Parlamentskorrespondenz Nr. 1214 vom 11.11.2015

NR-Votum für Harmonisierung des Schutzniveaus bei Sprengmitteln

Weitere Plenarbeschlüsse: Grenzfestlegung im Dreiländereck an March und Thaya, polizeiliche Zusammenarbeit mit Tschechien

Wien (PK) – Für privat genutzte Sprengstoffe werden in Zukunft europaweit einheitliche Sicherheitsbestimmungen gelten. Eine heute einstimmig vom Nationalrat beschlossene Novelle des Sprengmittelgesetzes übernimmt in diesem Sinn die entsprechenden EU-Vorgaben, die vor allem die Standards für die Bereitstellung und die Konformitätsbewertung harmonisieren und gleichzeitig auch klar geregelte Informations- und Aufbewahrungspflichten für Hersteller und Importeure enthalten.

Abgerundet wurde der innenpolitische Block schließlich mit zwei internationalen Abkommen. Zum einen legt ein Vertrag zwischen Österreich, Tschechien und der Slowakei die Staatsgrenze im Dreiländereck an der Mündung der Thaya in die March neu fest, zum anderen bekennen sich Österreich und Tschechien in einem bilateralen Abkommens zur weiteren Forcierung der polizeilichen Zusammenarbeit.  

Einheitlich hoher Schutz durch EU-Anpassungen im Sprengmittelgesetz

Nach den von den Abgeordneten verabschiedeten Neuerungen im Sprengmittelgesetz dürfen Explosivstoffe erst dann in Verkehr gesetzt werden, wenn ihre Konformität in Bezug auf die Sicherheitsbestimmungen von einer eigenen Bewertungsbehörde bescheinigt und eine EU-Konformitätserklärung ausgestellt wurde. Darüber hinaus müssen sämtliche Schieß- und Sprengmittel entsprechend gekennzeichnet und mit einer Gebrauchsanleitung und Sicherheitsinformationen in deutscher Sprache versehen sein. Entspricht ein Produkt nicht den Anforderungen des Gesetzes, können die Behörden Verbesserungen, eine Rücknahme oder einen Rückruf anordnen. 

Keine spektakuläre, aber eine sinnvolle Regelung sei dies, fassten Michael Hammer (V) und Hannes Fazekas (S) zusammen und begrüßten dabei ebenso wie der fraktionslose Abgeordnete Rupert Doppler die Verlässlichkeit für die Wirtschaftsakteure und den Schutz für Bevölkerung und Umwelt.

Trilateraler Vertrag fixiert Dreiländergrenzpunkt Thaya-March

Österreich, Tschechien und die Slowakei haben an der Mündung der Thaya in die March einen Dreiländergrenzpunkt, der sich auf der Mittellinie der March befindet und bisher flexibel war, sodass die Staatsgrenze dem sich ändernden Flussverlauf folgte. Ein trilateraler Vertrag, den das Plenum nach zustimmenden Worten der Abgeordneten Gabriel Obernosterer (V) und Rudolf Plessl (S)  einstimmig genehmigte, legt nun im Dreiländereck einen unbeweglichen Grenzpunkt fest.

Österreich und Tschechien wollen polizeiliche Kooperation verbessern

Durch eine ebenfalls einstimmig angenommene Änderung des Vertrags zwischen Österreich und Tschechien über die polizeiliche Zusammenarbeit soll vor allem die Effizienz bei der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit erhöht werden. Die neuen Bestimmungen betreffen in erster Linie die grenzüberschreitende Observation und Verfolgung Flüchtender, die so genannte Nacheile, wobei der mittlerweile eingeführte europäische Haftbefehl Berücksichtigung findet. Als Folge der Schengen-Erweiterung können Observation und Nacheile nun auch aus einem Drittstaat weitergeführt werden. Aufgehoben wird überdies die bisher geltende räumliche Beschränkung von zehn Kilometern für den gemischten Streifendienst.

"Sicherheit durch Zusammenarbeit" lautet das Motto des Vertrags aus Sicht von ÖVP-Mandatar Friedrich Ofenauer, dem seitens der Sozialdemokraten Rudolf Plessl beipflichtete. Der SPÖ-Abgeordnete nahm die Debatte überdies zum Anlass, das Nein seiner Fraktion zu Grenzzäunen zu untermauern, und forderte zudem von Innenministerin Mikl-Leitner zusätzliches Personal bei der Exekutive in der Grenzregion. Die aktuelle Diskussion über die Grenzsicherung nahm auch Ofenauer auf und plädierte mit Nachdruck für Maßnahmen, die die Registrierung und einen kontrollierten Zugang der Flüchtlinge ermöglichen. (Fortsetzung Nationalrat) hof