Parlamentskorrespondenz Nr. 1358 vom 01.12.2015

Schelling: Länder sollen die Transparenzdatenbank befüllen

Abgabenänderungsgesetz passiert den Finanzausschuss

Wien (PK) – Vor der letzten Sitzungswoche des Nationalrats im Jahr 2016 machte der Finanzausschuss ein Abgabenänderungsgesetz 2015 mit SPÖ-ÖVP-Mehrheit plenumsreif. Außerdem empfahl die Ausschussmehrheit strengere Strafen bei der Verletzung von Informationspflichten auf dem Wertpapiermarkt, die Unterstützung des europäischen Banken-Abwicklungsregimes durch die Finanzmarktaufsicht und österreichische Beiträge zur Kapitalaufstockung internationaler Entwicklungsfonds, die arme Länder wirtschaftlich und sozial unterstützen. NEOS-Anträge für einen aussagekräftigeren Lohnzettel, eine effektivere Transparenzdatenbank und für einen besseren Zugang kleiner Unternehmen zu Beteiligungskapital durch Senkung der Mindestinvestitionssumme auf 30.000 € wurden jeweils vertagt.

Abgabenänderungsgesetz 2015

Ein mit SPÖ-ÖVP-Mehrheit verabschiedetes "Abgabenänderungsgesetz 2015" bringt steuerrechtliche Neuerungen, Vereinfachungen und Korrekturen in 35 Gesetzen. Im Mittelpunkt des Abgeordneteninteresses stand die Wiedereinführung des Wahlrechts bei Einlagenrückzahlungen. Im Umgründungsgesetz entfällt die Evidenzierung von Differenzbeträgen, zudem kommt bei Umgründungen und bei der Besteuerung wegziehender Betriebe das "Entstrickungskonzept" zur Anwendung. Änderungen im Körperschaftssteuergesetz betreffen grenzüberschreitende Zuwendungen von Privatstiftungen. Das Transparenzdatenbankgesetz aus dem Jahr 2012 wird aktualisiert und das Zollrechts-Durchführungsgesetz an den neuen EU-Zollkodex angepasst. Die Vereinfachungen sollen die BürgerInnen um mehr als 48.000 Arbeitsstunden und um 14 Mio. € entlasten, was Gabriele Tamandl (V) als besonders erfreulich hervorhob (896 d.B.).

Die teilweise Rücknahme von Änderungen bei der Einlagenrückzahlung sah Hubert Fuchs (F) positiv und erinnerte an gut argumentierte Anträge seiner Fraktion in der Steuerreform-Debatte. Für problematisch hielt Fuchs fehlende Angaben zu den Auswirkungen auf die Einnahmen. Auch Werner Groiß (V) begrüßte die "praktikable Neuregelung der Einlagenrückzahlung" im Interesse der Unternehmen und des Wirtschaftsstandortes. Positiv sah Groiß auch die Zusammenführung von Bestimmungen des Finanzstrafrechts und des Zivilrechts sowie eine Ausschüttungssperre, die verhindere, dass Gesellschaften finanziell ausgehöhlt werden.

Bruno Rossmann (G) problematisierte hingegen das Wahlrecht bei der Einlagenrückzahlung, weil er es als "Verwässerung" betrachtete und die Gefahr steuerfreier Gewinnausschüttungen erwähnte. Diese Sorge zerstreute ein Experte des Ressorts. Die Verbesserung der internationalen Zusammenarbeit beim Kampf gegen den Steuerbetrug sah Rossmann positiv. Der Abgeordnete plädierte für eine progressive Kapitalertragssteuer und - vor dem Hintergrund der Klimaschutzkonferenz und des VW-Skandals - für eine Ökologisierung des Steuersystems.

Finanzminister Hans Jörg Schelling bat beim Thema Einlagenrückzahlungen um Verständnis dafür, dass manche Lösungen ihre Zeit brauchten. Die nun gefundene Regelung ermögliche das Wahlrecht und verhindere zugleich den Missbrauch. Bei der Regelung der Wegzugbesteuerung ist eine EuGH-Entscheidung maßgeblich. Die derzeitige Praxis bei der Kapitalertragsbesteuerung sorgt laut Schelling zumindest für geordnete Abläufe. Gespräche mit VW seien im Gange. Das Unternehmen werde Ende Dezember Daten liefern und habe zugesagt, alle Kosten zu übernehmen.

Lohnzettel mit besseren Informationen für Arbeitnehmer

"Der Lohnzettel gibt zu wenig Aufschluss über Pflichtbeiträge und Lohnnebenkosten und informiert die ArbeitnehmerInnen nicht darüber, wieviel von ihrem Lohn durch Pflichtversicherungen abgezogen wird und wohin diese Pflichtbeiträge fließen", kritisierte NEOS-Abgeordneter Christoph Vavrik und beantragte unter anderem volle Transparenz bei Pflichtbeitragszahlungen (703/A).

Das Anliegen, den Lohnzettel lesbarer zu gestalten, begrüßte Walter Bacher (S), sah aber noch Diskussionsbedarf dazu und beantragte daher mit Erfolg eine Vertagung. In der Frage des Lohnzettels sei mehr Transparenz für die ArbeitnehmerInnen gut, zugleich aber übermäßiger bürokratischer Aufwand zu vermeiden, meinte Gabriele Tamandl (V). Bruno Rossmann plädierte für transparentere Lohnzettel, aber nicht nur für ArbeitnehmerInnen, sondern auch für Selbstständige. Die Vertagung des Antrags für einen ausführlicheren Lohnzettel begrüßte Minister Schelling, weil noch technische Details zu klären seien.

Transparenzdatenbank und Förderungsreform

In einem weiteren Entschließungsantrag verlangt Abgeordneter Christoph Vavrik (N) die Schaffung einer effizienten Transparenzdatenbank. Bund, Länder und Gemeinden schütten alljährlich 19 Mrd. € an Förderungen aus, schreibt der Antragsteller, ohne dass man wisse, wohin das Geld fließt. Das bestehende "Transparenzportal" liste Förderprogramme auf und informiere darüber, welche Förderungen in Anspruch genommen werden können. Für die Erfassung der Auszahlungen von Ländern fehle derzeit eine Rechtsgrundlage, Förderungen der Gemeinden seien völlig ausgeklammert, sodass Österreich bei den Subventionen im internationalen Vergleich durch ein hohes Fördervolumen und besondere Intransparenz gekennzeichnet sei. Daher komme einer genauen Darstellung von Förderdaten und Fördersummen in einer Datenbank besondere Bedeutung zu, heißt es im Antrag der NEOS (1188/A(E)). 

Axel Kassegger (F) unterstrich die Notwendigkeit, die Transparenzdatenbank effektiv zu gestalten, weil es darum gehe, den Förderungsdschungel zu durchforsten. Darüber werden Gespräche mit den Ländern geführt, berichtete Gabriel Obernosterer (V) und begründete damit seinen Vertagungsantrag. In der Debatte über die Befüllung der Transparenzdatenbank plädierte Werner Kogler (G) dafür, Förderungen für hochprofitable Firmen zu überdenken und zugleich dafür zu sorgen, Förderungen transparent zu gestalten. Wenn Förderungen argumentierbar seien, sollte es kein Problem geben, sie publik zu machen, sagte Kogler und erwähnte etwa Forschungen zur E-Mobilität.

Da in den Jahren 2014/15 Geld an die Bundesländer geflossen sei, um die Transparenzdatenbank zu befüllen, geht Schelling davon aus, dass dies so geschehen werde. Mit den Bundesländern sei vereinbart worden, in fünf Fällen Auszahlungen darzustellen, unter anderem bei der Energieförderung. Die Gespräche mit den Ländern zur Transparenzdatenbank sollen 2016 beendet und die Ergebnisse in einem 15a-Vertrag umgesetzt werden, erfuhren die Abgeordneten.

Wertpapiere – Strenge Strafen bei Transparenzverstößen

Hohe Strafen, wie sie die EU bei Verstößen gegen Transparenzanforderungen und Informationspflichten beim Handel mit Wertpapieren vorsieht, werden im Börsegesetz verankert. Neue europäische Regeln für langfristige Infrastruktur-Investmentfonds (ELTIF) sowie für Kleine und mittelständische Unternehmen werden im Alternativen Investmentfonds Manager-Gesetz berücksichtigt (897 d.B.). – Der Beschluss erfolgte einstimmig.

NEOS für Erleichterungen bei der Beteiligung an kleinen Unternehmen

Christoph Vavrik (N) beantragte eine Änderung des Alternativen Investmentfondsmanagement-Gesetzes, um Hürden für AnlegerInnen zu beseitigen, die sich an Unternehmen beteiligen wollen. Die Mindestinvestitionssumme von 100.000 € pro AnlegerIn und Fonds soll auf 30.000 € sinken. Damit würden Investitionen in Unternehmen erleichtert, die nach der Gründung Bedarf an Millionen-Finanzierungen haben, um zu expandieren und den Turnaround zu schaffen, argumentiert der Antragsteller (1255/A). - Werner Groiß (V) begrüßte den Antrag der NEOS und begründete seinen – letztlich erfolgreichen - Vertagungsantrag mit dem Hinweis darauf, dass zunächst noch der Konsens mit dem Koalitionspartner hergestellt werden müsse.

Axel Kassegger (F) begrüßte die Novelle, obwohl er Strafen von bis zu 10 Mio. € für den kleinen österreichischen Kapitalmarkt als zu hoch bezeichnete. Fraktionskollege Hubert Fuchs unterstützte den NEOS-Antrag.

Christoph Matznetter (S) wies den Vorwurf zurück, die SPÖ blockiere die Absenkung der Mindesteinlage von Privatunternehmen. Die Politik sei aber gut beraten, Regeln vorzugeben, wo ihr der Vorwurf drohe, sie habe die Menschen nicht rechtzeitig und vorzeitig genug über Risiken aufgeklärt. Ihm gehe es darum, den Anlegerschutz bei Unternehmensbeteiligungen vernünftig zu organisieren.

Abgeordneter Bruno Rossmann erfuhr vom Finanzminister, dass die Einhaltung der Transparenzbestimmungen auf dem Finanzmarkt in Österreich von der Finanzmarktaufsicht kontrolliert werde.

Bankenabwicklung – EU-Ausschuss nimmt seine Arbeit auf 

Änderungen im Bundesgesetz über die Sanierung und Abwicklung von Banken dienen der Unterstützung des europäischen Abwicklungsausschusses durch die heimische Finanzmarktaufsicht. Dieser Ausschuss sorgt bei der Abwicklung von Banken und Wertpapierfirmen in der Eurozone ab 1.1.2016 für eine einheitliche Anwendung von Instrumenten, erhält Auskunfts-, Informationseinholungs- und Vor-Ort-Prüfungsbefugnisse und verwaltet den Einheitlichen Abwicklungsfonds (898 d.B.). – Zustimmung kam von SPÖ, ÖVP, Grünen und NEOS.

Er führe Gespräche mit den Banken über die Bankenabgabe im Zuge des Aufbaus einer europäischen Einlagensicherung, berichtete Finanzminister Hans Jörg Schelling Abgeordnetem Hubert Fuchs (F). Für die Vernetzung der nationalen und der europäischen Einlagensicherung erwarte er demnächst einen Vorschlag der EU-Kommission, teilte Schelling mit. Die Abschaffung der Bankenabgabe alleine löse das Problem der Profitabilität der heimischen Banken jedoch nicht, diese müssten vielmehr ihre Hausaufgaben erledigen, sagte Schelling, für den im Vordergrund steht, dass die Kreditvergabe der heimischen Institute nicht leide.

Mehr Geld für die ärmsten Menschen der Welt

Zur Förderung nachhaltiger Entwicklung und im Kampf gegen die Armut im Sinne der UN-Millenniumsziele in den ärmsten Ländern der Welt sind laut Regierung Kapitalaufstockungen bei Entwicklungsfonds notwendig. Beim Internationalen Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung (IFAD) leistet Österreich eine einen Beitrag von 16 Mio. € und bei der Inter-Amerikanischen Investitionsgesellschaft (IIC) 542 zusätzliche Kapitalanteile von je 16.178 US-Dollar. Diese Beträge gelten als österreichische EZA-Leistungen und zählen zur Official Development Assistance Quote (ODA-Quote). Konkret geht es um günstige Kredite und Zuschüsse für Unternehmen in armen Ländern sowie um technische Hilfe bei der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung in Lateinamerika und in der Karibik (887 d.B.).

Christoph Matznetter (S) leitete die Debatte ein, indem er sagte, zumindest ein Teil der Flüchtlingsströme sei auf die zu gering dotierte Entwicklungszusammenarbeit zurückzuführen. Daher begrüße er die Beiträge zur Auffüllung von Entwicklungsfonds und die Steigerung der "schändlich geringen" österreichischen ODA-Quote.

Der Auffassung von Christoph Vavrik (N) und Axel Kassegger (F), die Interamerikanische Investitionsgesellschaft sei in einer Region tätig, die nicht zu den Prioritäten der österreichischen Entwicklungszusammenarbeit zähle, hielt der Finanzminister entgegen, Lateinamerika liege sehr wohl im Fokus der österreichischen Außenpolitik. Zum Thema ODA-Quote sprach Schelling sein Bedauern darüber aus, dass es bislang nicht gelungen sei, die Leistungen der Kontrollbank in die Quote einrechnen zu lassen. Die Kontrollbank erbringe Vor-Ort-Leistungen nach ODA-Kriterien, die eine Verminderung der Flüchtlingsströme erwarten lassen. Auch Werner Kogler (G) behielt sich die Zustimmung zum interamerikanischen Fonds bis zum Plenum vor und erbat vom Finanzminister Informationen über die Projekte dieses Fonds. Finanzminister Schelling sagte diese Informationen zu. – Die Zustimmung erfolgte mit der Mehrheit der Regierungsparteien.  

Poststrukturgesetz-Novelle – Streit Regierung-Post ausgeräumt

Der jahrelange Streit zwischen Regierung und Post über die Auslegung des Poststrukturgesetzes wird mit einer Novellierung des Gesetzes ausgeräumt, die der Finanzausschuss mit SPÖ-ÖVP-Mehrheit verabschiedete. Strittig bis hin zu – mittlerweile zurückgezogenen - höchstgerichtlichen Klagen waren Zahlungen der Postbetriebe (Telekom, Post, Postbus) an BeamtInnen, die ihnen per Gesetz zugewiesenen wurden. Die Novelle folgt einer Empfehlung des Rechnungshofes, überträgt die Administration der Beamtenpensionen an die BVA-Pensionsservicestelle und sichert dem Bund eine auslaufende Abgeltung der finanziellen Belastung zu. Dazu kommen Anpassungen beim Pensionsdeckungsbeitrag und beim Beitrag nach dem Beamten-, Kranken- und Unfallversicherungsgesetz (899 d.B.).

Hermann Lipitsch (S) begrüßte die Novelle im Interesse der Rechtssicherheit zwischen der Regierung und der Post. Diese Rechtssicherheit sei allerdings sehr teuer erkauft, führten Hubert Fuchs und Axel Kassegger (beide F) aus und wiesen auf 27 Mio. € an Mehrbelastungen für den Bund hin, denen Finanzminister Hans Jörg Schelling allerdings Forderungen von 240 Mio. € von Seiten der Post an den Bund gegenüberstellte. Der Finanzminister erinnerte daran, dass man es im Jahr 2003 verabsäumt habe, zu klären, wie ein ausgegliedertes Unternehmen mit beamteten Bediensteten umzugehen habe. Nachdem das Stillhalteabkommen 2015 auslaufe, habe man einen Vergleich geschlossen, den es nun durch eine Gesetzesnovelle umzusetzen gelte. (Schluss) fru