Parlamentskorrespondenz Nr. 1292 vom 19.11.2015

Atommüll soll nach einheitlichen Standards entsorgt werden

Weitere Themen im Bundesrat: Auslieferungsverfahren sowie Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz

Wien (PK) - EU-Anpassungen in den Bereichen Justiz und Umweltrecht beschäftigten die BundesrätInnen im weiteren Verlauf der Sitzung. Gegen diesbezügliche Beschlüsse des Nationalrats über Bestimmungen zu Kreditvergaben, Auslieferungsverfahren und der Entsorgung von radioaktivem Abfall erhob die Länderkammer einstimmig bzw. mehrheitlich keine Einsprüche.

Entsorgung und Lagerung von Atommüll: Österreich hat lediglich schwach- bis mittelradioaktive Abfälle

Zur vollständigen Umsetzung der EU-Richtlinie über einen Gemeinschaftsrahmen für die sichere Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle verabschiedete das Plenum eine Novelle des Strahlenschutzgesetzes, allerdings gegen die Stimmen von FPÖ und Grünen. Die Ablehnung seiner Fraktion erklärte Bundesrat Peter Samt (F/St) mit der klaren Haltung der Freiheitlichen gegen Atomkraft und für einen Ausstieg aus der Europäischen Atomgemeinschaft EURATOM. Grünen-Mandatarin Nicole Schreyer (G/T) wertet problematisch, dass die Frage der Endlagerung von Atommüll noch völlig ungeklärt ist und Österreich keine unabhängige Atomaufsicht außerhalb der Regierung besitzt.

Die Strahlenschutzgesetz-Novelle sieht im Detail vor, mit einem "Nationalen Entsorgungsprogramm" künftig den Umgang mit Atommüll gemäß EU-Vorgaben sicherzustellen, vom Anfall radioaktiver Abfälle bis zu deren Endlagerung. In Österreich gibt nach Angaben von Umweltminister Andrä Rupprechter lediglich schwach- bis mittelradioaktive Abfälle aus den Bereichen Medizin, Industrie und Forschung. Bis 2045 biete die Anlage Seibersdorf optimale Bedingungen zur Zwischenlagerung von radioaktivem Restmüll, betonte der Minister gegenüber dem Bundesrat. Eine Lösung zur Endlagerfrage werde im Rahmen des Entsorgungsprogramms mit allen zuständigen Stellen und unter Einbeziehung der Öffentlichkeit in einem mehrjährigen Prozess zu finden sein. Mit den übrigen EU-Mitgliedsstaaten könne man dazu gemeinsame Strategien erarbeiten.  

Bundesrat beschließt Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz

Die Adaptierung des österreichischen Hypothekar- und Immobilienkreditvertragsrecht an die EU-Standards für Wohnimmobilienkredite hat den Bundesrat mit einhelliger Zustimmung passiert. Justizminister Wolfgang Brandstetter hob dazu hervor, die bisherigen Regelungen blieben mit dem neuen Gesetz weitgehend bestehen, da das heimische Verbraucherschutzrecht schon sehr ausdifferenziert sei. Nur Hypothekar- und Immobilienkreditverträge umfasse das neue Gesetz, alle anderen Kredite würden weiterhin dem Verbraucherkreditgesetz unterliegen. Die Rechtssicherheit verbessere sich dadurch. Susanne Kurz (S/S) kann sich überdies vorstellen, dass die neuen Bestimmungen helfen, Immobilienblasen als Auslöser von Finanzkrisen zu verhindern.

Mit der Umsetzung der europäischen Richtlinie sind umfangreiche Informationspflichten durch Kreditgeber und Kreditvermittler vorgesehen. Eine Kreditwürdigkeitsprüfung dient künftig als Voraussetzung für die Kreditvergabe. Weiters erhalten VerbraucherInnen eine Bedenkzeit von sieben Tagen nach Erhalt des Kreditangebots. Auch wird ein Rücktrittsrecht eingeführt, von diesem kann Gebrauch gemacht werden, wenn VerbraucherInnen die Vertragserklärung kurz nach Eingang der vorvertraglichen Informationen abgegeben haben.

Auslieferungsverfahren gegenüber Nicht-EU-Staaten werden vereinfacht

Ebenfalls einstimmig genehmigten die BundesrätInnen legistische Adaptierungen zur Vereinfachung und Beschleunigung von Auslieferungsverfahren gegenüber Nicht-EU-Mitgliedstaaten. Das Vierte Zusatzprotokoll zum Europäischen Auslieferungsübereinkommen sieht vor, dass die Auslieferung mit Zustimmung der auszuliefernden Person bereits auf der Grundlage des Fahndungsersuchens bewilligt werden kann. Daneben werden die Durchführung des Auslieferungsverfahrens und die Übergabe der auszuliefernden Person an den ersuchenden Staat an kurze Fristen gebunden, wodurch die Dauer der Auslieferungshaft und des Verfahrens verringert werden kann. Zusätzlich wird die Kommunikation per Telefax oder E-Mail für zulässig erklärt. Die Worte von Ernst Gödl (V/St), internationale Zusammenarbeit im strafrechtlichen Bereich mache Sinn, brachten den parteiübergreifenden Tenor zu diesem Debattenteil auf den Punkt. (Fortsetzung Bundesrat) rei


Format