Parlamentskorrespondenz Nr. 1236 vom 13.11.2015

Neu im Verfassungsausschuss

Anträge zu den Themen Beamten-Dienstrecht, Ministeranklage und Vergaberecht

NEOS wollen Gehälter von BeamtInnen an Leistung koppeln

Wien (PK) – Die NEOS sprechen sich für ein neues Gehaltssystem im öffentlichen Dienst aus (1408/A(E)). Abgeordnetem Gerald Loacker geht es vor allem darum, das Gehaltssystem marktkonform zu gestalten und leistungsorientierte Gehaltskomponenten einzuführen, ohne dass sich das System insgesamt verteuert. Zu diesem Zweck hält er auch jährliche standardisierte Leistungsbeurteilungen aller BeamtInnen und Vertragsbediensteten für erforderlich. Je nach dem Grad der Aufgabenerfüllung soll das Gehalt demnach unterschiedlich ausfallen. Begründet wird die Initiative von Loacker damit, dass das derzeitige Gehaltssystem gegen jede Marktlogik verstoße, weil besonderes Engagement und außerordentliche Leistungen nur bedingt abgegolten werden könnten. Als Vorbild für die Umstellung dient ihm nicht zuletzt die Gehaltsreform im Land Vorarlberg.

FPÖ will Opposition Möglichkeit einer Ministeranklage einräumen

Die FPÖ hat eine Änderung der Bundesverfassung beantragt (1417/A). Sie sieht es als ein Manko, dass Minister derzeit nur dann wegen schuldhafter Rechtsverletzungen beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) angeklagt werden können, wenn der Nationalrat es mit Mehrheit beschließt. Für Klubobmann Heinz-Christian Strache ist das der Hauptgrund dafür, dass sich bislang noch kein Regierungsmitglied vor dem VfGH verantworten musste, obwohl die Ministeranklage bereits seit 1920 in der Verfassung verankert ist. Künftig soll, geht es nach der FPÖ, die Zustimmung eines Viertels der Abgeordneten – 46 MandatarInnen – für eine Ministeranklage ausreichen. Laut Antragsbegründung hat sich auch der Präsident des Verfassungsgerichtshofs für eine Stärkung der Oppositionsrechte in diesem Bereich ausgesprochen.

Grüne urgieren umfassende Reform des Vergaberechts

Die Grünen urgieren eine umfassende Reform des österreichischen Vergaberechts. Neue EU-Richtlinien aus dem Jahr 2014 sollten zeitnah und vollständig umgesetzt werden, heißt es in einem von Grün-Abgeordneter Gabriela Moser gemeinsam mit drei Fraktionskolleginnen vorgelegten Entschließungsantrag (1420/A(E)). Moser hält vor allem eine stärkere Berücksichtigung von sozialen und ökologischen Kriterien bei öffentlichen Auftragsvergaben durch eine Stärkung des Bestbieterprinzips für erforderlich. So sollen ihrer Meinung nach etwa die Lebensdauer von Produkten, die Energieeffizienz von Gebäuden, die Umweltfreundlichkeit von auf Baustellen eingesetzten Maschinenparks oder Recycling-Kosten in die Beurteilung von Angeboten einfließen. Ebenso sollte darauf geachtet werden, dass der Anbotsleger kein Lohndumping betreibt. In der Begründung des Antrags verweist Moser unter anderem auf die enorme Marktmacht öffentlicher Auftraggeber. (Schluss) gs