zur Klärung der Vorgänge beizutragen.

Wendelin Mölzer (F) sagte, die Arbeit des Unterausschusses habe zutage gefördert, dass sowohl die Holding als auch das Kulturressort zentrale Aufgaben nicht wahrgenommen hätten. Erkenntnisse aus Studien zur Effizienzsteigerung der Bundestheater seien nicht umgesetzt worden. Der Unterausschuss habe auch festgestellt, dass die politische Verantwortung dafür nicht rechtzeitig wahrgenommen wurde, stattdessen wurde ständig mehr Geld zugeschossen. Grundsätzlich fehle es an Möglichkeit der parlamentarischen Kontrolle der Holding. Wolfgang Zanger (F) nannte als seine Erkenntnis aus dem Unterausschuss, dass noch weit mehr an strukturellen Reformen durchgeführt werden müssten. Er brachte zudem einen Entschließungsantrag ein, der Kontrollmöglichkeiten des Rechnungshofs stark ausweitet.

     

Der Unterausschuss habe sich mit Vergangenheit und Zukunft der Bundestheater auseinandergesetzt, sagte Elisabeth Hakel (S). Die Erkenntnisse wurden in der Novelle umgesetzt. Festgestellt wurde, dass Effizienzsteigerung der Bundestheater vor allem durch Leistungen ihrer Bediensteten erfolgten. Der Bund habe daher auch die Aufgabe, die Tendenz zu Prekarisierung und Lohndumping im Kulturbereich nicht mitzumachen. Die politische Verantwortung sei mit der gerade beschlossenen Novelle wahrgenommen worden. Strafrechtliche Fragen, etwa die Rolle der Wirtschaftsprüfer, die Bestätigungsvermerke ausgestellt hatten, obwohl die Finanzen des Burgtheaters bereits eine erkennbare Schieflage aufwiesen, seien gerichtlich zu klären. Auch Katharina Kucharowits (S) und Elmar Mayer (S) stellten fest, dass die Rolle der Wirtschaftsprüfungsagenturen zu hinterfragen sei. Ihr Fraktionskollege Johann Hell meinte, das die Erhöhung der Basisabgeltung nach fünfzehn Jahren der Nichtabgeltung der Inflation nun unabdingbar sei. Die Belegschaft habe bisher sehr viele der Einsparungen tragen müssen, ihre Anliegen müssten ernster genommen werden. Rudolf Plessl (S) war überzeugt, dass mit dem Bundestheater-Organisationsgesetz die richtigen Konsequenzen gezogen wurden, um Fehlentwicklungen in Zukunft zu vermeiden.

      

Wolfgang Zinggl (G) stellt fest, dass der Unterausschuss Kontrolldefizite auf allen Ebenen festgestellt habe. Die Holding habe auf Finanzierungslücken nur reagiert, indem sie nach mehr Geld gerufen habe. Hinweise, dass Maßnahmen ergriffen werden müssen, seien hingegen auch vom Kulturministerium ignoriert worden und die damalige Ministerin Claudia Schmied habe Strukturreformen verweigert. In diesem Punkthabe sich weiter nichts geändert, kritisierte Zinggl. Gabriela Moser (G) unterstrich die Meinung der Grünen, dass vom Ministerium in Bezug auf die Bundestheater-Holding "Vogel-Strauß-Politik" betrieben wurde. Die von Studien aufgezeigte Möglichkeit, mit derselben Summe mehr Kulturangebot zu schaffen, wurden nicht genützt. Moser kritisierte konkret die ehemalige Ministerin Claudia Schmid für ihren Umgang mit Steuergeld und meinte, es brauche eine neue Kultur der politischen Verantwortung.

     

Als Erkenntnisse des konstruktiven Ausschusses nannte auch Claudia Durchschlag (V) Mängel bei Kontrolle und Transparenz der Holding, die zwar offiziell für die Steuerung der Budgets zuständig war, dafür aber keine Instrumente hatte. Sie hoffe, dass die neue Konstruktion diese Mängel behebe. Offenbar gab es auch Mängel in der Auswahl des Personals der Holding, das nicht die ausreichende Konfliktlösungskompetenz und Managementfähigkeit aufgewiesen habe. Nicht zufriedenstellend erklären habe der Unterausschuss können, warum der Vertrag mit Burgtheaterdirektor Mathias Hartmann so großzügig gestaltet  und die Vertragsverlängerung des Holding-Chefs Springer ohne Ausschreibung vorgenommen wurde. Der kulturpolitische Auftrag dürfe nicht gegen die Notwendigkeit zur Hebung von Sparpotenzialen ausgespielt werden, stimmte sie Zinggl zu. Diese Sicht vertrat auch ihr Fraktionskollege Josef Lettenbichler. Er zeigte sich überzeugt, dass mit dem neuen Gesetz strukturelle Verbesserungen geschaffen werden. Mängel in der Kontrolle der Finanzströme innerhalb der Holding und Änderungsbedarf konstatierte auch Manfred Hofinger (V). Daraus müssten alle Teile der Holding Konsequenzen ziehen, forderte er.    

       

Der Unterausschuss habe die Kritik des Rechnungshofs an Holding und Ministerium bestätigt, sagte Jessi Lintl (T). Der Mehrheitsbericht zum Unterausschuss stelle das nicht ausreichend dar, daher der abweichender Minderheitsbericht der anderen Oppositionsparteien und die Feststellung des Team Stronach. Das Ministerium habe Fehlentwicklungen zu lange zugesehen und nicht auf mangelnde Quartalsberichte reagiert Voneinander abweichende Berichte zu Einsparungspotenzialen seien nicht weiter hinterfragt worden. Unbestritten sei aber das Burgtheater das beste deutschsprachige Theater und müsse als Kulturgut bewahrt bleiben.         

            

Beate Meinl-Reisinger (N) stellte fest, dass die Informationen über die prekäre Liquiditätssituation des Burgtheaters lang bekannt waren. Die Holding habe offenbar auch ein Problem in der Person des Holding-Geschäftsführers gehabt. Die Bundestheater-Holding habe niemals alle Schritte zur Effizienzsteigerung gesetzt, wie der Mehrheitsbericht das behaupte. Auch stimme sie nicht zu, wenn gesagt werde, dass dem Kulturressort kein Kontrollversagen vorzuwerfen sei. Meinl-Reisinger ist überzeugt, dass die Effizienzsteigerung eine Alternative zur Erhöhung der Basisabgeltung dargestellt hätte, allerdings hätten dafür rechtzeitig entsprechende Maßnahmen gesetzt werden müssen. Die politische Verantwortung sei mit der Erhöhung der Basisabgeltung jedenfalls nicht ausreichend erfüllt.       

    

Kulturminister Josef Ostermayer dankte der Leitung und den MitarbeiterInnen des Burgtheaters, die das Haus erfolgreich durch ein sehr schwieriges Jahr geführt haben. Der Minderheitsbericht gebe durchaus Anstoß zu weiteren Überlegungen. Allerdings sei daraus nichts zu entnehmen, das wesentliche neue Erkenntnisse für die Gestaltung der heute beschlossenen Novelle des Bundestheaterorganisationsgesetzes ergeben hatte, erwiderte der Minister auf Kritik daran, dass er nicht auf die Ausschussberichte gewartet habe. Er sei sofort bei Amtsantritt tätig geworden und habe alle rechtlichen Schritte prüfen lassen, um Schaden von der Republik abzuwenden, betonte Ostermayer und legte die von ihm unternommenen Schritte des letzten Jahres dar. Die beschlossene Novelle werde eine Stabilisierung des Bundestheaterkonzerns herbeiführen, zeigte er sich überzeugt.

Klarstellung zu Spesenabrechnungen im Bereich der Kunstförderung

Mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, den Grünen und der NEOS billigte das Plenum des Nationalrats schließlich eine Änderung des Kunstförderungsgesetzes. Dieses wird durch eine Verordnungsermächtigung ergänzt, die dem Bundeskanzler die Möglichkeit zur Festlegung der Sitzungsgelder für die Mitglieder von Beiräten und Jurys im Bereich der Kunstförderung gibt. Auch Reisekosten- und Barauslagenersatz können dann per Verordnung pauschaliert werden.

      

Gegen die Änderung sprach sich seitens der Freiheitlichen Wendelin Mölzer aus. Bei dieser Regelung der Spesen versäume man die Chance, festzulegen, dass den Beiräten und Jurys keine Personen angehören dürfen, die selber Förderungen erhalten. Er brachte einen Entschließungsantrag ein, die Förderrichtlinien so zu ändern, dass niemand, der über Förderungen mitberate, im selben Jahr selbst Förderungen erhalten kann. Der Antrag wurde abgelehnt.

Hermann Krist (S) erläuterte den Inhalt des Gesetzes und stellte fest, die Novelle schaffe mehr Rechtssicherheit. Sie verursache keine Mehrkosten und sehe keine Erweiterung der Vergütungen vor, was im Sinne einer effizienten Verwaltung sei. Das System der Beiräte und Jurys zur Unterstützung der Kunstschaffenden habe sich bewährt. Auch bisher dürfe niemand über ein eigenes Projekt mitstimmen, hielt er Mölzer entgegen. Martina Diesner-Wais (V) wies darauf hin, dass mit dem Gesetz eine transparente Abwicklung der Spesen und des Kostenersatzes für Mitglieder der Jurys und Beiräte gesichert wird.

Wolfgang Zinggl (G) meinte, es sei eine einfache Regelung, der die Grünen zustimmen werden. Er wolle aber die Gelegenheit nützen, zu fragen, was der Kunstförderungsbeitragsbeirat eigentlich leiste.

Bundesminister Josef Ostermayer sagte zu, diese Überprüfung vorzunehmen. Den Vorschlag von Mölzer hielt er für nicht zielführend, da er dazu führen würde, dass zu wenig qualifizierte Personen sich für diese Tätigkeiten melden. Ostermayer versprach aber, die Governance-Regeln der Beiräte zu prüfen und dem Kulturausschuss darüber zu berichten, ob hier eventuell nachzuschärfen sei. (Fortsetzung Nationalrat) sox


Themen