Parlamentskorrespondenz Nr. 1158 vom 29.10.2015

Tiroler Speck und Inländerrum: Grünes Licht für neues Kontrollgesetz

Bundesrat stemmt sich nicht gegen Nationalratsbeschluss

Wien (PK) – Der Nationalrat hat Mitte Oktober beschlossen, die Kontrolle von biologischen Lebensmitteln sowie von Produkten mit geschützten Herkunftsangaben in einem eigenen Gesetz, dem so genannten EU-Qualitätsregelungen-Durchführungsgesetz, zu regeln. Mit den neuen Bestimmungen sollen vor allem einschlägige EU-Vorgaben umgesetzt und das Vertrauen der KonsumentInnen in Bioprodukte und geographisch geschützte Spezialitäten wie steirisches Kürbiskernöl, Tiroler Speck oder Inländerrum gestärkt werden. So sind etwa höhere Strafen und längere Verjährungsfristen bei schwerwiegenden Kennzeichnungsverstößen vorgesehen, um der Täuschung von KonsumentInnen entgegenzuwirken. Der Gesetzesbeschluss wurde heute auch vom Bundesrat gebilligt und kann damit wie geplant in Kraft treten.

In der Debatte hob Bundesrat Martin Preineder (V/N) die Bedeutung einer effizienten Kontrollkette "vom Stall bis zum Teller" hervor. Heimische Lebensmittel seien gut kontrolliert, das werde auch durch das vorliegende Gesetz unterstrichen, bekräftigte er. Wie Preineder ausführte, werden die Kontrollen zum Teil von privaten Kontrollstellen und zum Teil von öffentlichen Instituten durchgeführt.

Eine weitere Aufwertung der Biolandwirtschaft in Österreich erwartet sich der niederösterreichische SPÖ-Bundesrat Rene Pfister vom vorliegenden Gesetz. Wenn sichergestellt sei, dass, wo "bio" draufsteht, auch "bio" drinnen ist, stärke das das Vertrauen in Bioprodukte, betonte er.

Weitgehend zufrieden zeigte sich auch Bundesrätin Heidelinde Reiter (G/S). Das Gesetz biete die Chance, dass sich die Kontrollstellen besser untereinander vernetzen und der Verwaltungsaufwand durch einheitliche Kontrollen reduziert werde, machte sie geltend. Wichtig ist ihr auch, dass bei geringfügigen Verfehlungen Beratung Vorrang vor Strafen hat.

Einwände gegen das Gesetz kamen vom steirischen FPÖ-Bundesrat Gerd Krusche. Die Materie sei sehr komplex, es sei zu bezweifeln, dass das vorliegende Gesetz zu mehr Effizienz bei der Kontrolle führen wird, meinte er. Überdies glaubt er nicht, dass es mit den neuen Bestimmungen gelingen wird, das Vertrauen der KonsumentInnen in heimische Produkte zu stärken. Krusche kritisierte in diesem Zusammenhang vor allem den "Wildwuchs" an Gütesiegeln. Es sei für KonsumentInnen oft nur schwer feststellbar, ob es sich tatsächlich um ein qualitativ hochwertiges Produkt oder nur um einen Marketing-Gag handle.

Auch die offiziellen Gütesiegel sind nach Meinung von Krusche oft irreführend. So gab er zu bedenken, dass bei Verarbeitungsprodukten mit AMA-Gütesiegel bis zu einem Drittel der Rohstoffe aus anderen Ländern kommen könne. Auch bei Produkten mit geschützter geographischer Herkunftsangabe (ggA) vermisst er Transparenz. Kaum jemand wisse, dass steirisches Kürbiskernöl auch in südburgenländischen Ölmühlen mit Kürbiskernen aus Niederösterreich hergestellt werden dürfe.

Dem hielt Bundesrat Preineder entgegen, man müsse auch auf die Mündigkeit der KonsumentInnen setzen. Er könne sich nicht vorstellen, dass KonsumentInnen glauben, dass Bananen in einem Joghurt mit AMA-Gütesiegel aus Österreich stammen, nannte er ein Beispiel. Auch Bundesrätin Reiter hält wenig von übertriebenen Herkunftsangaben, wie sie sagte. Ihr sei es egal, wenn steirisches Kürbiskernöl aus dem Burgenland komme, so lange darin keine chinesischen Kürbiskerne enthalten seien.

Bildungsministerin Gabriele Heinisch-Hosek zeigte sich in Vertretung von Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser über die breite Zustimmung zum Gesetz erfreut und verwies unter anderem auf Verwaltungsvereinfachungen. (Fortsetzung Bundesrat) gs


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