Parlamentskorrespondenz Nr. 838 vom 16.07.2015

Neu im Wissenschaftsausschuss

FPÖ für Änderung der Zuverdienstgrenze für BezieherInnen von Studienbeihilfe

Wien (PK) – Die FPÖ-Abgeordneten Herbert Kickl und Andreas Karlsböck kritisieren die derzeitige Regelung der Zuverdienstgrenze im Studienförderungsgesetz. Wenn durch Arbeit in den Ferienmonaten die jährliche Zuverdienstgrenze von 10.000 € überschritten wird, kommt es zu Kürzungen der Studienbeihilfe. Zudem verringert sich die Zuverdienstgrenze aliquot, wenn nicht das ganze Jahr hindurch Beihilfe bezogen wird. Die FPÖ-Abgeordneten sehen diese Regelungen als eine Bestrafung leistungswilliger StudentInnen. Sie fordern, dass Einkünfte in den vorlesungsfreien Zeiten sowie Einkünfte in Zeiten, in denen keine Beihilfe bezogen wird, nicht zur Eigenleistung gem. § 31 Abs. 4 Studienförderungsgesetz 1992 gezählt werden (1275/A(E)). (Schluss) sox


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