Parlamentskorrespondenz Nr. 1303 vom 20.11.2015

Budgetausschuss gibt grünes Licht für Budget 2016

Novelle zum Bundesfinanzgesetz 2015 beschert Innen- und Bildungsministerium zusätzliche Budgetmittel für heuriges Jahr

Wien (PK) – Der Budgetausschuss des Nationalrats gab heute Abend grünes Licht für das Budget 2016. Nach fünftägigen Ausschussberatungen stimmten die Abgeordneten mit Koalitionsmehrheit für das von der Regierung vorgelegte Bundesfinanzgesetz und begleitende Änderungen im Bundesfinanzrahmen. Lediglich das Parlamentsbudget und das Budget für die Volksanwaltschaft wurden auch Teilen der Opposition mitgetragen. Änderungen am Regierungsentwurf wurden nicht vorgenommen. Der Nationalrat wird nun am 24. November die Plenarberatungen aufnehmen, die Abstimmung über das Budget ist für Donnerstag, den 26. November anberaumt.

Gemäß dem Budgetentwurf (820 d.B. ) sind für 2016 Einnahmen in der Höhe von 71,9 Mrd. € und Ausgaben in der Höhe von 77,03 Mrd. € veranschlagt. Das entspricht einem Defizit des Bundes von 1,5% des BIP. Das gesamtstaatliche Defizit, berechnet nach Maastricht-Kriterien, wird mit 1,4% prognostiziert. Das strukturelle Defizit soll weiter bei 0,5% bleiben. Damit würden auch die EU-Vorgaben erfüllt. Die Schuldenquote des Gesamtstaats soll geringfügig von voraussichtlich 86,5% im heurigen Jahr auf 85,1% 2016 sinken.

Wie die Ausschussberatungen gezeigt haben, sind allerdings nicht alle budgetwirksamen Beschlüsse der Regierung zur Bewältigung der Flüchtlingskrise im Budgetentwurf berücksichtigt. So hat etwa Innenministerin Johanna Mikl-Leitner eingeräumt, dass die vereinbarte Personalaufstockung bei der Polizei nur zum Teil im Bundesvoranschlag abgebildet ist (siehe Parlamentskorrespondenz Nr. 1299/2015). Auch über den vereinbarten Integrations-Sondertopf wird noch verhandelt. Mikl-Leitner ist aber zuversichtlich, dass ihr die Mehrkosten für die zusätzlichen ExekutivbeamtInnen nachträglich abgegolten werden.

Während der Ausschussberatungen brachten die Abgeordneten fast 1.500 kurze schriftliche Budgetanfragen zu einzelnen Budgetposten an die zuständigen Regierungsmitglieder ein. Sie müssen grundsätzlich innerhalb von vier Arbeitstagen beantwortet werden.

Ausgabenobergrenze für 2015 wird um 688,8 Mio. € angehoben

Ergänzend zum Bundesvoranschlag 2016 wurden auch Änderungen im Bundesfinanzgesetz 2015, im Bundesfinanzrahmengesetz 2015 bis 2018 und im Bundesfinanzrahmengesetz 2016 bis 2019 (819 d.B. ) vorgenommen, die ebenfalls mit Koalitionsmehrheit den Ausschuss passierten. Damit tragen die Abgeordneten unerwarteten Ausgabenentwicklungen Rechnung und gestehen dem Unterrichtsressort Budgetüberschreitungen zu. Zudem wird die Bedeckung vereinbarter politischer Initiativen sichergestellt. Weniger Budgetmittel als ursprünglich angenommen werden im nächsten Jahr für Pensionsausgaben benötigt.

Konkret wird die Ausgabenobergrenze für 2015 um 688,8 Mio. € erhöht. So darf Innenministerin Johanna Mikl-Leitner ihr Ressortbudget heuer um rund 230 Mio. € überschreiten, um den durch den Flüchtlingszustrom entstandenen Mehraufwand bei der Grenzsicherung zu bedecken, die Grundversorgung von AsylwerberInnen sicherzustellen und die Unterbringung, den Transport und die Verpflegung der so genannten "Transitflüchtlinge" zu finanzieren. Auch für die Abwicklung von Asylverfahren, Deutschkurse für anerkannte Flüchtlinge und den Assistenzeinsatz des Bundesheeres wird zusätzliches Geld bereitgestellt. Weitere 72 Mio. € erhält das Innenressort als erste Tranche der im Jänner 2015 von Regierung nach den ersten Terroranschlägen in Paris vereinbarten "Sicherheitsoffensive".

Um die LehrerInnen bezahlen zu können, erhält das Bildungsministerium die Ermächtigung, bis zu 350 Mio. € mehr Geld auszugeben. Weiters sind in der Novelle zum Bundesfinanzgesetz 2015 ein Zweckzuschuss für die Länder in der Höhe von 5 Mio. € für sprachliche Frühförderung sowie 10 Mio. € für internationale Hilfsfonds, Entwicklungszusammenarbeit und die Absicherung Österreichs als internationaler Amtssitz- und Konferenzort festgeschrieben. Der Verein für Konsumenteninformation wird mit 2 Mio. € bedacht, die Salzburger Festspiele erhalten eine Zusatzförderung in der Höhe von 1 Mio. €. 0,75 Mio. € werden für notwendige EDV-Aufwendungen für das zentrale Kontenregister bereitgestellt. Die Justiz muss bis zu 40 Mio. € ihrer Einnahmen an das allgemeine Budget abliefern.

Pensionen: Ausgabendeckel wird nach unten revidiert

Deutlich geringer als für 2015 fällt die Erhöhung der Ausgabenobergrenze für das Jahr 2016 aus. Konkret wird sie um 95 Mio. € hinaufgesetzt. Allerdings kommt es gegenüber dem im Frühjahr beschlossenen Bundesfinanzrahmengesetz 2016 bis 2019 zu einer deutlichen Verschiebung zwischen den einzelnen Rubriken. So sind in der Rubrik Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie geringere Auszahlungen von rund 462 Mio. € vorgesehen, während die Auszahlungsobergrenze in der Rubrik Recht und Sicherheit um 472 Mio. € steigt. Grund für die positive Entwicklung im Sozialbereich sind erwartete Minderausgaben für Pensionen, und zwar sowohl im ASVG-Bereich als auch bei den BeamtInnen.

Die Opposition bekräftigte ihre Forderung nach einer adäquaten finanziellen Mittelausstattung des Rechnungshofs in den nächsten Jahren mit einem gemeinsamen Entschließungsantrag, konnte sich damit aber nicht durchsetzen. Vor den Schlussabstimmungen hatte der Budgetausschuss noch die Budgetkapitel Gesundheit und Finanzen beraten. (Fortsetzung Budgetausschuss) gs