Parlamentskorrespondenz Nr. 1266 vom 17.11.2015

Hundstorfer: VKI-Finanzierung für die nächsten zwei Jahre gesichert

Budgetausschuss behandelt Voranschlag für Konsumentenschutz

Wien (PK) – Die Finanzierung des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) ist für die nächsten zwei Jahre gesichert, betonte Bundesminister Rudolf Hundstorfer heute bei den Beratungen des Budgetausschusses über die Untergruppe Konsumentenschutz, kündigte aber gleichzeitig an, er werde nicht locker lassen bei seiner Forderung nach einer entsprechenden Zweckwidmung der Bußgelder aus Verfahren vor der Bundeswettbewerbsbehörde an den Verein. Weitere Themen, die im Zuge der Debatte das Interesse der Abgeordneten dominierten, waren die Folgen des VW-Abgasskandals für die VerbraucherInnen sowie der aktuelle Stand in den Verhandlungen über einen Privatkonkurs.

Für den Konsumentenschutz, der zu Bundesminister Rudolf Hundstorfer ressortiert, sieht der Budgetentwurf im Finanzierungsvorschlag 3,11 Mio. € an Auszahlungen (Ausgaben) vor - 2,25 Mio. € davon als Transferaufwand. Da sich das Ministerium als Wirkungsziel die Information der VerbraucherInnen vorgibt, fließen die Ausgaben im Wesentlichen in die Förderung des Vereins für Konsumenteninformation (VKI), des Verbraucherrats des Austrian Standards Institutes, des Internetombudsmanns sowie des Dachverbands der Schuldnerberatungen.

VKI: Hundstorfer will bei Zweckwidmung von Bußgeldern nicht locker lassen

Der VKI verfüge über einen Betrag von mehr als 2 Mio. € und sei nicht zuletzt auch dank einer außerordentlichen Unterstützung durch die Bundesarbeitskammer nun für die nächsten zwei Jahre in seiner Finanzierung sicher aufgestellt, versicherte Hundstorfer gegenüber den Abgeordneten Peter Wurm (F), Angela Fichtinger (V), Angela Lueger (S), Nikolaus Scherak (N), Aygül Berivan Aslan (G) und Leopold Steinbichler (T), die übereinstimmend ihre Sorge über die Zukunft des Vereins zum Ausdruck gebracht hatten. Es gehe aber nun darum, für die Zeit ab 2018 eine Lösung zu finden, gab der Minister zu bedenken und kündigte in diesem Zusammenhang an, er werde nicht locker lassen, sich für eine Zweckwidmung der Bußgelder aus Verfahren vor der Bundeswettbewerbsbehörde einzusetzen. Es bestehe in diesem Punkt aber ein gewisses Spannungsverhältnis mit dem Justizministerium, das aufgrund der hohen finanziellen Anforderungen im Strafvollzug auf diese Bußgelder angewiesen sei, gab Hundstorfer zu bedenken, zeigte sich aber zuversichtlich, dass man zu einer Einigung kommen werde.

Minister pocht auf Gruppenklage zur kollektiven Rechtsdurchsetzung

Was die Folgen des VW-Abgasskandals für die KonsumentInnen betrifft, teilte Hundstorfer die Einschätzung von Grün-Mandatar Georg Willi, dass es in Österreich an einer Gruppenklage zur kollektiven Rechtsdurchsetzung fehlt. Vorerst versuche man, im Wege einer Sammelklage die Lücke zu schließen, dies sei aber nicht ausreichend, um den Geschädigten zu ihrem Recht zu verhelfen. Hundstorfer spielte den Ball an das Justizministerium weiter und sprach von einem intensiven Verhandlungsprozess mit Justizminister Brandstetter. Bis jetzt haben jedenfalls 42.000 Geschädigte ihr Interesse an Schadensersatz bekundet, nach den Informationen seines Ressorts seien aber allein in Österreich 363.000 Fahrzeuge von dem Betrug betroffen. Hundstorfer rechnet damit, dass eine gemeinsame europäische Plattform der Verbraucherschützer im Zuge eines außergerichtlichen Verfahrens eine Lösung finden werde. Eine Abgeltung wird es geben, zeigte er sich überzeugt und meinte, Schaden liege ja zweifelsfrei vor.

Privatkonkurs: Hundstorfer setzt auf Dialog mit dem Justizminister

Beim Privatkonkurs bestehe dringender legistischer Handlungsbedarf, stellte Hundstorfer fest und pflichtete in diesem Punkt der Einschätzung des SPÖ-Abgeordneten Markus Vogl bei. Auch hier befinde sich sein Ministerium im Dialog mit dem Justizressort, teilte er mit und bemerkte, es gehe nun darum, gemeinsam Gas zu geben. Allein der Umstand, dass ein Drittel aller Konkurse Ein-Personen-Unternehmen betrifft, müsste für den Koalitionspartner Grund genug sein, eine rasche Lösung anzustreben. Hundstorfer sprach sich jedenfalls für ein Modell nach deutschem Vorbild aus, das wirtschaftlich Gescheiterten nach einer gewissen Zeitspanne eine Möglichkeit zum Durchatmen gibt.

Zusammenfassung des Konsumentenschutzes in einheitlichem Gesetz für Hundstorfer nicht realistisch

Zur Forderung nach einem einheitlichen Konsumentenschutzrechts, wie sie etwa von Nikolaus Scherak (N) und Peter Wurm (F) vorgebracht wurde, bemerkte Hundstorfer, dies klinge zwar gut, sei de facto aber nicht umsetzbar. Konsumentenschutz bilde eine Querschnittsmaterie, die in einer Vielzahl von Einzelgesetzen verankert ist. Allein schon die Komplexität des VW-Abgasskandals zeigt dabei für Hundstorfer die Problematik einer Zusammenfassung in einem einzigen Regelungswerk auf. (Schluss) hof