Parlamentskorrespondenz Nr. 1101 vom 16.10.2015

Neu im Justizausschuss

Von der Sammelklage bis zum Tätigkeitsverbot: Oppositionsanträge zu Justizthemen

Wien (PK) – Eine breite Palette von Themen aus dem Justizbereich decken Grüne und FPÖ mit Anträgen ab, die der Justizausschuss demnächst in Verhandlung nehmen wird. So wollen die Grünen eine klare gesetzliche Regelung für Gruppenverfahren auf Basis von Sammelklagen und fordern zudem auch eine finanzielle Absicherung des Vereins für Konsumenteninformation. Die FPÖ wiederum drängt auf Verbesserungen für "Schein-Väter" so genannter Kuckuckskinder in Bezug auf Aufwandsersatz und Schmerzensgeld und wendet sich in einer weiteren Initiative gegen die Unterschreitung des Existenzminimums bei Unterhaltsexekutionen. Aktuell bleibt auch die FPÖ-Forderung nach lebenslangem Tätigkeitsverbot in Erziehungs- und Ausbildungsberufen für einschlägig verurteilte Sexualstraftäter.

Grüne drängen auf Gruppenverfahren zur kollektiven Rechtsdurchsetzung

Der VW-Skandal zeigt für die Grünen Defizite im österreichischen Zivilprozessrecht auf. Da die heimische Rechtsordnung kein Instrument der kollektiven Rechtsdurchsetzung vorsieht, habe der Verein für Konsumenteninformation (VKI) auch keine Möglichkeit, die Schäden der betroffenen KundInnen gesammelt bei Gericht einzubringen, gibt Grünen-Justizsprecher Albert Steinhauser zu bedenken. Vielmehr müsse sich der VKI von sämtlichen Geschädigten den Schadenersatzanspruch einzeln abtreten lassen. Mangels einer klaren Regelung für die Sammelklage komme es in der Praxis oft zu langwierigen Verfahren über die Zulässigkeit der Klage. In einem Initiativantrag (1365/A) schlägt Steinhauser nun ein effizientes Gruppenklageverfahren vor und greift dabei einen entsprechenden Entwurf der damaligen SPÖ-Justizministerin Maria Berger aus dem Jahr 2007 im Wortlaut auf. 

Grüne fordern finanzielle Absicherung des Vereins für Konsumenteninformation (VKI)

Die chronischen finanziellen Probleme des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) sind für die Grünen Anlass, eine Zweckbindung von Geldbußen aus Kartellverfahren an den VKI einzufordern. Geht es nach der Initiative (1376/A(E)) von Albert Steinhauser, dann soll sich diese Zweckwidmung auf 20% der im jeweiligen Vorjahr eingehobenen Geldbußen beschränken und jährlich mindestens 2 Mio. €, höchstens aber 4 Mio. € betragen.

FPÖ will besseren Aufwandsersatz für "Schein-Väter"

FPÖ-Abgeordneter Harald Stefan erinnert an das Phänomen der "Kuckuckskinder" und stützt sich dabei auf Statistiken, wonach jedes zehnte in Österreich geborene Kind nicht den Vater hat, den die Mutter angibt. Für den Justizsprecher der Freiheitlichen ist damit der Tatbestand der vom ABGB verpönten listigen Irreführung zum Zwecke der Vermögensbeeinträchtigung gegeben. In einem Entschließungsantrag (1388/A(E)) verlangt er deshalb eine Verbesserung des Aufwandsersatzanspruchs und des Schmerzensgeldes für "Schein-Väter" gegen Mütter, die diesen bewusst durch listige Irreführung oder Täuschung über den tatsächlichen Umstand der Zeugung einen Vermögensschaden oder seelische Schmerzen zugefügt haben.

FPÖ: Existenzminimum muss auch bei Unterhaltsexekutionen erhalten bleiben

Heftige Kritik übt Harald Stefan (F) an einer Bestimmung der Exekutionsordnung, die bei Exekutionen gegen einen Unterhaltsschuldner eine Unterschreitung des Existenzminimums um 25% zulässt. Diese Regelung sei unmenschlich und nehme den Menschen jegliche Existenzgrundlage, empört sich der FPÖ-Justizsprecher. Betroffen seien vor allem getrennt lebende Kindeseltern und Geschiedene, die als Unterhaltsschuldner einen zweiten Haushalt mitfinanzieren müssen. Stefan will nun durch einen Entschließungsantrag (1396/A(E)) sicherstellen, dass auch im Fall der Pfändung von Unterhaltsschulden keine Unterschreitung des Existenzminimums stattfindet. Darüber hinaus solle der Teil der Unterhaltsschulden, den der Schuldner nicht ohne Unterschreitung des Existenzminimums aufgebringen kann, vom Staat bezahlt werden.

Freiheitliche fordern lebenslanges Tätigkeitsverbot für Sexualstraftäter in Erziehungsberufen

Irritiert zeigt sich Harald Stefan (F) über einen Passus im Strafgesetzbuch, der für verurteilte Sexualstraftäter in Erziehungsberufen ein Tätigkeitsverbot von einem bis zu fünf Jahren vorsieht, wenn ihre sexuellen Übergriffe bloß leichte Folgen hatten. 

Die Unterscheidung zwischen leichten und schweren Folgen sei eine Anmaßung des Gesetzgebers, stellt Stefan fest und fordert in einem Initiativantrag (1397/A) ein lebenslanges Tätigkeitsverbot für einschlägig verurteilte Sexualstraftäter im Rahmen von Erziehung, Ausbildung und Beaufsichtigung. (Schluss) hof