Parlamentskorrespondenz Nr. 910 vom 01.09.2015

Aufstockung der NR-Ausschüsse auf 28 Mitglieder nun fix

Anträge zum Durchgriffsrecht, zur Schlepperei und EU-Austritts-Volksbegehren dem Verfassungsausschuss zugewiesen.

Wien (PK) – In einer weiteren Sitzung des Nationalrats bestätigten die Abgeordneten einstimmig die von der Präsidiale am 25. August vorgeschlagene Aufstockung der Ausschüsse auf 28 Mitglieder (siehe Meldung der Parlamentskorrespondenz Nr. 895/2015).

Da das Team Stronach nach dem Abgang von fünf Abgeordneten über nur mehr 6 MandatarInnen verfügt, wäre der Klub nach dem geltenden Berechnungsverfahren nach d'Hondt und der derzeit üblichen Ausschussgröße von 18 bzw. 24 Mitgliedern in den Ausschüssen nicht mehr vertreten gewesen. Die Mandatsverteilung in den nun 28 Mitglieder umfassenden Ausschüssen lautet: je 8 Abgeordnete von SPÖ und ÖVP, 6 von FPÖ, 4 Grüne und je 1 VertreterIn von NEOS und Team Stronach. Die Zusammensetzung des Hypo-Untersuchungsausschusses bleibt gleich, noch nicht festgelegt hat man sich dabei hinsichtlich allfälliger zukünftiger Untersuchungsausschüsse. Die neu gewählten Ausschüsse konstituierten sich gleich nach Beendigung des Plenums.

Nationalratspräsidentin Doris Bures wies zudem den Initiativantrag der SPÖ, ÖVP und Grünen zum Durchgriffsrecht sowie zur härteren Bestrafung von Schleppern (Fremdenpolizeigesetz) dem Verfassungsausschuss zu, der am 16. September tagt. Jedenfalls sollen beide Gesetzesänderungen am 1. Oktober 2015 in Kraft treten. Der Verfassungsausschuss wird sich auch mit dem EU-Austritts-Volksbegehren befassen. (Schluss Nationalrat) jan