Parlamentskorrespondenz Nr. 1008 vom 28.09.2015

Neu im Sozialausschuss

Sozialversicherungsträger, Bildungskarenz, Arbeitslosengeld, Mindestsicherung

Wien (PK) – Dem Sozialausschuss wurden eine Reihe von Oppositionsanträgen zugewiesen. So fordern die Grünen eine Erhöhung des Arbeitslosengeldes und der Notstandshilfe, den NEOS geht es um mehr Treffsicherheit bei der Bildungskarenz. Die FPÖ spricht sich für eine Evaluierung der Anspruchsvoraussetzungen für die bedarfsorientierte Mindestsicherung für EU-BürgerInnen und Drittstaatsangehörige im Hinblick auf eine aktuelle EuGH-Entscheidung zu Hartz IV aus. NEOS-Abgeordneter Gerald Loacker hat überdies drei Anträge, die die Sozialversicherungsträger betreffen, eingebracht.

Sozialversicherungen: NEOS urgieren präzisere Erfolgsrechnungen,…

Die NEOS sprechen sich dafür aus, die Weisung des Gesundheitsministeriums betreffend die Rechnungslegung und Rechnungsführung bei den Sozialversicherungsträgern und dem Hauptverband zu konkretisieren. Insbesondere geht es Abgeordnetem Gerald Loacker um eine terminliche Festlegung der Beschlussfassungsfrist für Erfolgsrechnungen durch die jeweilige Generalversammlung sowie um eine korrekte Anwendung der Bestimmungen zu Erfolgsrechnung und Schlussbilanz. Seiner Ansicht nach ist es notwendig, auch diverse Einzelnachweisungen in den zu veröffentlichenden Erfolgsrechnungen auszuweisen, damit würden auch die Jahresberichte besser vergleichbar. Da die Weisung des Gesundheitsministeriums im Einvernehmen mit dem Sozialministerium zu erlassen ist, wurde der Antrag nicht nur dem Gesundheitsausschuss (1314/A(E)), sondern auch dem Sozialausschuss zugewiesen (1315/A(E)).

…Neudefinition des Begriffs "Verwaltungs- und Verrechnungsaufwand"…

Abgeordneter Loacker drängt darüber hinaus auf eine Neudefinition des Begriffs "Verwaltungs- und Verrechnungsaufwand" in den für die Kassen geltenden Rechnungslegungsvorschriften (1345/A(E)). Dabei geht es ihm vor allem darum, sämtliche Verwaltungsaufwendungen zu erfassen und die Verwaltungskostenquote so zu berechnen, dass sie international vergleichbar ist. Die derzeitigen Vorgaben bieten den Sozialversicherungsträgern seiner Ansicht nach genügend Spielraum, um die tatsächlichen Verwaltungskosten zu verschleiern und damit ein verfälschtes Bild der Effizienz zu zeichnen. Ihm zufolge gehen unabhängige Gesundheitsökonomen von Verwaltungsquoten von bis zu 6,1% – statt der durchschnittlich angegebenen 2,1% – aus. Loacker führt das nicht zuletzt auf die bestehende kleinteilige Struktur mit einer Vielzahl von Sozialversicherungsträgern zurück. Das Geld, das derzeit in "aufgeblähte Verwaltungsapparate" fließe, könnte viel besser für Patientenleistungen verwendet werden, ist er überzeugt.

…und erweiterte Abgabenprüfungen der BVA

Ein weiteres Anliegen sind Loacker erweiterte Befugnisse der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, BVA (1316/A(E)). Die BVA kann zwar prüfen, ob die Ministerien ihre Sozialversicherungsbeiträge korrekt berechnen und abliefern, eine gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben (GPLA) – inklusive Lohn- und Kommunalsteuer – nach dem Vorbild der Gebietskrankenkassen ist ihr aber nicht möglich, kritisiert er. Folge sei, dass in den Ministerien, anders als in der Privatwirtschaft, nur selten GPLAs durchgeführt werden.

Bildungskarenz: NEOS kritisieren mangelnde Treffsicherheit

Änderungen fordern die NEOS auch bei der Bildungskarenz (1317/A(E)). Ihrer Vorstellung nach sollen vor allem ArbeitnehmerInnen mit niedrigen Bildungsabschlüssen, ältere ArbeitnehmerInnen und ArbeitnehmerInnen in Branchen, die besonders häufig von Arbeitslosigkeit betroffen sind, von der Bildungskarenz bzw. dem Bezug von Weiterbildungsgeld profitieren. Zweck der Förderungen sei es schließlich, ArbeitnehmerInnen durch Qualifizierungsanreize präventiv vor Arbeitslosigkeit zu schützen, argumentiert Abgeordneter Loacker. Unter diesem Blickwinkel ist ihm die Bildungskarenz derzeit zu wenig treffsicher. Loacker beruft sich bei seiner Forderung auch auf Daten des AMS und des IHS, denen zufolge nach wie vor überproportional viele AkademikerInnen und Personen mit geringen Problemen am Arbeitsmarkt Bildungskarenz bzw. Bildungsteilzeit in Anspruch nehmen, während ältere ArbeitnehmerInnen ab 45, aber auch bestimmte Branchen wie Handel, Tourismus und Bau unterrepräsentiert sind.

Grüne fordern Erhöhung des Arbeitslosengeldes

Die Grünen halten das Arbeitslosengeld in Österreich für zu niedrig und haben eine Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes beantragt (1335/A). Konkret spricht sich Abgeordnete Judith Schwentner dafür aus, die Nettoersatzrate von 55% auf 70% zu erhöhen, das würde ihr zufolge auch dem Durchschnitt in der Europäischen Union entsprechen. Die Menschen seien immer länger arbeitslos, das Arbeitslosengeld reiche oft aber nicht aus, um über einen kurzen Überbrückungszeitraum hinweg den Lebensunterhalt zu bestreiten, argumentiert sie. Vor allem langzeitarbeitslose Menschen drohten in Armut abzugleiten. Nebeneffekt eines höheren Arbeitslosengeldes und einer damit verbundenen höheren Notstandshilfe wären den Grünen zufolge die Schaffung zusätzlicher Jobs durch eine Ankurbelung der Inlandsnachfrage und höhere Steuereinnahmen.

Mindestsicherung: FPÖ will Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen

Die FPÖ fordert Sozialminister Rudolf Hundstorfer in einem Entschließungsantrag auf, die Anspruchsvoraussetzungen für den Erhalt der bedarfsorientierten Mindestsicherung anhand eines aktuellen Urteils des Europäischen Gerichtshofs zur deutschen Notstandshilfe "Hartz IV" zu überprüfen und dem Nationalrat zu berichten, welche Möglichkeiten es gäbe, diese für EU-BürgerInnen und Drittstaatsangehörige zu adaptieren (1343/A(E)). In der Begründung der Initiative bezieht sich die FPÖ auf den Fall einer gebürtigen Bosnierin mit schwedischer Staatsbürgerschaft, die mit ihren Kindern in Deutschland lebt und immer wieder kurzzeitig gearbeitet hat. Laut Antrag hat der EuGH entschieden, dass es gerechtfertigt ist, die Hartz-IV-Zahlungen nach sechs Monaten einzustellen. (Schluss) gs