Parlamentskorrespondenz Nr. 1277 vom 18.11.2015

EU-Förderungen: Fehlerquote ist zu hoch

Bundesrat diskutiert Jahresbericht 2014 des Europäischen Rechnungshofs

Wien (PK) –  Die EU hat Probleme mit der rechtmäßigen Auszahlung ihrer Mittel, und davon ist auch Österreich nicht ausgenommen. Den meisten Fehlern liegen aber keine Betrugsabsichten zugrunde. So könnte man kurz den Jahresbericht des Europäischen Rechnungshofs zusammenfassen, den Oskar Herics, österreichisches Mitglied im EU-Rechnungshof, und seine MitarbeiterInnen Margit Spindelegger und Thomas Obermayr heute im EU-Ausschuss des Bundesrats den LändervertreterInnen präsentierten. Herics forderte in diesem Zusammenhang eine grundlegende Veränderung im Finanzmanagement der EU und ihrer Mitgliedstaaten ein.

Wie der Europäische Rechnungshof feststellt, konnte er zwar die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung der EU für 2014 bestätigen, die Zahlungen sind jedoch in wesentlichem Ausmaß mit Fehlern behaftet. Deshalb gab der Rechnungshof auch ein negatives Prüfungsurteil zu ihrer Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit ab. Wie Herics berichtete, beträgt die geschätzte Fehlerquote für das Jahr 2014 4,4%, sie liegt damit konstant über der Wesentlichkeitsschwelle von 2%, stellte Herics fest. Die höchsten Fehlerquoten seien bei den Regional- und Sozialfonds (5,7 %) und im Bereich Wachstum und Beschäftigung (5,6 %) festzustellen, woraus man schließen könne, dass es einen Zusammenhang zwischen Aufgabengebiet und Fehlerrisiko gibt.

Auch Österreich schneidet nicht immer gut ab

Auch Österreich schneidet bei der diesbezüglichen Bewertung nicht gut ab. So lagen beispielsweise die Fehler bei Kohäsionszahlungen bei 64%, und damit belegt Österreich die drittletzte Stelle in der EU und hat sich sogar noch verschlechtert. Die durchschnittliche Fehlerquote in der EU beläuft sich in diesem Bereich auf 44%. Wesentlich besser stellt sich die Lage im Bereich Landwirtschaft dar, hier lag die heimische Fehlerquote bei 39%, im EU-Durchschnitt bei 47%. Der Europäische Rechnungshof hat im Vorjahr 18 Transaktionen nach Österreich geprüft, davon betrafen 10 ELER (Europäischer Landwirtschaftsfonds), 7 ESF (Europäischer Sozialfonds) und 1 EFRE (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung), wobei sich 9 Transaktionen als fehlerhaft erwiesen. Österreich musste insgesamt im Bereich Struktur- und Kohäsionsfonds 2007-2013 18 Mio. € bzw. 1,5 % der erhaltenen EU-Zahlungen rücküberweisen und liegt damit an fünftletzter Stelle. Besonders schwere Mängel stellte der Europäische Rechnungshof bei der Verwaltung und Kontrolle des Programms "Beschäftigung Österreich 2007-2013" fest.

Staaten ziehen keine Konsequenzen aus Prüfergebnissen

Herics informierte zudem, dass es einen erheblichen Rückstand bei der Ausschöpfung der Mittel aus dem mehrjährigen Europäischen Investitions- und Strukturfonds gibt. So seien aus dem Jahr 2014 erst 77 % von 403 Mrd. € ausbezahlt worden. Die Ausschöpfungsrate liegt im Einzelnen zwischen 50 % bis 92 %, in Österreich bei 84 %.

Er kritisierte auch, dass die Europa-2020-Strategie nicht mit den für die EU-Haushaltzyklen maßgeblichen Zeiträumen abgestimmt ist. Die Mitgliedstaaten würden die Verwirklichung der Ziele nicht ausreichend berücksichtigen, so der Europäische Rechnungsprüfer.

Nachdrücklich drängte Herics darauf, die Prüfungsergebnisse des Rechnungshofs ernst zu nehmen und stellte mit Bedauern fest, dass etwa die Probleme mit der Kohäsion zu keinen Konsequenzen in den Mitgliedstaaten führen. Es würden weder die Gründe für die Fehler analysiert, noch der Fokus auf Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit gelegt. In den einzelnen Ländern konzentriere man sich eher auf die Mittelabschöpfung und vernachlässige in den Berichten den Aspekt, ob die Ziele auch tatsächlich erreicht wurden. Die Risiken einer unrechtmäßigen Mittelvergabe zögen unangenehme Folgen nach sich, so Herics, etwa eine Finanzkorrektur, Vertragsverletzungsverfahren oder die Tatsache, dass EU-Pläne nicht eingehalten werden.

Ruf nach Bürokratieabbau

In der Diskussion beklagten vor allem Edgar Mayer (V/V) und Sonja Zwazl (V/N) die überbordende Bürokratie bei der Antragstellung. Zwazl fehlte insbesondere eine kompetente Stelle bei der Kommission, die bei anfallenden Fragen Auskunft geben könnte. Sie unterstrich zudem mit Nachdruck, dass bei aller Notwendigkeit öffentlicher europaweiter Ausschreibungen möglichst viele heimische Betriebe zum Zug kommen, damit die Wirtschaftskraft in der Region bleibt. Auf die besonderen bürokratischen Probleme in der Landwirtschaft machten Martin Preineder (V/N) und Ferdinand Tiefnig (V/O) aufmerksam. So gebe es beispielsweise bei der Flächenidentifizierung unterschiedliche Messsysteme, wodurch die Fehlerquote systemimmanent sei, sagte Preineder. Wenn Grundstücke von Firmen in Anspruch genommen werden, so sei auf einmal der Landwirt dafür verantwortlich, dass die Fläche herausgenommen wird, brachte Tiefnig ein weiteres Beispiel. Er wies auch darauf hin, dass nicht immer die Wirtschaftlichkeit im Vordergrund stehen dürfe, sondern man auch auf soziale Aspekte achten müsse. Eduard Köck (V/N) informierte, dass die Bauernvertretung der Kommission 67 Vorschläge zur Vereinfachung der Antragstellung gemacht habe, man werde diese auch dem EU-Rechnungshof zur Verfügung stellen.

Der Rechnungshof sei bemüht, die Vorschriften zu vereinfachen, es gebe auch bereits Pauschalierungsmöglichkeiten, reagierte Herics auf die Anregungen. Zugleich gab er aber zu bedenken, dass Vereinfachungen nicht zu einer Verfehlung der Wirkungen und Zielsetzungen führen dürfe. Auch gebe es bereits Toleranzen bei der Flächenvermessung, stellte er fest. Jedenfalls wäre es notwendig, durch Schulungsmaßnahmen die Fehlerquote zu senken, meinte er in Richtung Monika Mühlwerth (F/W), die sich darüber beklagt hatte, dass es viel Unkenntnis und zu wenig Kooperation gebe. Ihr zufolge müssten die Kontrollsysteme verbessert und die Vorschriften vereinfacht werden. Herics zufolge wäre es auch Aufgabe der Kommission, den einzelnen Ländern stärker zur Hand zu gehen, bekräftigte er gegenüber Stefan Schennach (S/W).

Der Europäische Rechnungshof ist eine unabhängige externe Prüfstelle, die 1977 eingerichtet wurde und ihren Sitz in Luxemburg hat. Als Kollegialorgan gehören ihm 28 Mitglieder – jeweils ein Mitglied aus jedem EU-Land – an. Er prüft die Rechnung über alle Einnahmen und Ausgaben der EU sowie ihrer Agenturen und dezentralen Einrichtungen nach den Maßstäben der Wirtschaftlichkeit. In diesem Zusammenhang hält es Herics für erforderlich, mehr Flexibilität im EU-Haushalt walten zu lassen, um auf aktuelle Ereignisse, wie etwa die Flüchtlingskrise, besser reagieren zu können. Der Europäische Rechnungshof kann auch die Europäische Zentralbank prüfen, jedoch nicht deren Kerntätigkeit. Jedenfalls könne er aber ein genaues Auge auf das neue Bankenaufsichtssystem der EU im Rahmen der Bankenunion werfen. Er prüft auch die Europäische Investitionsbank, wenn sie in Umsetzung von EU-Programmen eingebunden ist.

Nähere Informationen über den Europäischen Rechnungshof findet man unter: www.eca.europa.eu bzw. twitter.com/EUAuditorsECA

(Fortsetzung EU-Ausschuss Bundesrat) jan


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