Parlamentskorrespondenz Nr. 1102 vom 19.10.2015

Neu im Budgetausschuss

Budgetbegleitgesetz 2016 bringt Freiwilliges Integrationsjahr, Jubiläumsgabe für Salzburg und flankierende Budgetmaßnahmen

Wien (PK) – Gleichzeitig mit dem Budgetentwurf 2016 schlägt die Bundesregierung dem Nationalrat ein Budgetbegleitgesetz mit einer Fülle flankierender Maßnahmen vor (821 d.B. ). Neben der Einführung eines Freiwilligen Integrationsjahrs für anerkannte Flüchtlinge, Änderungen beim freiwilligen Auslandsdienst, einer Umschichtung der Mittel für aktive Arbeitsmarktpolitik und einer neuen Abgabe zur Marktüberwachung von Arzneimitteln sind unter anderem Vereinfachungen im Haushaltsrecht, eine benutzerfreudlichere Gestaltung des Unternehmensserviceportals und ein einmaliger Bundeszuschuss von vier Mio. € an das Land Salzburg aus Anlass der Jubiläen zur 200-jährigen Zugehörigkeit zu Österreich vorgesehen.

Zu den Veranstaltungen unter dem Generaltitel "Salzburg 200 Jahre bei Österreich" zählen eine Landesausstellung, das Salzburger Zukunftslabor, ein Festprogramm und Infrastrukturprojekte. Zu den 4 Mio. € vom Bund kommen 1,7 Mio. € von Land und Stadt Salzburg sowie finanzielle Beiträge von Sponsoren.

Vereinfachungen im Haushaltsrecht und EU-Anpassungen bei den Haftungsobergrenzen des Bundes

Um Verwaltungsaufwand und Druckkosten zu sparen, soll der Rechnungshof künftig auf die Erstellung der mit dem BHG 2013 eingeführten Voranschlagsvergleichsrechnung verzichten, die dem Nationalrat zuletzt alljährlich bis 30. April vorzulegen war. Die in der Voranschlagsvergleichsrechnungen enthaltenen Informationen liegen auch an anderer Stelle in vergleichbarer Qualität vor, heißt es in den Erläuterungen. Überdies besteht die Absicht, die Frist für die Vorlage des Bundesrechnungsabschlusses vom 30. September auf den 30. Juni vorzuverlegen. Die dadurch erzielbaren Einsparungen werden mit 17.000 € jährlich beziffert. Im Bundeshaftungsobergrenzengesetz werden Neuerungen im Europäischen System der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung berücksichtigt. Die Haftungen für weitere ausgegliederte Rechtsträger des Bundes, die nunmehr zum Sektor Staat zählen, werden in die Obergrenzen für Bundeshaftungen einbezogen.

Das Unternehmensserviceportal wird benutzerfreundlicher  

Beim Unternehmensserviceportal (USP) wird der Kreis der TeilnehmerInnen erweitert und das Portal technisch ausgebaut. Es bietet künftig zusätzliche Funktionen wie Meldeinfrastruktur und Vertretungsmanagement an. Die Nutzungsbedingungen werden nach dem Vorbild von Finanz-Online per Verordnung festgelegt. Von den Neuerungen werden  UnternehmensgründerInnen profitieren, die das USP derzeit nicht nützen können, weil sie rechtlich noch keine Unternehmer sind und ihre Unternehmensgründung deshalb nicht elektronisch abwickeln können. Für E-RechnungslegerInnen entfällt künftig die Notwendigkeit, händisch in den Prozess einzugreifen, was den Verwaltungsaufwand reduzieren wird. Dazu kommen technische Vereinfachungen für ParteienvertreterInnen und bei der Anmeldung in das USP. Das Finanzressort berechnete für Unternehmen ein Einsparungspotential von 8 Mio. € pro Jahr.

Die Bundeswettbewerbsbehörde erhält die Möglichkeit, sich intern nach modernen Gesichtspunkten zu strukturieren und in ihrer Geschäftsstelle Abteilungen einzurichten.

Freiwilliges Integrationsjahr für anerkannte Flüchtlinge

Anerkannte Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte werden künftig nach dem Vorbild des "Freiwilligen Sozialen Jahres" ein "Freiwilliges Integrationsjahr" absolvieren können, und zwar bei all jenen Organisationen, die Zivildiener beschäftigten oder ein Freiwilliges Soziales Jahr bzw. ein Freiwilliges Umweltschutzjahr anbieten. Damit soll der betroffenen Personengruppe die Integration in Österreich erleichtert werden. Die Abwicklung erfolgt über das Arbeitsmarktservice (AMS), Zielgruppe sind vorrangig jene Flüchtlinge, die bedarfsorientierte Mindestsicherung beziehen und Schwierigkeiten haben, einen Arbeitsplatz zu finden. Während ihrer 6- bis 12-monatigen Tätigkeit sind die Flüchtlinge kranken- und unfallversichert, nicht jedoch arbeitslosen- und pensionsversichert.

Antreten können Flüchtlinge das Freiwillige Integrationsjahr bis zu zwei Jahre nach Zuerkennung des Asylstatus bzw. des Status als subsidiär Schutzberechtigter. Wie beim Freiwilligen Sozialen Jahr müssen die Trägerorganisationen eine begleitende pädagogische Betreuung von zumindest 150 Wochenstunden, etwa in Form von Schulungen zur Förderung der Integration, anbieten. Die Verpflichtung zur Auszahlung eines Taschengeldes entfällt allerdings. Ein solches würde an den verfügbaren Mitteln der Flüchtlinge aufgrund der damit verbundenen aliquoten Kürzung der Mindestsicherung ohnedies nichts ändern, wird dazu in den Erläuterungen vermerkt.

Zur Ausbildungsunterstützung kann das Sozialministerium den Organisationen Förderungen gewähren, für 1.000 Personen werden – inklusive administrativer Abwicklung - Kosten in der Höhe von rund 1,7 Mio. € veranschlagt. Der Bund übernimmt auch die Kosten für die Unfallversicherung.

Zuständigkeit für Auslandsdienst wird im Sozialministerium gebündelt

Im Budgetbegleitgesetz verankert ist darüber hinaus eine Bündelung der Zuständigkeiten für freiwillige Auslandsdienste im Sozialministerium. In diesem Sinn werden Kompetenzen vom Innenressort, das derzeit für Auslandsdienste von Zivildienern zuständig ist, ins Sozialressort verschoben und die gesetzlichen Grundlagen für derartige Dienste vereinheitlicht. Der Friedens- und Gedenkdienst im Ausland steht damit künftig Frauen und Männern gleichermaßen offen. Zudem sind Friedens- und Gedenkdiener künftig analog zu den anderen AbsolventInnen von Freiwilligenjahren voll versichert, haben bis zum 24. Lebensjahr Anspruch auf die Familienbeihilfe und erhalten überdies Taschengeld. Derzeit absolvieren ca. 100 bis 110 junge Männer pro Jahr ein gefördertes Auslandsjahr nach dem Zivildienstgesetz.

Als Zivildienstersatz kann künftig neben einem Freiwilligenjahr auch ein europäischer Jugendfreiwilligendienst gemäß dem "Erasmus+"-Programm angerechnet werden. Zudem sind für eine Anrechnung nur noch zehn durchgängige Freiwilligenmonate statt wie bisher zwölf erforderlich (siehe dazu auch eine Novelle zum Zivildienstgesetz , die dem Sozialausschuss zugewiesen wurde).

Zur langfristigen finanziellen Absicherung von Freiwilligendiensten im Ausland wird die – künftig vom Sozialministerium bezahlte – Basisförderung in der Höhe von jährlich 720.000 € gesetzlich verankert. Die Mittel sind vorrangig für eine Förderung von Reise- und Versicherungskosten der Betroffenen gedacht und sollen nach sozialen Gesichtspunkten vergeben werden. Außerdem können zur Förderung des Freiwilligen Sozialen Jahres und von freiwilligen Gedenk- und Sozialdiensten im Ausland in Hinkunft auch Mittel aus der Gebarung Arbeitsmarktpolitik herangezogen werden.

Mittel für aktive Arbeitsmarktpolitik werden umgeschichtet

Zu einer Umschichtung der Fördermittel kommt es im Bereich der aktiven Arbeitsmarktpolitik. Ursprünglich war geplant gewesen, für Eingliederungsbeihilfen und gemeinnützige Beschäftigungsprojekte für ältere Arbeitslose über 50, die länger als sechs Monate arbeitslos sind, in den Jahren 2016 und 2017 jeweils bis zu 250 Mio. € aus Mitteln der Arbeitslosenversicherung bereitzustellen. Nun wird diese Summe auf jeweils 150 Mio. € reduziert. Die dadurch frei werdenden Mittel – pro Jahr 100 Mio. € – sind nun für Beihilfen und Maßnahmen für Langzeitarbeitslose, die schon länger als ein Jahr auf Jobsuche sind, reserviert.

Begründet wird der Schritt unter anderem damit, dass die Einschränkung der Invaliditätspension für Personen unter 50 Jahre und die Betreuung von gesundheitlich beeinträchtigten, aber noch arbeitsfähigen Personen den Ausbau von Integrationsmaßnahmen für diesen Personenkreis erforderlich macht. Zudem wird darauf verwiesen, dass Beschäftigungsförderungsmaßnahmen nicht nur für ältere Arbeitslose, sondern auch für Personen unter 50 Jahren vergleichsweise gut wirken.

Insgesamt erwartet sich das Sozialministerium durch die in seine Zuständigkeit fallenden gesetzlichen Maßnahmen zusätzliche Aufwendungen im Ausmaß von rund 58,5 Mio. € im Jahr 2016. Dem stehen prognostizierte zusätzliche Einnahmen der Sozialversicherungsträger von rund 72,6 Mio. € gegenüber.

Sozialversicherungen: Bund streicht in manchen Bereichen Leistungsersatz

Durch verschiedene Maßnahmen im Gesundheitsbereich will der Bund das Budget im kommenden Jahr um rund 5,8 Mio. € entlasten. So ist vorgesehen, den Leistungsersatz des Bundes für Aufwendungen der Kranken- und Unfallversicherungsträger in manchen Bereichen zu streichen bzw. zu reduzieren und die Gebührentarife für amtliche Kontrollen gemäß dem Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz künftig automatisch zu valorisieren. Außerdem soll die Basiszuwendung für die AGES gekürzt und im Gegenzug eine Abgabe zur Marktüberwachung von Arzneimitteln eingeführt werden. Dadurch kommen vor allem auf Apotheken Mehrkosten zu. Mehreinnahmen werden außerdem aus einer Verordnungsänderung zur Medizinprodukteabgabe erwartet, diese ist aufgrund unterlassener bzw. unschlüssiger Selbstberechnungen den Erläuterungen zufolge bisher zu niedrig ausgefallen.

Konkret beabsichtigt die Regierung, den Krankenkassen die Kosten für die jährlichen Jugendlichenuntersuchungen künftig nicht mehr zu ersetzen und den Kostenersatz für die Gesundenuntersuchung nicht versicherter Personen zu reduzieren. Ebenso werden für die freiwilligen Helfer diverser Blaulichtorganisationen keine zusätzlichen Unfallversicherungsbeiträge mehr eingezahlt. Am Versicherungsschutz der Betroffenen ändert sich dadurch allerdings nichts, die Kosten werden von der AUVA geschultert. Sie erhält nur noch jene Beträge, die von den Organisationen zu entrichten sind. Schließlich fällt – zu Lasten der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA) – auch der Leistungsersatz für die Unfallversicherung von ins Ausland entsandten SoldatInnen und anderer Personen nach dem KSE-BVG weg.

Mittel aus dem Katastrophenfonds zur Vorbeugung von Tierseuchen

Zur vorbeugenden bzw. akuten Bekämpfung hochkontagiöser Tierseuchen soll der Katastrophenfonds angezapft werden. Unter anderem geht es um die Schulung von TierärztInnen im Seuchenfall, die zentrale Bevorratung von Ausrüstungsgegenständen, Desinfektionsmaterialen und Laborequipment sowie Entsorgungskapazitäten. Gemäß den Erläuterungen werden nach derzeitigen Schätzungen in den Jahren 2016 bis 2021 17,5 Mio. € bis 20 Mio. € für diese Maßnahmen benötigt.

Für veterinärbehördliche Zertifizierungen wird es künftig ein eigenes Büro geben. Damit soll der Export von tierischen Erzeugnissen, insbeondere Fleisch- und Milchprodukten sowie Futtermitteln, angekurbelt werden. Das Suchtmittelgesetz wird an neue EU-Vorgaben angepasst, etwa was die Aufgaben der zuständigen Behörden und die Verwaltungsstrafbestimmungen betrifft.

Schließlich wird mit dem Budgetbegleitgesetz im Bundesmuseen-Gestez ein Redaktionsversehen betreffend die Aufteilung der Basisabgeltung zwischen den Bundesmuseen und der Österreichischen Nationalbibliothek berichtigt. (Schluss) fru/gs