Parlamentskorrespondenz Nr. 1167 vom 29.10.2015

Bundesrat will Zukunft Kärntens absichern

Hypo: Generalvergleich mit Bayern von Länderkammer mehrheitlich gebilligt

Wien (PK) – Keinen Einspruch erhob heute der Bundesrat gegen den Generalvergleich Österreichs mit Bayern zur Beilegung sämtlicher Rechtsstreitigkeiten rund um die Hypo Alpe Adria. Das vom Nationalrat mit SPÖ-ÖVP-Mehrheit beschlossene "Bundesgesetz aus Anlass des Generalvergleichs mit dem Freistaat Bayern" passierte auch die Länderkammer mit mehrheitlicher Zustimmung. Finanzminister Hans Jörg Schelling ist dadurch ermächtigt, die mit Bayern vereinbarte Zahlung von 1,23 Mrd. € zu leisten und auf bereits eingeklagte Ansprüche gegenüber der Bayrischen Landesbank, der ehemaligen Hypo-Mutter, zu verzichten. Langwierige und kostspielige Gerichtsverfahren sollten so vermieden werden, beschrieb der Finanzminister den Hintergrund des Deals. Während die BundesrätInnen der Regierungsfraktionen die Vergleichslösung als besten Weg beschrieben, Kärnten in eine finanziell stabile Zukunft zu führen, bezweifelten FPÖ und Grüne, ob der angestrebte Vergleich tatsächlich wie erhofft machbar ist. Harte Auseinandersetzungen gab es auch zur Frage der Hauptverantwortung für den Hypo-Skandal, wodurch den übrigen Punkten dieses Debattenteils keine Aufmerksamkeit geschenkt wurde.

Das Gesetz zum Generalvergleich sieht überdies vor, die Abbaugesellschaft des Bundes (ABBAG) in eine Gesellschaft mit begrenzter Haftung (GmbH) umzuwandeln, die alle Dienstleistungen erbringen kann, die für eine bestmögliche Vermögensverwertung erforderlich sind. Weiters wird die Finanzmarktaufsicht ermächtigt, den Banken die Methodik zur Berechnung ihrer Beiträge zum Abwicklungsfinanzierungsmechanismus vorzuschreiben. Mitverhandelt und ebenfalls mit Stimmenmehrheit gebilligt wurde der Nationalratsbeschluss, zur Umsetzung der EU-Bankenunion, der Dotierung, Vergemeinschaftung und Nutzung des Einheitlichen Abwicklungsfonds zuzustimmen. Die Banken sind damit angehalten, ab kommendem Jahr Beiträge für diesen von 26 EU-Mitgliedsstaaten getragenen Fonds zu leisten.

Zwietracht im Bundesrat zum Umgang mit Hypo-Vermächtnis

Beide aus Kärnten, doch meilenweit voneinander entfernt, wenn sie zur Hauptverantwortung beim Hypo-Skandal Stellung beziehen, sind Gerhard Dörfler (F/K) und Ana Blatnik (S/K). Dörfler: "Ohne Not" habe der Bund 2009 unter der Ägide von ÖVP-Finanzminister Josef Pröll die Hypo Alpe Adria verstaatlicht, und zwar auf dem Rücken Kärntens, dessen Downgrading auf den internationalen Finanzmärkten durch die Hypo-Abbaueinheit HETA noch verstärkt worden sei. Darunter leide nicht nur die Bevölkerung, sondern auch die Wirtschaft, die einen Rückgang an Investitionen verzeichne. Konkret zur Einigung mit Bayern sagte der ehemalige Kärntner Landeshauptmann, er gestehe dem Finanzminister zu, an der bestmöglichen Lösung interessiert zu sein, doch bestünden immer noch ungeklärte Fragen hinsichtlich der Haftungsgarantien durch das Land Kärnten, was im schlimmsten Fall zu einer Insolvenz des Bundeslandes führen könne. Die Freiheitlichen würden dem Gesetz daher nicht zustimmen.

In den Augen Blatniks wiederum muss die Freiheitliche Partei in den eigenen Reihen nach den Verursachern des Hypo-Desasters suchen. Unter einer FPÖ-Landesregierung sei Kärnten die Haftungen für die Bank eingegangen und freiheitliche Politiker hätten unkontrolliert Geld der Landesbank für "Prestigeprojekte" genutzt, zeigte sich die SPÖ-Bundesrätin erbost. Seit 2013 arbeite nun die neue Kärntner Landesregierung mit aller Kraft daran, durch Reformen und harte Sparmaßnahmen das Land wieder auf die Beine zu bringen. Allerdings dürften öffentliche Aufgaben wie die Gesundheitsversorge dabei nicht privatisiert werden, verwies sie auf verfassungsrechtliche Bestimmungen. "Kärnten braucht eine Lösung, um handlungsfähig zu sein", begrüßte Blatnik den angestrebten Vergleich in der Haftungsfrage, der mit dem Gesetz auf den Weg gebracht werden soll.

Ähnlich wie die Kärntner SPÖ-Mandatarin warf der Niederösterreicher Eduard Köck (V/N) Dörfler vor, seine Verantwortung als früherer Kärntner Landeshauptmann – gerade hinsichtlich der Landeshaftungen – nicht eingestehen zu wollen. Tatsächlich habe Dörfler der Bayern LB nach dem Verkauf der Landesbank den Weiterbestand der Landeshaftungen zugesichert, um Arbeitsplätze in Kärnten zu halten. Das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz nannte Köck einen "Durchbruch" in der Aufarbeitung des "FPÖ-Hypo-Desasters". Kärnten erhalte mit diesem Gesetz die Möglichkeit, durch einen Schuldenschnitt bei den Gläubigern die immensen Kosten der Landeshaftungen zu mindern, dies unter der Voraussetzung, dass 66% der Gläubiger der Vereinbarung zustimmen, zumal sie bislang von überdurchschnittlich hohen Zinserträgen profitiert hätten. Zur Tilgung der restlichen Schulden sollten laut Köck auch Mittel aus dem Kärntner Zukunftsfonds, der aus Geldern des Verkaufs der Hypo Alpe-Adria an die BayernLB errichtet worden war, freigemacht werden.

Namens der Grünen Fraktion machte sich Heidelinde Reiter (G/S) dafür stark, anstatt einer Vergleichslösung die gesetzliche Grundlage zu schaffen, Bundesländer in eine geordnete Insolvenz zu schicken. Der vorliegende Lösungsansatz durch einen Vergleich zur Rettung Kärntens aus der Haftungsmisere berge große Gefahren, meinte sie. Immerhin könnten Gläubiger, die dem Schuldenschnitt nicht zustimmen, den Verfassungsgerichtshof anrufen. Außerdem sei eine erhebliche Verteuerung der Finanzierung für die übrigen Landesbanken bzw. Länder und Gemeinden Österreichs nicht auszuschließen. Kärnten wiederum verschulde sich "auf Jahrzehnte hinaus" gegenüber dem Bund, der ja die Liquidität des Landes sicherstellen solle, mahnte Reiter. Unter anderem befürchtet sie als Konsequenz weitreichende Privatisierungen. Die Situation sei nicht ausreichend einzuschätzen, resümierte sie, zumal der Gesetzesentwurf für den Vergleich keinem Begutachtungsverfahren unterzogen worden sei.

Alle Rechtsstreitigkeiten sollten mit dem Gesetz bereinigt werden, hofft indes Ingrid Winkler (S/N) auf eine gütliche Lösung der hochkomplizierten Causen. Der Generalvergleich sei deswegen der einzig gangbare Weg, denn mit den Landeshaftungen seien unkalkulierbare Risiken eingegangen worden, die die finanzielle Tragfähigkeit Kärntens jährlich um ein Vielfaches überschritten hätten. Der Wunsch nach einem Insolvenzrecht für ein Bundesland würde das Ende aller freiwilligen Leistungen für die dortige Bevölkerung bedeuten, warnte sie in Richtung der Grünen.

Für Gerd Krusche (F/St) birgt der Vergleich mit der Bayrischen Landesbank als Versuch, Kärnten von der Haftungslast zu befreien, viele Unwägbarkeiten, angefangen bei der Frage, ob das Vorgehen vor dem Verfassungsgerichtshof hält. Die Hauptursache für das aktuelle Desaster sieht Krusche wie sein Parteikollege Dörfler in der Verstaatlichung der Hypo Alpe Adria 2009.

"Jedes Handeln hat ein Risiko", stellte Finanzminister Schelling klar. Trotz aller Restrisiken wie erneuter Klagen von Gläubigern biete das Gesetz für den Vergleich mit Bayern dank des Schuldenmoratoriums eine echte Chance, das Problem zu lösen. Ein Problem, das fraglos in Kärnten entstanden sei, wie der Minister betonte; der Bund habe nie Haftungen für die Kärntner Landeshaftungen übernommen. Derzeit stünden Klagsüberlegungen in Milliardenhöhe zu den Landeshaftungen im Raum. Es liege nun am Land Kärnten, auf die Bedingungen für den Vergleich inklusive finanzieller Vorausleistungen des Bundes zum Anleihenrückkauf durch das Bundesland einzugehen, um aus den Haftungen entlassen zu werden und einen gesunden Haushalt wiederherzustellen. "Wir tun das in voller Verantwortung für die Republik Österreich und in voller Verantwortung für die Zukunft Kärntens", so Schelling. Ein Konkurs des Bundeslandes hätte "unabsehbare Folgen", gab der Finanzminister zu bedenken, der sich aber durchaus vorstellen konnte, ein Länderinsolvenzrecht 2017 zu schaffen. Dann würde nämlich der Großteil noch bestehender Landeshaftungen für Landesbanken – die gesetzlich mittlerweile untersagt seien – wegfallen.

Beteiligung an Asiatischer Infrastruktur Investitionsbank, Anpassung der Doppelbesteuerungsabkommen mit Luxemburg und Turkmenistan

Österreich wird sich an der Asiatischen Infrastruktur Investitionsbank beteiligen. Dem stimmte der Bundesrat neben Anpassungen im Doppelbesteuerungsabkommen mit Turkmenistan mehrheitlich zu. Für Angleichungen am Doppelbesteuerungsabkommen mit Luxemburg gab es die Stimmeneinhelligkeit.

Heidelinde Reiter (G/S) bewertete die Beteiligung Österreichs an der Asiatischen Investitionsbank leicht kritisch, zumal sich diese aus Sicht der Grünen zu stark an geltende Bestimmungen bestehender Entwicklungsbanken und an derzeit in der Region tätigen Finanzinstitutionen anlehnt, anstatt mit der Neugründung neue, bessere innovative Impulse für nachhaltige und soziale Entwicklungen zu setzen, wie Reiter sagte. Was die beiden Doppelbesteuerungsabkommen betrifft, wären für die Grünen auf europäischer Ebene multilaterale Abkommen effizienter.

Durch die Erneuerung der Doppelbesteuerungsabkommen würden die Betriebe Rechtssicherheit bekommen, sagte Peter Oberlehner (V/O), immerhin würde Österreich zur Zeit beträchtliche Summen nach Luxemburg und Turkmenistan exportieren. Die Beteiligung an der Asiatischen Infrastruktur Investitionsbank ist ihm zufolge gut investiertes Geld. Die Zustimmung für die Stärkung der Beziehungen mit China sowie die beiden Doppelbesteuerungsabkommen bestätigte für die SPÖ auch Ewald Lindinger (S/O).

Als grundsätzlich positiv bewertete ebenso Christoph Längle (F/V) die beiden Übereinkommen, da diese aus seiner Sicht im Bereich der Stabilität und Sicherheit Vorteile für Österreich bringen würden und Doppelbesteuerung eine Form der Ungerechtigkeit darstellt. Zudem sei es zu begrüßen, dass Österreich eines der Gründungsmitglieder der Asiatischen Infrastruktur Investitionsbank ist, wie Längle meinte. (Fortsetzung Bundesrat) rei/keg


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