Parlamentskorrespondenz Nr. 1351 vom 30.11.2015

Neu im Unterrichtsausschuss

Bildungsforschungsinstitut soll sich als Wissenschaftsbetrieb neu aufstellen

Wien (PK) – Mit der Neuorganisation des Bundesinstituts für Bildungsforschung (BIFIE) wird es jetzt ernst. Demnächst will sich der Unterrichtsausschuss des Nationalrats mit der Regierungsvorlage (893 d.B.) befassen, die das BIFIE-Gesetz in zentralen Punkten umschreibt. Organisatorisch ist die wichtigste Neuerung, dass das Doppeldirektorium durch eine einzige Leitungsperson ersetzt wird. Inhaltlich soll sich das BIFIE künftig auf die angewandte Bildungsforschung sowie auf diverse Testverfahren an Schulen konzentrieren. Die Zuständigkeit für die Zentralmatura wandert im Gegenzug laut Novellenvorschlag an das Bildungsministerium (BMBF) zurück.

Bildungsministerium will ab 2017 Reifeprüfung selbst abwickeln

Gestärkt werden soll das Bildungsforschungsinstitut mit der Novelle in seiner bei der Gründung 2008 festgelegten Funktion, auf Grundlage wissenschaftlicher Erhebungen die Bildungspolitik bei der Qualitätssicherung zu unterstützen. Die hoheitliche Aufgabe, abschließende Prüfungen an mittleren und höheren Schulen zu organisieren, gibt das BIFIE hingegen an das Ministerium ab, wobei für diese Kompetenzverschiebung eine Übergangszeit bis Ende 2016 vorgesehen ist. Für die Durchführung der nächstes Jahr flächendeckend stattfindenden standardisierten, kompetenzorientierten Reife- und Diplomprüfung ist somit noch das BIFIE zuständig, allerdings wird eine enge Abstimmung der Übergangsdirektorin oder des Übergangsdirektors mit dem letztverantwortlichen Bildungsressort vorausgesetzt.

Der Kooperation mit anderen Forschungseinrichtungen wird in der geplanten BIFIE-Novelle mehr Stellenwert eingeräumt, um den wissenschaftlichen Austausch zu forcieren und Doppelgleisigkeiten zu vermeiden. Auch eine Zusammenarbeit des Instituts mit den Bundesländern im Bereich der Kindergärten und Horte wird ausdrücklich befürwortet. Verpflichtet wird das Institut infolge der Aufwertung des wissenschaftlichen Status, seine Forschungsergebnisse zu veröffentlichen.

Ein Direktorsposten soll reichen

In den Erklärungen zur strukturellen Neugestaltung des Instituts räumt das Bildungsministerium ein, die sachlich unbegründete Aufteilung der Leitungskompetenzen im BIFIE auf zwei Personen habe zu organisationsinternen Unstimmigkeiten und Akzeptanzproblemen des Instituts im Bildungssektor geführt. Zudem verursache die Doppelspitze erhöhte Kosten. Als Abhilfe schlägt die Regierung vor, die BIFIE-Leitung nur noch mit einer Direktorin oder einem Direktor zu besetzen. Der Aufsichtsrat mit seinen kaufmännisch-wirtschaftlichen Agenden und der wissenschaftliche Beirat würden dabei in ihrer Rolle gestärkt, um Qualität und Aufgabenbewältigung des BIFIE zu gewährleisten. Die Mitglieder dieser Organe sowie der/die BIFIE-DirektorIn seien ab 1. Jänner 2017 neu zu bestellen, heißt es im Gesetzesentwurf. Die grundlegende Zielrichtung des Instituts soll weiterhin von der Bildungsministerin in Dreijahresplänen vorgegeben werden.

Reduzieren will man auch die Standorte des BIFIE. Der Institutssitz in Salzburg soll als Hauptstandort bestehen bleiben, jener in Wien, der für die Abwicklung der Reifeprüfung verantwortlich zeichnet, soll 2017 aufgelöst werden. Die betroffenen 65 MitarbeiterInnen will das Bildungsministerium übernehmen. Den Zweigstellen in Klagenfurt und Graz gesteht man den Weiterbestand zu, bis der Aufsichtsrats einen gegenteiligen Beschluss fasst, allerdings werden Neuanstellungen und Nachbesetzungen dort untersagt.

Aufgrund dieser Konsolidierungsmaßnahmen rechnet das Bildungsministerium mit einer Verringerung der Basiszuwendung an das BIFIE von 13 Mio. € auf 12 Mio.€ im Jahr 2017 und um jährlich weitere 400.000 € bis 2019. Wegfallen würden auch die derzeit mit 5 Mio.€ festgelegten zusätzlichen Zuwendungen, wobei jedoch weiterhin Zahlungen für unvorhergesehene Projekte im Umfang von bis zu 800.000 € möglich sein sollen. Den 6 Mio. €-Gesamtaufwand für die Betreuung der Neuen Reifeprüfung, der für 2017 veranschlagt wird, hätte wiederum das BMBF (Zentralstelle) zu tragen. (Schluss) rei


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