Parlamentskorrespondenz Nr. 1331 vom 26.11.2015

Neu im Finanzausschuss

Weltarmut, Steuerrecht, Finanzmarkt, Flugabgabe, Finanzausgleich

Wien (PK) – Regierungsvorlagen zu einem breiten finanzpolitischen Themenspektrum, das vom Kampf gegen die Weltarmut über Korrekturen im Steuerrecht bis zu Strafen bei Verstößen gegen Transparenzregeln am Finanzmarkt reicht sowie NEOS-Initiativen zur Abschaffung der Flugabgabe und für transparente Finanzausgleichverhandlungen wurden im Nationalrat vor der Sitzung des Finanzausschusses am kommenden Dienstag eingebracht.

Mehr Geld für die ärmsten Menschen der Welt

Die Förderung nachhaltiger Entwicklung und der Kampf gegen die Armut im Sinne der UN-Millenniumsziele in den ärmsten Ländern der Welt macht es notwendig, die Fonds internationaler Finanzinstitutionen wieder aufzufüllen. Der Internationale Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung (IFAD) soll zum zehnten Mal mit einem österreichischen Beitrag von 16 Mio. € wieder aufgestockt werden. Die zweite generelle Kapitalerhöhung der Inter-Amerikanischen Investitionsgesellschaft (IIC) sieht von Seiten Österreichs 542 zusätzliche Kapitalanteile von je 16.178 US-Dollar vor. Diese Beträge gelten als österreichische EZA-Leistungen und zählen zur Official Development Assistance Quote (ODA-Quote). Die öffentliche Verschuldung wird sich durch Beitragsleistungen bis Ende 2044 um 0,01 % des BIP oder 43 Mio. € erhöhen, ist den Erläuterungen zu entnehmen.

Konkret geht es um günstige Kredite und Zuschüsse für Unternehmen in armen Ländern, die die beiden Fonds zur Verfügung stellen. Die IIC gewährt Kredite und technische Hilfe bei der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung in Lateinamerika und in der Karibik. Der IFAD, eine UN-Sonderorganisation, bekämpft die Armut im ländlichen Raum von Entwicklungsländern und steigert dort die Lebensmittelproduktion. Die Bundesregierung betont die Notwendigkeit, die Millenniums-Entwicklungsziele (MDGs) zur Halbierung der Weltarmut und die Ziele nachhaltiger Entwicklung (SDGs) umzusetzen (887 d.B.).

Abgabenänderungsgesetz 2015

Mit einem Gesetzentwurf des Titels "Abgabenänderungsgesetz 2015" schlägt die Regierung zahlreiche Neuerungen in Steuergesetzen vor. Im Einkommensteuergesetz sollen Einkünfte aus bestimmten persönlichen Tätigkeiten in einer Kapitalgesellschaft unmittelbar der natürlichen Person zugerechnet werden, die die Leistung erbringt. Bei der Einlagenrückzahlung wird die Steuerreform adaptiert und wieder ein gesetzliches Wahlrecht verankert: Die offene Ausschüttung eines Bilanzgewinnes kann entweder als Einlagenrückzahlung oder als Ausschüttung behandelt werden. Voraussetzung für Einlagenrückzahlungen bleibt ein positiver Einlagenstand und für Gewinnausschüttungen eine positive Innenfinanzierung. Die Evidenzierung umgründungsbedingter Differenzbeträge entfällt - unerwünschte Gestaltungen werden mit einer Neuregelung der Ausschüttungssperre verhindert. Neu geregelt wird auch die "Wegzugsbesteuerung" für Betriebe, und zwar nach dem "Entstrickungskonzept". Gegenüber EU/EWR-Staaten wird das Nichtfestsetzungskonzept durch ein Ratenzahlungskonzept ersetzt. Steuern für Wirtschaftsgüter im Anlagevermögen können gleichmäßig über siebe Jahre und für Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens über zwei Jahre entrichtet werden. Außerbetrieblich wird gegenüber EU-/EWR-Staaten das Nichtfestsetzungskonzept beibehalten, anderswo das Ratenzahlungskonzept angewendet.

Auch im Umgründungssteuergesetz wird das "Entstrickungskonzept" angewendet und das bisherige Nichtfestsetzungskonzept durch das Ratenzahlungskonzept ersetzt. Das Sonderregime des Anteilstausches bleibt davon unberührt. Sonderfälle der Fälligstellung offener Raten bei Einbringungen sollen künftig im Umgründungssteuergesetz geregelt werden.

Bei Zuwendungen von Privatstiftungen, die auf Grund eines Doppelbesteuerungsabkommens teilweise von der KESt entlastet werden, entfällt die Reduktion der Bemessungsgrundlage für die Zwischensteuer nicht gänzlich, sondern nur im Hinblick auf die endgültige Kapitalertragsteuer. Diese Neuerung im Körperschaftsteuergesetz gilt auch für die Rückerstattung bereits entrichteter Zwischensteuer und bei der Auflösung einer Privatstiftung. Im Transparenzdatenbankgesetz aus dem Jahr 2012 werden zwischenzeitliche Entwicklungen und im Zollrechts-Durchführungsgesetz der neue EU-Zollkodex berücksichtigt.

Die Entlastung der BürgerInnen durch das Abgabenänderungsgesetz beziffert das Finanzressort mit 48.333 Stunden und 14 Mio. €; für die öffentlichen Haushalte seien keine größeren finanziellen Auswirkungen zu erwarten, ist in den Erläuterungen zu lesen (896 d.B.).

Wertpapiere – Strenge Strafen bei Transparenzverstößen

Die Europäische Union verlangt neuerdings hohe Strafen bei Verstößen gegen Transparenzanforderungen und Informationspflichten beim Handel mit Wertpapieren. Ein Gesetzentwurf zur Änderung des Börsegesetzes trägt den Neuerungen Rechnung. Das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz wird ergänzt, um europäische Regeln für langfristige Infrastruktur-Investmentfonds (Transport, Energie), Kleine und mittelständische Unternehmen oder Sachwerte (ELTIF) wirksam werden zu lassen. Dazu kommen redaktionelle Berichtigungen und technische Anpassungen (897 d.B.).

Bankenabwicklung – EU-Ausschuss nimmt seine Arbeit auf 

Für die Abwicklung von Banken und Wertpapierfirmen ist in der Eurozone ab 1.1.2016 ein Einheitlicher Abwicklungsmechanismus vorgesehen. Die einheitliche Anwendung von Abwicklungsinstrumenten und -befugnissen obliegt einem Ausschuss, der Abwicklungspläne erstellt und bei der Abwicklung bedeutender Unternehmen und grenzüberschreitender Gruppen Beschlüsse trifft.

Die Unterstützung dieses Ausschusses durch die Finanzmarktaufsicht (FMA) wird durch Änderungen im Bundesgesetz über die Sanierung und Abwicklung von Banken sichergestellt. Festgelegt werden zudem Auskunfts-, Informationseinholungs- und Vor-Ort-Prüfungsbefugnisse des Ausschusses. Die Vollstreckung von Beschlüssen des Ausschusses über die Verhängung von Geldbußen und Zwangsgeldern wird geregelt. Der Ausschuss verwaltet auch den Einheitlichen Abwicklungsfonds und entscheidet über dessen Inanspruchnahme. Änderungen im Bankwesengesetz stellen überdies die EU-Konformität bei den Anforderungen an das Personal von Kreditgebern und deren Vergütung her. Dau kommen rechtliche und redaktionelle Anpassungen in verschiedenen Finanzmarktnormen (898 d.B.).

Poststrukturgesetz-Novelle – Streit Regierung-Post ausgeräumt

Mit einer Novellierung soll die Bereinigung langjähriger Unklarheiten zwischen Regierung und Post bei der Auslegung des Poststrukturgesetzes legistisch bereinigt werden. Strittig bis zu – mittlerweile zurückgezogenen - höchstgerichtlichen Klagen waren Zahlungen der Post im Zusammenhang mit BeamtInnen, die den Postbetrieben (Telekom, Post, Postbus) per Gesetz zugewiesenen wurden. Die Novelle folgt einer Empfehlung des Rechnungshofes, überträgt die Administration der Beamtenpensionen an die BVA-Pensionsservicestelle und sichert dem Bund zugleich eine auslaufende Abgeltung der finanziellen Belastung zu. Dazu kommen Anpassungen beim Pensionsdeckungsbeitrag und beim Beitrag nach dem Beamten-, Kranken- und Unfallversicherungsgesetz. (899 d.B.).

Finanzausgleich - NEOS für transparente Verhandlungen

Die NEOS fordern den Finanzminister auf, die Finanzausgleichsverhandlungen transparent zu führen und über Schwerpunkte, Zielsetzungen, Begleitstudien, Verhandlungspartner, Stellungnahmen und Zwischenergebnisse zu informieren. Inhaltlich wollen die NEOS bei den subnationalen Gebietskörperschaften eine verstärkte Abgabenautonomie in den Vordergrund stellen (632/A(E)).

NEOS wollen Flugabgabe abschaffen

Die heimische Flugabgabe soll abgeschafft werden, fordern die NEOS, weil sie heimische Flugunternehmen gegenüber Nachbarländern benachteilige. Die österreichischen Flughäfen wurden seit der Einführung im Jahr 2011 mit insgesamt 400 Mio. € belastet, wodurch geringere Wachstumsraten erzielt wurden als bei Flughäfen ohne Ticketsteuer, begründen Michael Pock (N) und FraktionskollegInnen ihren Appell an den Finanzminister, die Flugabgabe bis spätestens 30.6.2016 abzuschaffen (1433/A(E)). Die NEOS erwarten davon 1,1 Millionen mehr Passagiere, 3.300 zusätzliche Arbeitsplätzen und einen Standortvorteil gegenüber Deutschland. Mit einer Steuer- und Abgabenquote von 45,3% seien die österreichischen BürgerInnen bereits übergebührlich belastet, argumentiert Michael Pock. (Schluss) fru/gro