Parlamentskorrespondenz Nr. 1168 vom 29.10.2015

Klimaschutz: Bundesrat erhebt keinen Einspruch gegen Gesetzesnovelle

Umweltthemen zum Abschluss der heutigen Sitzung der Länderkammer

Wien (PK) – Zwei Umweltthemen bildeten den Abschluss der heutigen Sitzung des Bundesrats. Zum einen lag den BundesrätInnen eine Novelle zum Klimaschutzgesetz und zum Emissionszertifikategesetz vor, mit der internationale Vorgaben umgesetzt werden. Im Wesentlichen geht es darum, die Treibhausgasemissionen bis 2020 gegenüber 2005 um 16% zu senken und darauf abgestellte Zielwerte für einzelne Sektoren wie Verkehr und Landwirtschaft festzulegen. Zum anderen stand ein aktueller Bericht des Umweltministeriums über die Durchführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) zur Diskussion. Die Gesetzesnovelle passierte den Bundesrat ohne Einspruch, der Bericht wurde mehrheitlich zur Kenntnis genommen.

Im Rahmen der Debatte über das Klimaschutzgesetz beklagte Grünen-Bundesrätin Heidelinde Reiter aus Salzburg die ihrer Meinung nach zu wenig ambitionierten Klimaschutzziele Österreichs. Österreich leiste nicht jenen Beitrag zum Klimaschutz, den es leisten könnte, bedauerte sie. Zudem geht Reiter davon aus, dass Österreich ab dem Jahr 2021 gezwungen sein wird, seine CO2-Reduktionen radikal zu senken. Auch vor diesem Hintergrund wäre es ihrer Ansicht nach klüger, schon jetzt die entsprechenden Schritte einzuleiten, statt fünf Jahre zu "verschenken".

Ablehnend zum Gesetzentwurf äußerte sich auch der Wiener FPÖ-Bundesrat Hans-Jörg Jenewein. Die FPÖ habe die Idee des Handels mit Emissionszertifikaten immer schon für fragwürdig gehalten, sagte er. Jenewein hält überdies den Einfluss des Menschen auf den Klimawandel für überschätzt: Den Klimawandel gebe es schon so lange, so lange es die Erde gebe.

Begrüßt wurde die Gesetzesnovelle hingegen von Ernst Gödl (V/St) und Günther Novak (S/K). Die Ablehnung des Entwurfs sowohl durch die FPÖ als auch durch die Grünen zeige, dass die Koalition auf einem guten, realistischen Mittelweg sei, merkte Gödl an. Er ist auch zuversichtlich, dass die angestrebten Klimaziele erreicht werden können. Was die internationale Staatengemeinschaft betrifft, hoffen sowohl Gödl als auch Novak auf ein verbindliches Abkommen bei der bevorstehenden Klimakonferenz in Paris. Abseits des Themas Klimaschutz machte Novak auf das Problem der zunehmenden Bodenversiegelung aufmerksam.

Umweltminister Andrä Rupprechter wertete es als bemerkenswert, dass es nach wie vor PolitikerInnen gebe, die in Zweifel ziehen, dass die von Menschen verursachten Treibhausgasemissionen Hauptursache für den aktuellen Klimawandel sind. Dieser Tatbestand sei ausreichend durch Studien belegt, betonte er. Das vorliegende Maßnahmenprogramm ist ihm zufolge mit den Ländern abgestimmt, Österreich befinde sich "auf Zielpfad". Sollte Österreich ab 2020 zu ambitionierteren Klimazielen verpflichtet werden, will Rupprechter auf die angestrebte "Energiewende" setzen.

Verfahrensdauer von Umweltverträglichkeitsprüfungen rückläufig

In der Debatte zum 6. UVP-Bericht machte Bundesrat Peter Samt (F/St) geltend, dass die Verfahrensdauer von Umweltverträglichkeitsprüfungen nicht so kurz sei, wie das Vorwort im Bericht suggerieren wolle. Um die Verfahrensdauer zu verkürzen, forderte er sowohl eine effizientere Abwicklung der Verfahren durch die Behörden als auch mehr Sorgfältigkeit von Seiten der Projektwerber.

Bundesrat Günther Novak (S/K) hob die Bedeutung von Umweltverträglichkeitsprüfungen hervor und zeigte sich über die im Bericht festgehaltene Verkürzung der Verfahrensdauer erfreut. Sowohl er als auch der niederösterreichische ÖVP-Bundesrat Martin Preineder äußerten zudem Lob für den umfassenden Bericht.

Auf die Verkürzung der Verfahrensdauer – trotz steigender Verfahrenszahlen – machte auch Umweltminister Andrä Rupprechter aufmerksam. Eine UVP dauere im Schnitt 13 Monate bzw. 6,8 Monate nach Vollständigkeit der Unterlagen, skizzierte er. Feststellungsverfahren würden durchschnittlich 4,6 Monate dauern.

Wie aus dem Bericht hervorgeht, werden die meisten UVP-Verfahren im Energiesektor, etwa bei Windkraftwerken, und im Verkehrsbereich durchgeführt. Immer häufiger kommt es auch zu grenzüberschreitenden UVP-Verfahren.

Für Bundesrats-Vizepräsident Harald Himmer (V/W) war es voraussichtlich die letzte Sitzung in der Länderkammer. Er wäre gerne im Bundesrat geblieben, leider fehle ihm dafür künftig etwas Entscheidendes, das Mandat, meinte Himmer mit Anspielung darauf, dass die Wiener ÖVP nach den jüngsten Landtagswahlen in Wien ihren einzigen Sitz in der Länderkammer verloren hat. (Schluss Bundesrat) gs


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