Parlamentskorrespondenz Nr. 1323 vom 26.11.2015

Neu im Wirtschaftsausschuss

Regierung legt Neuerungen im Stiftungsrecht, im Normenwesen und in der Gewerbeordnung vor

Wien (PK) – Eine Reihe von Regierungsvorlagen steht im Wirtschaftsausschuss zur Beratung an. So soll im Stiftungsrecht dem Grundsatz der Gemeinnützigkeit besser zum Durchbruch verholfen werden, das Normenwesen wiederum erhält unter dem Aspekt der Modernisierung eine Neuregelung. Die Umsetzung von EU-Richtlinien in den Bereichen Wohnimmobilienkredite und Berufsanerkennung stehen im Mittelpunkt einer Novelle der Gewerbeordnung. 

Stiftungsrecht will Gemeinnützigkeit fördern

Erleichterungen für gemeinnützige Stiftungen sind die Hauptstoßrichtung einer Regierungsvorlage, die ein Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz und ein Gemeinnützigkeitsgesetz enthält (889 d.B.). Um die Zuführung von Vermögenswerten zum Zweck der Gemeinnützigkeit zu fördern, findet zunächst der steuerrechtliche Gemeinnützigkeitsbegriff Eingang in das Stiftungsrecht. Konkret sollen zudem unentgeltliche Erwerbe gemeinnütziger Körperschaften von der Grunderwerbssteuer und der Grundbuch-Eintragungsgebühr befreit werden, vorgesehen ist auch eine Befreiung von der Stiftungssteuer für Zuwendungen an gemeinnützige Stiftungen. Vereinfachungen bringt die Vorlage überdies auch bei der Verwaltung.

Österreichs Normenwesen wird modernisiert

Durch ein Normengesetz soll die heimische Normeninfrastruktur an die aktuellen Gegebenheiten angepasst und auf neue Beine gestellt werden. Eine entsprechende Regierungsvorlage (894 d.B.) regelt in diesem Sinn die Kontrolle des Normungsinstituts und sieht dafür ein konkretes Aufsichtsrecht im Wirtschaftsministerium vor. Normung soll zudem nur noch auf Antrag erfolgen, für Streitigkeiten in Normungsangelegenheiten wird eine Schlichtungsstelle eingerichtet. Für KMU schafft das Gesetz einen erleichterten Zugang zu Normen und zur Mitarbeit im Normungsinstitut. Als mittelfristiges Ziel verfolgt die Regierung dabei, wie die Vorlage in ihren Erläuternden Bemerkungen betont, den kostenlosen Zugang zu den verbindlichen Normen.

Gewerbeordnungs-Novelle setzt Wohnimmobilienkredit-Richtlinie um

Die Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie ist einer der wesentlichen Gesichtspunkte einer Novelle der Gewerbeordnung (888 d.B.). Beabsichtigt sind dabei vor allem höhere Kreditwürdigkeitsstandards für KundInnen sowie bessere Information und mehr Transparenz. Bei grenzüberschreitendem Tätigwerden ist zudem ein Notifikationssystem vorgesehen. Neu sind auch verpflichtende Qualitätsstandards für Angestellte hinsichtlich deren Ausbildung, Beratung und vorvertraglicher Information. Die Novelle implementiert überdies auch die aktuellen Änderungen der Berufsanerkennungs-Richtlinie, wobei es in erster Linie um eine Verbesserung der diesbezüglichen elektronischen Verfahren geht. Ziel bleibt die Erleichterung der Mobilität von Berufstätigen und die Vereinfachung des Handels mit Dienstleistungen. (Schluss) hof


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