Parlamentskorrespondenz Nr. 998 vom 25.09.2015

Erleichterungen für Menschen mit Behinderungen im öffentlichen Raum

Bundesrat begrüßt einhellig Neuerungen in der StVO

Wien (PK) - Positiv bewertete der Bundesrat die 27. Novelle der Straßenverkehrsordnung, mit der einige Verbesserungen für Menschen mit Behinderung geschaffen werden, und erhob einstimmig keinen Einspruch.

Bundesrat Werner Stadler (S/O) erläuterte, dass mit der STVO-Novelle unter anderem InhaberInnen von so genannten § 29b-Parkausweisen in bestimmten Fällen das Befahren von Fußgängerzonen gestattet wird, um ihnen den Besuch von Arztpraxen und Therapieeinrichtungen zu erleichtern. Durch ein explizites Halte- und Parkverbot werde auch die Benutzbarkeit von Leiteinrichtungen für Menschen mit Sehbehinderung sichergestellt. Künftig dürfen Verkehrsschilder nicht mehr in Kopfhöhe angebracht werden. Die Anordnung einer Mindesthöhe von 2,20 m für die Anbringung von Verkehrszeichen diene vor allem dem Schutz sehbehinderter Menschen, sagte Stadler.

Auch die Bundesräte Armin Forstner (V/St) und Christoph Längle (F/V) sahen in der Novelle klare Verbesserungen für Menschen mit Behinderung, da etwa der Zugang zu Therapieeinrichtungen erleichtert wird. In Österreich gebe es mehr als 300.000 Menschen mit Sehbehinderungen, die von den neuen Regelungen profitierten, sagte Längle.

Forstner hob zudem hervor, dass die Novelle außerdem einige Verwaltungsvereinfachungen für die Gemeinden sowie für die Wirtschaft bringt, da nun in Industriegebieten oder der Nähe von Sportstätten Werbetafeln montiert werden können.

Die Grüne Bundesrätin Nicole Schreyer (G/T) äußerte sich ebenfalls positiv über die Novelle. Sie bedauerte jedoch, dass es keine rückwirkende Umsetzung der Regelung einer Mindesthöhe für Verkehrszeichen gebe. Kritik übte sie auch an der Aufhebung des Verbots der Anbringung von Werbetafeln außerhalb des Ortsgebiets, wie etwa im Umfeld von Sportstätten. Da die positiven Aspekte überwiegen, werden auch die Grünen der Novelle zustimmen, sagte Schreyer.

Verkehrsminister Alois Stöger unterstrich, dass es eine Aufgabe der Politik sei, Mobilität im öffentlichen Raum zu ermöglichen und dabei besondere Rücksicht auf Menschen zu nehmen, die in ihren Bewegungsmöglichkeiten eingeschränkt sind. Was die Werbeflächen betrifft, so werde es mit der Änderung nicht zu einer unerwünschten Ausweitung von Werbung in der Landschaft kommen. Die Neuerung ermögliche vielmehr den Bezirksverwaltungsbehörden, ihre Kenntnis der örtlichen Gegebenheiten zu nützen, um ohne großen bürokratischen Aufwand Werbeflächen an dafür passenden Stellen zuzulassen, erklärte der Verkehrsminister. (Fortsetzung Bundesrat) sox


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