Parlamentskorrespondenz Nr. 1340 vom 27.11.2015

Neu im Innenausschuss

Ausschluss von NGOs aus Asylverfahren, Einführung einer Gebühr für Polizeieinsätze

FPÖ fordert Ausschluss von NGOs an der Mitwirkung bei Asylverfahren

Wien (PK) – Die FPÖ spricht sich dafür aus, NGOs und private Vereine künftig in keiner Weise mehr in Asylverfahren einzubeziehen (1448/A(E)). Die Abwicklung von Verfahren und die Grundversorgung von AsylwerberInnen seien eine hoheitliche Aufgabe und müssten daher vom Innenministerium wahrgenommen werden, argumentieren die Abgeordneten Gernot Darmann und Walter Rosenkranz. Ihnen zufolge ist mittlerweile bereits eine regelrechte "Asylindustrie" entstanden, mit guten Verdienstmöglichkeiten für Private im Bereich der Flüchtlingsbetreuung und der Rechtshilfe. Im Interesse der SteuerzahlerInnen sei es aber notwendig, Verfahren so rasch wie möglich abzuschließen und nicht hinauszuzögern.

Team Stronach schlägt Gebühr für Polizeieinsätze vor

Das Team Stronach schlägt vor, nach dem Muster der so genannten "Blaulichtsteuer" auch für andere Polizeieinsätze eine Gebühr einzuheben (1457/A(E)). Die Gebühr wird derzeit fällig, wenn die Polizei zu einem Verkehrsunfall mit reinem Sachschaden gerufen wird und der Datenaustausch unter den Beteiligten möglich gewesen wäre. Man sollte derartige Gebühren – je nach Ermessen der ExekutivbeamtInnen – auch in anderen Fällen vorschreiben können, urgiert Abgeordneter Christoph Hagen eine entsprechende Gesetzesvorlage des Innenministeriums. Als Beispiel nennt er etwa Fälle, in denen die Polizei gerufen wird, weil der Nachbar die Musikanlage in der Nacht zu laut aufgedreht hat. Ihm zufolge werden auch in der Schweiz für diese Art von Polizeieinsätzen Einsatzgebühren gezahlt. (Schluss) gs