Parlamentskorrespondenz Nr. 858 vom 23.07.2015

Bundesrat gibt grünes Licht für Rauchverbot in der Gastronomie

Auch Novellen zum Gentechnikgesetz und zum Ärztegesetz blieben unbeeinsprucht

Wien (PK) – Wer, was das bevorstehende Aus für den Zigarettenqualm in der Gastronomie betrifft, auf ein Veto des Bundesrats gehofft hatte, wurde heute enttäuscht. Die Länderkammer folgte mit großer Mehrheit der Empfehlung des Gesundheitsausschusses, gegen die vom Nationalrat verabschiedete Novelle zum Tabakgesetz keinen Einspruch zu erheben und lehnte gleichzeitig einen von der FPÖ eingebrachten Vetoantrag mit 42 zu neun Stimmen ab. Damit müssen wie vorgesehen ab Mai 2018 die letzten Zigaretten in Wirtshäusern, Bars und Restaurants ausgedämpft werden.

Das Rauchverbot gilt für alle öffentlichen Orten, wo Speisen bzw. Getränke hergestellt, verarbeitet, verabreicht oder eingenommen werden, also etwa auch für Festzelte oder Mehrzweckräumlichkeiten. Lediglich streng abgetrennte Raucherlounges in Hotels ohne Bedienung bleiben erlaubt. Auch E-Zigaretten und Wasserpfeifen sind vom Rauchverbot umfasst. Bei Verstößen drohen Strafen von bis zu 2.000 € für die GastwirtInnen. RaucherInnen müssen mit Geldbußen von bis zu 100 € rechnen. Für freiwillige vorzeitige Umbauten winkt eine steuerliche Prämie.

In der Debatte sprach Bundesrat Gerd Krusche (F/St) von einem total vermurksten und nicht exekutierbaren Gesetz. Statt die BürgerInnen in Österreich weiter zu entmündigen wäre es besser, ihre Eigenverantwortung zu stärken, mahnte er. Die FPÖ trete ihrem Parteinamen entsprechend für die Freiheit der einzelnen BürgerInnen ein. Krusche wies überdies darauf hin, dass die Wirte in den vergangenen Jahren im Vertrauen auf geltende gesetzliche Regelungen enorme Investitionen zum Schutz von NichtraucherInnen getätigt hätten, die sich jetzt als überholt erweisen. Überhaupt sieht er die Wirte durch viele politische Entscheidungen belastet. Krusche versteht außerdem nicht, warum auch Wasserpfeifen ohne Tabakgenuss auf der Verbotsliste stehen.

Bundesrat Rene Pfister (S/N) hielt Krusche entgegen, dass die geltenden gesetzlichen Bestimmungen nicht zufriedenstellend seien. Er verwies zudem auf die negativen gesundheitlichen Auswirkungen des Rauchens. Jährlich sterben ihm zufolge 14.000 ÖsterreicherInnen an aktivem und passivem Tabakkonsum. Pfister hofft, dass durch das Rauchverbot in der Gastronomie auch viele Jugendliche vom Rauchen abgehalten werden können. Aufgrund der Erfahrungen in Bayern glaubt er auch nicht, dass ein absolutes Rauchverbot in der Gastronomie zu einem Wirtesterben führen wird.

Bundesrat Edgar Mayer (V/V) wertete ein absolutes Rauchverbot in der Gastronomie als höchst an der Zeit. Die vorgesehene Lösung sei praktikabel und gelte für alle gleich, machte er geltend. Ihm zufolge sprechen sich mittlerweile mehr als 60% der Bevölkerung in Österreich für rauchfreie Lokale aus. Noch gehöre Österreich zum Aschenbecher der EU, bedauerte Mayer.

Klar hinter das Gesetz stellte sich auch der Grüne Bundesrat aus Oberösterreich Efgani Dönmez. Es sei notwendig, endlich Flagge zu zeigen, meinte er. Ausdrücklich begrüßte er außerdem, dass es keine Hintertür für Raucherlokale über Klubs und Vereinsregelungen gibt. Dönmez konnte sich Kritik an den Koalitionsparteien allerdings nicht ganz verkneifen, diese seien für die geltende "typisch österreichische Lösung" verantwortlich.

Pfisters Kärntner Fraktionskollegin Ana Blatnik sprach sich aus persönlicher Erfahrung dafür aus, den Gesundheitsaspekt vor wirtschaftlichen Überlegungen in den Vordergrund zu stellen.

Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser wurde in der Debatte von Bildungs- und Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek vertreten. Sie wies darauf hin, dass das Gesetz einen Stufenplan enthalte. Jene, die bis 2016 umstellten, würden belohnt.

Gentechnik-Anbauverbot: Weiterer Schritt zur Umsetzung von neuem EU-Recht

Ebenfalls mit den Stimmen der ÖVP, der SPÖ und der Grünen passierte eine Novelle zum Gentechnikgesetz den Bundesrat. Mit der Gesetzesnovelle wird, ergänzend zum Gentechnik-Anbauverbot-Rahmengesetz, sichergestellt, dass genmanipulierte Pflanzen auch in Zukunft für heimische Felder tabu bleiben. In Anlehnung an eine neue EU-Richtlinie räumt das Gesetz Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser die Möglichkeit ein, im Zuge von EU-weiten Zulassungsverfahren für gentechnisch veränderte Pflanzen eine Ausnahmeregelung für das gesamte Bundesgebiet zu erwirken. Hinsichtlich bereits bestehender EU-Marktzulassungen hat Österreich bis 3. Oktober Zeit, ein Opt-Out geltend zu machen.

Die FPÖ finde die vorliegende Novelle an sich nicht schlecht, erklärte Bundesrätin Monika Mühlwerth (F/W), lehne sie aber ab, weil sie in engem Zusammenhang mit dem Gentechnik-Anbauverbot-Rahmengesetz stehe. Es sei nicht sinnvoll, das Anbauverbot für Genpflanzen in Österreich in Form von zwei Bundesgesetzen und neun Ländergesetzen zu regeln, bekräftigte sie und verwies auf die Debatte zum Gentechnik-Anbauverbot-Rahmengesetz (siehe Parlamentskorrespondenz Nr. 855/2015)

Bundesrat Wolfgang Beer (S/W) zeigte sich hingegen über das den einzelnen EU-Ländern eingeräumte Selbstbestimmungsrecht in Sachen Gentechnik erfreut. Mit dem vorliegenden Gesetz werde sichergestellt, dass internationale Konzerne den ÖsterreicherInnen gentechnisch veränderte Lebensmittel nicht aufzwingen könnten, unterstrich er.

Seitens der ÖVP gab der oberösterreichische Bundesrat Ferdinand Tiefnig zu bedenken, dass gentechnisch veränderte Pflanzen weder Vorteile für die Landwirtschaft noch gesundheitliche Vorteile bringen würden. Er hält es für wichtig, dass in der Frage des Gentechnik-Anbauverbots das Gesundheitsministerium und das Landwirtschaftsministerium miteinander kooperieren. Für die Ablehnung des Gesetzes durch die FPÖ zeigte Tiefnig kein Verständnis. Die Grüne Bundesrätin Nicole Schreyer aus Tirol sprach von einem guten Tag für ein gentechnikfreies Österreich.

Wie beim Rauchverbot erfolgte die Abstimmung in zwei Teilen. Zunächst lehnte der Bundesrat einen Vetoantrag der FPÖ ab und folgte danach der Empfehlung des Gesundheitsausschusses, gegen den Gesetzesbeschluss keinen Einspruch zu erheben.

Einstimmig kein Einspruch gegen Änderungen im Ärztegesetz

Mit Stimmeneinhelligkeit passierte schließlich eine Novelle zum Ärztegesetz den Bundesrat. Dabei geht es um die Verankerung diverser Ausnahmebestimmungen, was die Streichung von ÄrztInnen aus der Ärzteliste betrifft. Wer seinen Beruf länger als sechs Monate nicht ausübt, verliert grundsätzlich die Berechtigung als Arzt / Ärztin tätig zu sein, künftig soll das bei längerer Krankheit, Elternkarenz, auslandsbedingten Studienaufenthalten bis zu einem Jahr und für Zeiten, in denen Kinderbetreuungsgeld bezogen wird, nicht gelten. Ausdrücklich zustimmend zur Gesetzesnovelle äußerten sich die Bundesräte Efgani Dönmez (G/O) und Gerd Krusche (F/St), wobei Krusche von einer "vollkommen logischen Gesetzesnovelle" sprach. (Fortsetzung Bundesrat) gs


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