Parlamentskorrespondenz Nr. 1047 vom 05.10.2015

Bundeswettbewerbsbehörde im Kampf für mehr Fairness auf den Märkten

BWB legt Tätigkeitsbericht 2014 vor

Wien (PK) – Ein klares Bekenntnis zu fairem Wettbewerb und Konsumentenschutz stellt Generaldirektor Theodor Thanner dem aktuellen Tätigkeitsbericht der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) (III-209 d.B.) voran, der nun dem Parlament vorliegt. Auch 2014 war wieder ein sehr erfolgreiches Jahr für die BWB, unterstreicht das Papier in seinem Resümee und blickt dabei vor allem auf eine große Zahl an Hausdurchsuchungen und Geldbußenentscheidungen vor dem Kartellgericht zurück. Als wichtiges und effizientes Instrument im Kampf gegen Kartelle hat sich zudem das Kronzeugenprogramm bewährt. Darüber hinaus setzen Österreichs oberste Wettbewerbshüter zunehmend auf Präventionskampagnen, Informationsveranstaltungen und internationale Zusammenarbeit.

Lebensmittelhandel im Fokus der Tätigkeit der BWB

Die ungebrochene Bedeutung der Bundeswettbewerbsbehörde unterstreicht auch der statistische Teil des Berichts. So wurden 2014 322 Zusammenschlüsse – 23 mehr als 2013 - angemeldet, was gemessen an den gegenständlichen Unternehmensumsätzen einem Prüfvolumen von 96,6 Mrd. € entspricht. 99% der Fusionen konnten allerdings durch Fristablauf oder Prüfungsverzicht freigegeben werden, nur bei drei Zusammenschlüssen wurde seitens der BWB oder des Bundeskartellanwalts ein Prüfungsantrag gestellt. Die 20 im Berichtszeitraum durchgeführten Hausdurchsuchungen wiederum hatten vor allem den Lebensmittelhandel, den Elektro- und den Sportartikelhandel im Visier und dienten der Aufdeckung von Preisabsprachen und Preisbindungen. Gegenstand von Untersuchungen durch die BWB waren 2014 aber auch der Telekombereich sowie Hotel-Onlinebuchungssysteme.

Thanner: Druck des Wettbewerbs keine Rechtfertigung für unfaires Marktverhalten

Es sei verständlich, dass der globale Wettbewerb für österreichische Unternehmen in den vergangenen Jahren härter geworden ist, heißt es abschließend im Bericht. Dies bedeute aber nicht, dass sich Unternehmen deshalb unfair gegenüber anderen Marktteilnehmern verhalten dürfen. Die Bundeswettbewerbsbehörde kämpfe daher für mehr Fairness auf den Märkten, aber auch dafür, dass Konsumenten wegen Kartellabsprachen keine höheren Preise bezahlen müssen, steckt BWB-Generaldirektor Thanner sein Credo ab. (Schluss) hof


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