Parlamentskorrespondenz Nr. 1226 vom 12.11.2015

Atommüll-Endlagerung wird laut Rupprechter transparent entschieden

Lagerung radioaktiver Abfälle aus Österreich gemäß EU-Vorgaben - FPÖ-Forderung nach EURATOM-Ausstieg bleibt ohne Mehrheit

Wien (PK) - Atomkraft war nach der Klimadebatte (siehe Parlamentskorrespondenz Nr. 1224) ein weiterer Schwerpunkt im Umweltblock der heutigen Nationalratssitzung. Zur vollständigen Umsetzung der EU-Richtlinie über einen Gemeinschaftsrahmen für die sichere Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle verabschiedete das Plenum mehrheitlich eine Novelle des Strahlenschutzgesetzes. Ein Abänderungsantrag der Grünen dazu blieb in der Minderheit. Nicht durchsetzen konnte sich auch die FPÖ mit ihrem Versuch, einen Austritt Österreichs aus dem Vertrag der Europäischen Atomgemeinschaft (EURATOM) herbeizuführen.

Die Zwischenlagerung schwachradioaktiven Restmülls aus heimischen Spitälern oder der Industrie sei für die nächsten zwanzig Jahre in den Lagerhallen Seibersdorf sichergestellt, so Umweltminister Andrä Rupprechter. Bei der Abklärung einer Endlagerstätte für die Zeit danach versicherte er, die Bevölkerung werde in die Entscheidung miteinbezogen. Hinsichtlich EURATOM betonte der Minister, Österreich trete entschieden für eine Revision des Vertrags ein. Einen einseitigen Austritt der Republik aus der Atomgemeinschaft sähen die Rechtsdienste der Regierung aber als unmöglich an.

Nationales Entsorgungsprogramm für heimischen Atommüll initiiert

Die eingangs behandelte Strahlenschutz-Novelle sieht im Detail vor, mit einem "Nationalen Entsorgungsprogramm" künftig den Umgang mit Atommüll gemäß EU-Vorgaben sicherzustellen, vom Anfall radioaktiver Abfälle bis zu deren Endlagerung. In Österreich würden dank des Fehlens von Kernkraftwerken nur schwach- und mittelradioaktive Abfälle anfallen, betonten die Abgeordneten Harry Buchmayr (S) und Johann Höfinger (V) in diesem Zusammenhang. Atommüll komme lediglich aus den Bereichen Medizin, Industrie und Forschung. Die Brennelemente des einzigen Forschungsreaktors am Atominstitut der Technischen Universität Wien nehme der verantwortliche Lieferant zurück. Die anderen – zu 95 % schwach radioaktiven – Abfälle entsorgt gemäß Strahlenschutzgesetz die Nuclear Engineering Seibersdorf GmbH (NES).

Angesichts der geringen Abfallmengen und des niedrigen Gefährdungspotenzials der fast ausschließlich schwach radioaktiven Abfälle sei die bis 2045 abgesicherte Lagerung der radioaktiven Abfälle im Seibersdorfer Zwischenlager zweckmäßig, meinte Höfinger, wiewohl man bereits intensiv über Konzepte der Endlagerung nachdenke. Entscheidungen und konkrete Schritte zur Endlagerung werde man im "Nationalen Entsorgungsprogramm" treffen. Neben der Errichtung eines nationalen Endlagers erlaubt das Strahlenschutzgesetz auch internationale Kooperationen bei der Abfallbehandlung und –entsorgung. Keinesfalls dürfe Österreich aber die Entsorgung eigener radioaktiver Abfälle an andere Staaten "weiterdelegieren", stellte Buchmayr klar – und rannte damit bei der Opposition offene Türen ein.

FPÖ, Grüne, NEOS und Team Stronach warnen nämlich davor, dass mit der Gesetzesnovelle weder Export noch Import von Atommüll ausdrücklich untersagt wird. Matthias Köchl (G) urgierte deshalb mittels eines Abänderungsantrags, diesen Passus ersatzlos zu streichen, sei doch die ungelöste Frage der Abfallentsorgung bei der Nuklearenergie ein maßgeblicher Grund für die ablehnende Haltung Österreichs zur Atomkraft. Folglich müsse das Land für den eigenen Atommüll auch selbst Verantwortung übernehmen. "Unser Land darf nicht zur Deponie für radioaktiven Müll anderer Länder verkommen", warnte Günther Kumpitsch (F) besonders vor Atommülltransporten ins Bundesgebiet, und Ulrike Weigersdorfer (T) rügte die Regierung, das Problem auf die lange Bank zu schieben. Als beste Lösung zur ungeklärten Frage der Endlagerung radioaktiven Abfalls empfahl wiederum Michael Pock (N) gemeinsame europäische Standards, mit denen Sicherheitsbedenken über Gefahren grenznaher Lagerstätten ausgeräumt würden.

Das Strahlenschutzgesetz sehe keinerlei Möglichkeiten zu Import oder Export von Atommüll vor, wies Martina Diesner-Wais (V) die Vorhaltungen der Opposition zurück. Im Einklang mit ihrem Parteikollegen Georg Strasser und den Abgeordneten Walter Bacher, Rudolf Plessl, Hannes Fazekas und Erwin Preiner (alle S) bezog die ÖVP-Mandatarin deutlich Position für den heimischen Anti-Atom-Konsens. Angesichts der unermesslichen Gefahren von Atomkraft, bekannten sich die Sozialdemokraten zu internationalen Sicherheitsstrategien in diesem Bereich, zumal nukleare Katastrophen "nicht vor Grenzen haltmachen", wie Bacher sagte.

Probleme bei der Endlagerung radioaktiver Abfälle ergäben sich in jedem Land, egal ob es über Atomkraftwerke verfügt oder nicht, unterstrich Umweltminister Rupprechter. Internationale Zusammenarbeit in dieser Frage sei daher ein Gebot der Stunde, wobei der Austausch von Expertise, nicht aber die Lagerung ausländischen Atommülls im Vordergrund stehe. Bis 2045 sei die Lagerung heimischen Nuklearabfalls in der Anlage Seibersdorf sichergestellt - "sie zählt zu den modernsten in der EU", so der Minister. Wo die Endlagerung danach erfolgt, werde erst in einem mehrjährigen Prozess festzustellen sein. Die Bevölkerung wolle man in das zu diesem Zweck implementierte Nationale Entsorgungsprogramm einbinden, außerdem unterliege das Programm EU-Vorgaben wie regelmäßiger Aktualisierung und Strategischer Umweltprüfung.

EURATOM-Austritt: Mehrheit würde Mitspracherechte in Gefahr sehen

Die Europäische Atomgemeinschaft (EURATOM), die gemeinsam mit der EU-Vorgängerorganisation Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) 1952 das Licht der Welt erblickte, steht nach Ansicht der Freiheitlichen für eine veraltete Form der Energiepolitik. Anti-Atomsprecher Werner Neubauer (F) plädiert daher dafür, EURATOM zu verlassen, wenn sich die Atomgemeinschaft zu keiner Vertragsänderung entschließen kann, in der eine eindeutige Hinwendung zu erneuerbaren Energieformen erkennbar ist. Die Frage, ob ein EURATOM-Austritt automatisch das Ausscheiden eines Mitgliedslands aus der EU bedeutet, negierte Neubauer und berief sich dabei auf mehrere Rechtsexperten. Wie Ulrike Weigerstorfer (T) zog der Freiheitliche Anti-Atomsprecher überdies in Zweifel, ob eine EURATOM-Mitgliedschaft tatsächlich wirkungsvolle Mitspracherechte mit sich bringt. Problematisch sei auch, fand der fraktionslose Mandatar Rupert Doppler, dass die Vertragsbestimmungen der Atomgemeinschaft keine Kündigungsklausel enthalten.

Für NEOS-Umweltsprecher Michael Pock ist die unveränderte EURATOM-Zielsetzung, Atomkraft zu fördern, der Hauptkritikpunkt an der Atomgemeinschaft. Eine Loslösung von der Organisation wollte er aber nicht mittragen. Immerhin stehe die Gemeinschaft auch für die Gewährleistung der Sicherheit bei der Atomstromgewinnung und bei der Nachsorge. Fraglos sei eine Mitgliedschaft wichtig, um über verbindliche Regeln zur Lagerung von Atommüll und Maßnahmen zum kompletten Atomausstieg in Europa mitreden zu können, bekräftige ÖVP-Abgeordneter Georg Strasser, der allerdings mit seiner kritischen Haltung gegenüber EURATOM nicht hinterm Berg hielt. Konkret stieß er sich daran, dass die Atomgemeinschaft die Grundalge für die Bewilligung der EU-Förderung des britischen Atomreaktors Hinkley Point C geboten habe und er erinnerte an die Klage Österreichs dagegen beim Europäischen Gerichtshof.

Abseits tagesaktueller Fragen zur Atompolitik nutzte Johann Rädler (V) die Thematik, den Grünen Untätigkeit in Sachen Atomausstieg vorzuwerfen, sobald sie sich in Regierungsverantwortung befinden. Der Grüne Anti-Atom-Sprecher Matthias Köchl konterte am Beispiel der Anstrengungen zur Atomabkehr Deutschlands, die ihm zufolge durch Grüne Regierungsbeteiligung in Gang gesetzt worden sind. (Fortsetzung Nationalrat) rei