Parlamentskorrespondenz Nr. 1262 vom 17.11.2015

Volksanwaltschaft erwartet dank Rücklagen keine budgetären Engpässe

Ausweitung der Prüfkompetenzen laut VolksanwältInnen machbar

Wien (PK) – Ihrem Qualitätsgrundsatz sieht sich die Volksanwaltschaft weiterhin verpflichtet, ungeachtet ihres für nächstes Jahr weitgehend fortgeschriebenen Budgets. Im Budgetausschuss des Nationalrats äußerte sich der derzeitige Vorsitzende der Volksanwaltschaft Peter Fichtenbauer zuversichtlich, die Ombudsstelle zur Verwaltungs- und Menschenrechtskontrolle werde in den nächsten drei Jahren alle verfassungsrechtlichen Aufgaben erfüllen können. Voraussetzung dafür sei allerdings, dass die Auflösung bestehender Rücklagen vom Finanzministerium genehmigt wird. Sorge bereitet Fichtenbauer jedoch die Möglichkeit, dass die Volksanwaltschaft vom derzeit verhandelten Informationsfreiheitsgesetz umfasst wird. Nicht nur entstünde daraus ein unabsehbarer bürokratischer Mehraufwand, auch die menschenrechtlich gebotene Amtsverschwiegenheit durch die Volksanwaltschaft wäre gefährdet.

Keinerlei Ressourcenengpässe erwartet Fichtenbauer hingegen bei einer Ausweitung der Prüfkompetenzen entsprechend jenen des Rechnungshofs. "Das wäre zu bewältigen mit der gegenwärtigen Personalstruktur". Derzeit unterliegen ausgelagerte Rechtsträger der Öffentlichen Hand nicht dem Prüfmandat der Volksanwaltschaft, wodurch das Parlament nach den Worten Fichtenbauers auf Kontrollrechte verzichtet. Neben Finanzierungsfragen erörterten die Abgeordneten mit Fichtenbauer und seinen KollegInnen Gertrude Brinek und Günther Kräuter auch aktuelle Themen aus dem Tätigkeitsfeld der Ombudseinrichtung. Angeschnitten wurden etwa Probleme bei der Sachwalterschaft sowie medikamentöse Ruhigstellung in Pflegeheimen, internationale Aktivitäten der Volksanwaltschaft und das fortwährende Problem, dass mehr Männer als Frauen unter den Beschwerdeführenden sind.

Kaum Änderungen beim Budget der Volksanwaltschaft   

Der Budgetvorschlag 2016 sieht für die Volksanwaltschaft Ausgaben in der Höhe von 10,56 Mio. € vor. Verglichen mit heuer (10,48 Mio. €) erhöhen sich damit die verfügbaren Mittel der Kontrollinstanz um weniger als 1%, wobei etwas mehr als die Hälfte davon für Personalaufwendungen anfallen im Zusammenhang mit der nachprüfenden Verwaltungskontrolle und der präventiven Menschenrechtskontrolle. Mit 74 Planstellen verbleibt laut Bundesfinanzrahmengesetz 2016 bis 2019 der Personalstand im Bereich der allgemeinen Verwaltung gleich. Die insgesamt 48 Mitglieder der sechs VA-Kommissionen zur präventiven Kontrolle sowie die Angehörigen des Menschenrechtsbeirats gehören nicht dazu. Weitere große Posten bei den Ausgaben stellen die Pensionszahlungen für ehemalige Mitglieder der Volksanwaltschaft dar und das Generalsekretariat des International Ombudsman Institute (IOI) mit Sitz in Wien.

Zur finanziellen Absicherung sollen 2016 Rücklagen von 0,3 Mio. € flüssig gemacht werden. Bereits heuer entnahm die Volksanwaltschaft aus ihrem mit 3,15 Mio.€ gefüllten Rücklagentopf 300.000 €. Die Gesamthöhe der restlichen Rücklagen kann sich bis Ende des Jahres der Analyse des parlamentarischen Budgetdiensts zufolge noch ändern, da einerseits weitere Mittelentnahmen nicht auszuschließen sind, andererseits eine Zuführung von positiven Saldenabweichungen zum budgetierten Nettofinanzierungsbedarf (Differenz aus den veranschlagten Einzahlungen und Auszahlungen) zu erwarten ist.

Nach den Berechnungen des Budgetdienstes belaufen sich die Ausgaben des Bundes für die Volksanwaltschaft auf 0,01% der bundesstaatlichen Gesamtauszahlungen. Zu den verfassungsrechtlichen Aufgaben der Ombudsstelle gehört seit 2012 neben der Kontrolle von Behörden aufgrund von Bürgerbeschwerden auch, gemäß UN-Mandat (OPCAT) die Einhaltung der Menschenrechte in Österreich zu schützen und zu fördern.

Rücklagen essentiell zur Kostendeckung

Bis 2017/18 würden sich die Ausgaben der Volksanwaltschaft inklusive OPCAT-Aufwendungen bestreiten lassen, sagte Volksanwalt Fichtenbauer, wobei weitere Rücklagen heranzuziehen seien, um alle anfallenden Kosten abzudecken. Einen erheblichen Mehraufwand angesichts der steigenden Zahl an Asylanträgen, den Abgeordneter Christoph Vavrik (N) prophezeite, erwartet Fichtenbauer nicht. Wie viele Beschwerden wegen überlanger Asylverfahren an die Volksanwaltschaft herangetragen werden, hänge vor allem von der Schnelligkeit der zuständigen Behörden ab. Nicht unerwähnt ließ der Volksanwalt indes, dass man drei zusätzliche Planstellen erbeten, aber nur eine bekommen habe.

Einen tatsächlichen Mehraufwand befürchtet Fichtenbauer, falls die Volksanwaltschaft vom Informationsfreiheitsgesetz zur Abschaffung der Amtsverschwiegenheit umfasst wird. Zur Ausarbeitung eines Bescheids für jeden Antragssteller würde der aktuelle Personalstand keinesfalls ausreichen. Zudem müsse die Volksanwaltschaft schon im Sinne der Menschenrechte auf den Persönlichkeitsschutz der Betroffenen achten. Sehr begrüßenswert fände Fichtenbauer hingegen eine Ausweitung der VA-Prüfkompetenz auf ausgelagerte Unternehmen der öffentlichen Verwaltung, wie sie Carmen Schimanek (F) und Wolfgang Zinggl (G) anregten. Gegenargumente für eine Erweiterung des Prüfungs-Pouvoir, von Zusatzkosten bis Wettbewerbsnachteile für ausgelagerte Unternehmen, lässt die Volksanwaltschaft nicht gelten. Schließlich würden genannte Gründe auch den Rechnungshof nicht in seiner Prüftätigkeit einschränken, so Fichtenbauer.

Sachwalterschafts-Novelle nächstes Jahr erwartet

Die Diskussion mit den VolksanwältInnen nutzen die Abgeordneten auch für Themen, die über das aktuelle Budget hinausgehen. Probleme rund um die Sachwalterschaft bzw. die laufenden Arbeiten zur Reform des Sachwalterschaftsrechts sprach Maria Fekter (V) an. Die Situation bezüglich medikamentöser Ruhigstellung in Pflegeheimen brachte Martina Schenk (T) zur Sprache. Petra Bayr und Johann Hell (beide S) interessierten sich besonders für die Tätigkeit der Volksanwaltschaft im Rahmen der Entwicklungspolitik bzw. im internationalen Austausch der Ombudsstellen. Die ungleiche Geschlechterverteilung zugunsten der Männer bei den Beschwerdeführungen problematisierte unter anderem Abgeordneter Norbert Sieber (V).

Zur Sachwalterschaft zeigte sich Volksanwältin Brinek mit Hinweis auf die laufenden Arbeiten im Justizministerium zuversichtlich, dass bis Mitte nächsten Jahres ein Novellenvorschlag zur Reform dieser Rechtsmaterie steht. Die Sachwalterschaft sollte darin als interdisziplinäres Themenfeld begriffen werden, das auch die Bereiche Soziales und Gesundheit miteinbezieht. Das Problem von Sedierungspraktiken in Heimen werde von ApotherkerInnen, Ärzteschaft und Pflegepersonal durchaus als verbesserungswürdig wahrgenommen, hielt Volksanwalt Kräuter fest und führte als Beispiel ein Pilotprojekt in Bad Hofgastein an, dass sich die Verringerung von Medikamentengaben an HeimbewohnerInnen zum Ziel gesetzt habe. Allerdings sei in diesem Zusammenhang auch der Gesetzgeber gefordert, um durch eine Lockerung der ärztlichen Verschwiegenheitspflicht mehr Transparenz über die Verschreibung von Arzneimitteln in Heimen zu gewährleisten. An die Abgeordneten Bayr und Hell gerichtet, informierte Kräuter, nicht zuletzt durch die Trainingsangebote in anderen Ländern leiste die Volksanwaltschaft weltweit einen respektablen Beitrag zur Stärkung lokaler Ombudseinrichtungen, gerade auch in Regionen der Entwicklungszusammenarbeit. Bei der letzten Konferenz des Anti-Folter-Komitees der UNO habe er wiederum über die Menschenrechtslage in Österreich berichtet, führte der Volksanwalt weiter aus. Neben positiven Entwicklungen, wie der Abschaffung von Netzbetten seien dabei aber auch bestehende Missstände thematisiert worden, beispielsweise bei der Betreuung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge. Zur Lösung der Gender-Problematik hat die Volksanwaltschaft laut Brinek bereits den sogenannten Frauendialog eingeleitet, in dem zivilgesellschaftliche Organisationen Multiplikatorfunktion hätten. Unabhängig davon erinnerten die VolksanwältInnen, sei zu beachten, dass bei den Spitzenreitern im Beschwerdeaufkommen, nämlich Asyl und Strafvollzug, von vornherein der Männeranteil höher sei.

Im Jahr 2014 gingen insgesamt 19.648 Beschwerden bei der Volksanwaltschaft ein, in 9.473 Fällen (48%) leitete sie ein formelles Prüfverfahren ein, erschließt sich aus dem letzten VA-Tätigkeitsbericht. In 4079 Fällen bezogen sich die Anliegen auf Bereiche außerhalb des VA-Prüfauftrags, weswegen die Volksanwaltschaft lediglich mit weiterführenden Informationen zu anderen Beratungsangeboten die Hilfesuchenden unterstützen konnte. In ihrer Funktion als Nationaler Präventionsmechanismus (NPM) zum Schutz der Menschenrechte besuchten die Kommissionen der Volksanwaltschaft im Berichtsjahr 428 Mal Einrichtungen wie Justizanstalten, Jugend-, Behinderten-, und Pflegeheime sowie Polizeianhaltezentren.

Als konkrete Ziele bei der Mittelverwendung im kommenden Jahr nennt die Volksanwaltschaft neben einer Weiterführung von qualitativ hochwertiger Prüftätigkeit, bei den beschwerdeführenden Personen eine möglichst ausgewogene Verteilung zwischen Frauen und Männern zu erreichen. Überdies will die heimische Ombudsstelle ihrer Rolle als Standortgeberin des International Ombudsman Institutes Rechnung tragen und die unabhängige Verwaltungskontrolle im internationalen Bereich intensivieren. (Fortsetzung Budgetausschuss) rei

HINWEIS: Der Budgetdienst des Parlaments bietet ökonomische Analysen zur Budgetpolitik und zu Vorlagen des Bundesministeriums für Finanzen im Menüpunkt "Parlament aktiv/Budget-Analysen" auf www.parlament.gv.at .

Alle aktuellen Daten zum Budgetvollzug (Monatsberichte) finden Sie auf der Homepage des Finanzministeriums www.bmf.gv.at.