Parlamentskorrespondenz Nr. 1029 vom 30.09.2015

Rechnungshof empfiehlt Auflösung der NÖ-Grenzlandförderungs-GmbH

RH-Präsident Moser: Bund oder Land Niederösterreich sollten Aufgaben der Gesellschaft übernehmen

Wien (PK) – Weniger Personal- und Sachaufwand, mehr Qualität bei der Förderungsabwicklung: Das verspricht sich der Rechnungshof, falls die Niederösterreichischen Grenzlandförderungs-GmbH (NÖG) als eigener Rechtsträger aufgelöst wird und ihre Agenden an bestehende Fördereinrichtungen des Bundes oder des Landes übergehen. "Diese Gesellschaft in der derzeitigen Form hat ihre Zeit überlebt", plädierte RH-Präsident Josef Moser im heutigen Rechnungshofausschuss des Nationalrats, Strukturen zu schaffen, in denen Förderungen effizienter abgewickelt werden.

Unterstützung fand Moser vor allem bei FPÖ, Grünen, NEOS und Team Stronach, die klar eine Auflösung der Gesellschaft befürworten. Differenzierter reagierten die Regierungsfraktionen auf die Rechnungshofkritik. SPÖ und ÖVP sprachen sich zwar für eine bessere Verwaltungsstruktur im Förderwesen aus, besonders die Volkspartei warnte aber davor, durch eine komplette Abschaffung der Grenzlandförderungsgesellschaft die Förderaktivitäten in strukturschwachen Regionen zu gefährden.

Von einer überstürzten Auflösung der Gesellschaft rät auch der zuständige Bundesminister Alois Stöger ab. Unter anderem wies er auf dadurch schlagend werdende Kreditrückzahlungen hin, die von der Republik zu begleichen wären. Sein Ressort berate derzeit mit dem Land Niederösterreich die Zukunft der Fördergesellschaft, wobei er dem niederösterreichischen Wunsch, die NÖG vom Ministerium als Schenkung gänzlich übertragen zu bekommen, ohne Einverständnis des Nationalrats aber nicht nachkommen könne.

40 Jahre NÖG: Rechnungshof vermisst zeitgemäße Ausrichtung

Deutlich hinterfragte in der Ausschusssitzung Rechnungshofpräsident Moser die Weiterführung der Niederösterreichischen Grenzlandförderungsgesellschaft. Die Gesellschaft habe sich seit ihrer Schaffung vor 40 Jahren kaum verändert, Möglichkeiten zur Umstrukturierung seien ungenutzt geblieben und auch die Geschäftstätigkeit gestalte sich nicht übermäßig. Seit 2009 sei etwa kein Förderantrag für Betriebsansiedlungen an die NÖG ergangen, so Moser. Insgesamt habe man seit damals ganze sieben Anträge bei der NÖG entdeckt. Generell würden nur 50% der verfügbaren Mittel zur Darlehensvergabe ausgenutzt. Um eine bessere Hebelwirkung bei den Förderungen zu erreichen, schlägt Moser vor, die NÖG in die Wirtschaftsagentur des Landes Niederösterreich ecoplus zu überführen, aber nicht länger als eigenen Rechtsträger zu betreiben.

Zur Verbesserung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Verhältnisse in den konjunkturschwachen Regionen Wald- und Weinviertel gründeten Bund und Land Niederösterreich 1975 zu gleichen Anteilen die Niederösterreichische Grenzlandförderungsgesellschaft m.b.H. Mit Beratungen und günstig verzinsten Darlehen sollte die Gesellschaft Unternehmen und grenznahe Gemeinden bei Investitionen unterstützen, sowohl bei spezifischen Projekten wie Umstrukturierungen von Betrieben als auch bei der Auswahl und Planung von Betriebsansiedlungsgebieten in Gemeinden. In seinem diesbezüglichen Prüfbericht kritisiert der Rechnungshof nun, dass die Förderziele der Gesellschaft zwar in den Strategiedokumenten inhaltlich aufscheinen, jedoch weder quantifiziert noch überprüfbar sind. Langfristige Förderungswirkungen der Gesellschaft ließen sich daher kaum auswerten. Überdies habe die NÖG trotz Änderung der wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen nach dem Fall des Eisernen Vorhangs keine grundsätzliche strategische Neuausrichtung vorgenommen.

Der NÖG-Betriebsaufwand einschließlich Beratungsleistungen liegt laut Bericht bei rd. 300.000 € pro Jahr und wird aus Veranlagungen finanziert. Die Erträge aus den Veranlagungen gingen von 2009 bis 2013 wegen des niedrigen Marktzinsniveaus allerding um 46% von 362.700€ auf 195.300 € zurück. Immerhin, stellt der Rechnungshof fest, war trotz eines negativen Geschäftsergebnisses 2013 die finanzielle Lage der NÖG nicht gefährdet, da die Gesellschaft sich fast ausschließlich aus Eigenkapital finanziert. Die finanzielle Basis der Fördergesellschaft - 14, 53 Mio. € - vereinbarte der Bund mit dem Land Niederösterreich im Jahr 1983. Für den Rechnungshof liegt die Begründung dieser 15a-Vereinbarung, die seit ihrem Abschluss unverändert geblieben ist, im Dunkeln. Auch konnten die PrüferInnen nicht feststellen, ob in den Folgejahren Anpassungen der Rechtsgrundlagen erwogen wurden.

Konkret zu den Darlehen mit Fixverzinsung, die vor allem die Finanzierungssicherheit bei Investitionen gewährleisten sollen, heißt es im RH-Bericht weiter, die Förderkapazitäten seien dabei in wirtschaftlich schwachen Jahren nicht ausgeschöpft worden. Die Darlehensvergabe habe sich nämlich parallel zum Konjunkturverlauf entwickelt und wurde vor allem mit dem Erhalt von Arbeitsplätzen begründet. Die Schaffung neuer Jobs sei dagegen kein explizites Ziel gewesen, so RH-Präsident Moser. In ihren Erhebungen zeigen die PrüferInnen zudem auf, dass meist Projekte größerer Unternehmen gefördert wurden. An Gemeinden seien wiederum im Prüfzeitraum kaum noch Darlehen vergeben worden.

RH sieht Versäumnisse bei NÖG-Eigentümern Bund und Land Niederösterreich

Kritik übt der Rechnungshof auch an den Eigentümern der Gesellschaft: Weder der Bund, vertreten durch das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT), noch das Land Niederösterreich hätten darauf geachtet, dass die Förderungstätigkeit der GmbH mit jener von anderen Förderungsstellen auf Bundes- und Landesebene abgestimmt werden. Und das, obwohl die NÖG in ihrer Grundausrichtung als subsidiäre Förderungseinrichtung andere Wirtschaftsförderungen ergänzen sollte. Zitiert wird vom Rechnungshof auch eine Studie des BMVIT, wonach die NÖG "ihr Alleinstellungsmerkmal als Förderinstrument und Info-Drehscheibe verloren hat", aber kaum Verflechtungen mit anderen Institutionen aufweise. Die Studie empfiehlt überdies eine "umfassende inhaltlich thematische sowie organisatorische Umstrukturierung" der NÖG und eine Abgrenzung des Förderungs- und Aktionsgebiets. Diese Empfehlungen zeitigten jedoch keinen Erfolg: weder Geschäftsführung noch Aufsichtsrat seien eine Neuausrichtung bzw. Umstrukturierung der Gesellschaft angegangen, wie Präsident Moser im Ausschuss ausführte.

Aus Sicht des Rechnungshofs ist folglich die Auflösung der Gesellschaft und die Eingliederung der Aktivitäten der niederösterreichischen Grenzlandförderung in eine bestehende Förderungseinrichtung des Bundes oder des Landes Niederösterreich hoch an der Zeit. Nicht nur würden Ressourcen eingespart, auch die Transparenz und Effektivität der Förderungen könnten dadurch gesteigert werden. Die NÖG verfüge über kein qualifiziertes System zur Beurteilung der Förderwirkungen, auch diesbezügliche Daten fehlten. Darüber hinaus gebe es keine Maßnahmen, die verhindern, dass die Förderleistungen über sogenannte Mitnahmeeffekte auch anderen als den ursprünglich Berechtigten zugutekommen. Anstatt von Projektendberichten müssten Förderungsnehmer lediglich ihre Jahresabschlüsse und eine verbale Begründung des Projekts vorlegen. Detaillierte Beschreibungen der Beweggründe für eine Investition verlangte die NÖG nicht.

Die Zinsstützung der NÖG-Darlehen wertet der Rechnungshof angesichts des allgemein sehr niedrigen Zinsniveaus als nahezu bedeutungslos. Entscheidend seien die Finanzierungsgarantien zu fixen Konditionen, für die der Förderungsnehmer nur eine Bankgarantie benötigte. Dadurch habe sich die NÖG von einer Förderungseinrichtung zu einer bloßen Finanzierungsstelle entwickelt, woraus Mitnahmeeffekte zu erwarten waren, rügt Moser. Eine maximale Darlehenshöhe gibt die Förderungsrichtlinie bei einer Finanzierung von maximal 75% des Projektvolumens nicht vor.

Hinsichtlich Personal hält der Rechnungshof kritisch fest, dass NÖG-Aufsichtsräte mit der Genehmigung von Förderungsfällen befasst sind, also neben ihrer Überwachungsfunktion auch Aufgaben im gewöhnlichen Geschäftsverkehr haben. Laut Syndikatsvertrag gibt es in der NÖG zwei Geschäftsführer und einen Aufsichtsrat mit acht Mitgliedern. An Mitarbeiter-Planstellen weist die Gesellschaft dagegen nur 4,5 aus, wobei sich diese Zahl durch die Übernahme der Geschäftsführer in den Personalstand verdoppelt hat. Angesichts der geringen Gebarungsvolumens und der niedrigen Mitarbeiterzahl hält der Rechnungshof die Doppelbesetzung der NÖG-Geschäftsführung für nicht gerechtfertigt, zumal die Bestellung der beiden Geschäftsführer ein kostenintensives Unterfangen gewesen sei.

Stöger will übermäßige Bürokratie im Förderwesen vermeiden

Tatsächlich seien die Kosten für die beiden NÖG-Geschäftsführer mit insgesamt 12.000 Euro pro Jahr aber überschaubar, relativierte Bundeminister Alois Stöger den Personalaufwand. Wichtig ist für ihn, bei der Förderung kleiner Unternehmen nicht zu viele bürokratische Hürden zu installieren. Zur aktuellen Entwicklung rund um die NÖG sagte Stöger, das Land Niederösterreich sei bereits mit der Bitte um Schenkung der NÖG an ihn herangetreten. "Als Minister kann ich das ohne Beschluss des Nationalrats aber nicht tun". Eine völlige Auflösung der Gesellschaft würde auf Grund der von der NÖG vergebenen Kredite, die dann zurückzuzahlen wären, wiederum "nicht billig" sein, gab Stöger überdies zu bedenken. Auch die Alternativvariante, eine gänzliche Übertragung der NÖG an den Bund, sei nicht einfach, da ja Niederösterreich ebenfalls 50% Stammkapital an der Gesellschaft hält.

Ein dezidiertes Nein kam von ÖVP-Mandatar Andreas Hanger zum RH-Vorschlag, "die Gesellschaft einfach abzuschaffen", wie er sagte. Nicht prosperierende Gegenden, wie beispielweise das nördliche Waldviertel, benötigten jedenfalls die Unterstützung der Republik durch entsprechende Instrumente, wie eben die NÖG. Überlegungen zur besseren Gestaltung des "Förderregimes" wollte er sich zwar nicht verschließen. Ähnlich wie der Minister warnte Hanger jedoch davor, dabei "bürokratische Systeme zur Überprüfung" aufzubauen. Die Förderung von Grenzregionen hält auch Rudolf Plessl (S) für unbestritten wichtig, wobei der Sozialdemokrat dafür eintrat, die Verwaltung hinsichtlich Effizienz zu verbessern. Klare Worte fand in der NÖG-Frage die Opposition. "Der Rechnungshofbericht zeigt, dass es diese Gesellschaft nicht braucht", sagte etwa Georg Willi von den Grünen. Gleichermaßen äußerten sich Martina Schenk (T), Wolfgang Zanger (F) und Josef Schellhorn (N). Für den NEOS-Mandatar spiegelt die NÖG mit zwei Geschäftsführern, "einem Roten und einem Schwarzen", das politische System Österreichs wider. Um einen Strukturwandel herbeizuführen müsse daher die Gesellschaft aufgelöst werden. Der Berichtsteil zur RH-Prüfung der Niederösterreichischen Grenzlandförderungs-GmbH wurde vom Ausschuss schließlich einstimmig vertagt.

Aus Gründen der Fristwahrung bestand im Ausschuss auch Konsens über die Vertagung der Rechnungshofberichte III-190 d.B. (Sonderaufgaben des RH nach Parteiengesetz 2012, Medientransparenzgesetzen und Unvereinbarkeits- und Transparenz-Gesetz), III-197 d.B. (Landeslehrerpensionen; Finanzierung d. Landeslehrer; Gleichstellungsmaßnahmen im BMJ; Umsetzung d. Wasserrahmenrichtlinie/Grundwasser Weinviertel; nachhaltiger Güterverkehr; Medientransparenz in der AUVA) und III-203 d.B. (Lehrerpersonalverwaltung in OÖ und Tirol; Landesschulräte in OÖ und Tirol; Insolvenz-Entgelt-Fonds und IEF-Service GmbH; Truppenübungsplatz Allentsteig). (Schluss) rei


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