Parlamentskorrespondenz Nr. 1257 vom 17.11.2015

Höchstgerichte kämpfen mit zu knappen Budgets

Budgetausschuss diskutiert Voranschläge für Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof sowie für die Präsidentschaftskanzlei

Wien (PK) - Im Anschluss an das Parlamentsbudget stand die Finanzierung der Präsidentschaftskanzlei sowie der beiden Höchstgerichte im kommenden Jahr am Programm des heutigen Budgetausschusses. Diesmal konnten die beiden Präsidenten – Gerhart Holzinger für den Verfassungsgerichtshof und Rudolf Thienel für den Verwaltungsgerichtshof – ihre Budgets selbst vertreten, sie waren in den Ausschuss als Auskunftspersonen geladen.

Sowohl Holzinger als auch Thienel machten eindringlich auf die knappen Finanz- und Personalressourcen aufmerksam. Vor allem beklagte der Präsident des Verfassungsgerichtshofs, dass seinem Haus trotz zweier zusätzlicher Aufgaben – die Gesetzesbeschwerde und Anrufungsmöglichkeiten im Rahmen der parlamentarischen Untersuchungsausschüsse – keine zusätzlichen Mittel dafür zugestanden wurden. Das werde sich auf die Verfahrensdauer auswirken, die in den letzten Jahren gesenkt werden konnte. Thienel bezeichnete das Jahr 2017 als Knackpunkt, da der Verwaltungsgerichtshof mit mehr Asylverfahren rechnen muss.

Verfassungsgerichtshof – mehr Fälle durch Gesetzesbeschwerde und parlamentarischen Untersuchungsausschuss

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) ist durch neue Aufgabenbereiche mit einem deutlichen Anstieg der Fälle konfrontiert. Das geht zum einen auf die sogenannte Gesetzesbeschwerde zurück. Demnach wird Verfahrensparteien in Zivil- und Strafverfahren die Möglichkeit eingeräumt, sich direkt an den Verfassungsgerichtshof zu wenden, wenn sie die Verfassungsmäßigkeit von im Verfahren anzuwendenden Gesetzen anzweifeln. Weiters können Gesetze künftig von jedem ordentlichen Gericht wegen Verfassungswidrigkeit beim VfGH angefochten werden.

Laut Präsident Holzinger ist man ursprünglich von rund 150 zusätzlichen Gesetzesprüfungen ausgegangen. Nun seien im ersten Jahr bereits 275 derartige Anträge eingelangt, wobei es sich um äußerst anspruchsvolle Fragen handle. Der Schwerpunkt liege bei zivilrechtlichen und strafrechtlichen Fragen, erläuterte Holzinger.

Darüber hinaus sieht die Reform der parlamentarischen Untersuchungsausschüsse einen Rechtszug an den VfGH vor, etwa bei Unstimmigkeiten in Bezug auf die Anforderung von Beweismitteln und die Ladung von Auskunftspersonen. Der Verfassungsgerichtshof soll sich aber auch mit der Klassifizierung von Informationen (z.B. der Verpflichtung zur besonderen Geheimhaltung) befassen und kann bereits im Vorfeld einbezogen werden, wenn etwa die teilweise oder gänzliche Unzulässigkeit eines von einem Viertel der Abgeordneten eingebrachten Einsetzungsverlangens vom Geschäftsordnungsausschuss festgestellt wird. Bis Oktober waren aus dem Hypo-Untersuchungsausschuss 10 Fälle anhängig.

Der Verfassungsgerichtshof habe keine Möglichkeiten mehr einzusparen, appellierte Präsident Holzinger an die Abgeordneten. Auch die Rechtsangelegenheiten in Asylsachen seien wieder im Steigen begriffen. Derzeit liege die Verfahrensdauer in Asylfragen bei 81 Tagen, insgesamt durchschnittlich bei weniger als 7 Monaten, erläuterte Holzinger, was international einen guten Wert darstelle. Den zusätzlichen Mittelbedarf bezifferte der Präsident mit 0,7 Mio. €. Sollte sich sein Budget nicht erhöhen, so warnte er vor längeren Verfahren, wobei er, wie er bekräftigte, danach trachten werde, dass die Asylverfahren am wenigsten darunter leiden. Er ging damit auf die Wortmeldungen der Abgeordneten Harald Stefan (F), Daniela Musiol (G), Harald Troch (S), Peter Wittmann (S), Nikolaus Scherak (N) und Christoph Haagen (T) ein.

Auch heuer will der VfGH ein "Vorzeigemodell für andere Gerichte und vergleichbare Institutionen" werden. Demnach setzt der oberste Verfassungshüter weiter auf Modernisierung. Als wichtig bezeichnete es Holzinger gegenüber Johannes Jarolim (S), auch der Bevölkerung näher zu bringen, was der Gerichtshof entscheidet. Dazu setzt der VwGH moderne Kommunikationstechnologien ein und stellt insbesondere soziale Medien in den Dienst einer besseren Kommunikationsstrategie.  Ebenso dienen der Einsatz der elektronischen Aktenführung und die vermehrte Kontaktaufnahme auf elektronischem Weg, die Weiterentwicklung des bestehenden Ausbildungs- und Karrieremodells sowie die umfangreiche Information der BürgerInnen diesem Ziel.

Konkret steigen die Ausgaben für den Verfassungsgerichtshof 2016 geringfügig von 14,83 Mio. € (2015) auf 14,86 Mio. € (2016), das ist ein Plus von 0,2%.

Verwaltungsgerichtshof: Ab 2017 sind mehr Mittel notwendig

Auch der Präsident des Verwaltungsgerichtshofs Rudolf Thienel sieht harte Zeiten auf sein Haus zukommen. Angesichts der steigenden Asylzahlen und der geplanten Asylgesetz-Novelle werde man ab dem Jahr 2017 nicht mehr mit den vorhandenen Mitteln auskommen, zumal 50% der an das Gericht herangetragenen Fälle den Asylbereich betreffen, betonte er gegenüber Günther Kumpitsch (F) und Nikolaus Scherak (N). Grundsätzlich beträgt die Verfahrensdauer rund 8,9 Monate, jene für Asylfälle durchschnittlich 2 Monate, konnte er Beatrix Karl (V) berichten.

Präsident Thienel betonte, dass sich das neue System der Verwaltungsgerichtsbarkeit sehr gut bewährt habe. Durch die im Jänner 2014 in Kraft getretene Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle obliegt nun die Kontrolle der Verwaltung den neuen Verwaltungsgerichten. Dem VwGH ist daher weniger die Einzelfallgerechtigkeit als vielmehr die Wahrung der Rechtssicherheit und der Rechtseinheitlichkeit übertragen.

Priorität wird im VwGH der Steigerung der Effizienz des Rechtsschutzes sowie der Erleichterung der Kommunikation der Verfahrensparteien mit dem Verwaltungsgerichtshof eingeräumt. Auch der Verwaltungsgerichtshof setzt Schritte, seine Entscheidungen besser zu kommunizieren und hat zu diesem Zweck eine Judikaturdokumentation eingerichtet.  

An Ausgaben sieht das Bundesfinanzgesetz für den VwGH im Jahr 2016 19,38 Mio. €. Vor, was eine Steigerung von 0,1% bedeutet.

Präsidentschaftskanzlei

Kurz wurde auch das Budget für die Präsidentschaftskanzlei angesprochen. Dieses sieht für das Jahr 2016 Ausgaben in der Höhe von 8,16 Mio. € vor, das ist ein Minus von 0,3%.

Neben den Personalkosten schlagen für die Präsidentschaftskanzlei Maßnahmen für die Instandhaltung der Büroinfrastruktur sowie der Inventar- und Bausubstanz zu Buche. Darüber hinaus zählen Aufwendungen für die Vertretung der Republik nach außen durch den Bundespräsidenten zu wichtigen Aufgaben, die sich in den Kosten niederschlagen. (Fortsetzung Budgetausschuss) jan