Parlamentskorrespondenz Nr. 1368 vom 02.12.2015

Das Bildungsforschungsinstitut BIFIE wird auf neue Beine gestellt

Unterrichtsausschuss gibt grünes Licht für Reform

Wien (PK) – Das in der Öffentlichkeit nicht unumstrittene Bundesinstitut für Bildungsforschung, Innovation und Entwicklung des österreichischen Schulwesens (BIFIE) wird in zentralen Punkten neu organisiert. Die wissenschaftliche Komponente wird gestärkt und Forschungsergebnisse werden veröffentlicht. Es gibt in Hinkunft nur mehr eine Leitungsperson, die Standorte werden reduziert. Für die Abwicklung der Zentralmatura soll das Bildungsministerium zuständig sein. So sieht es jedenfalls die Novelle zum BIFIE-Gesetz vor, die heute im Unterrichtsausschuss diskutiert und schließlich mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und NEOS auf den Weg ins Plenum gebracht wurde.

SPÖ und ÖVP erwarten sich mehr Objektivität und Unabhängigkeit

Bundesministerin Gabriele Heinisch-Hosek betonte, die Reform entspreche dem, was vom Rechnungshof und vielen anderen Seiten gefordert wurde. Dem pflichteten auch Elisabeth Grossmann (S) und Brigitte Jank (V) bei. Beide Mandatarinnen zeigten sich davon überzeugt, dass die Unabhängigkeit des Instituts in Zukunft gewährleistet ist, auch  werde die Leitungsbestellung durch internationale Ausschreibung und eine Findungskommission objektiviert. Karlheinz Töchterle (V) räumte jedoch ein, dass die Wahrung der Unabhängigkeit als eine Stelle des Ministeriums nicht ganz leicht zu realisieren sein werde. Er drängte zudem darauf zu achten, dass es in Bezug auf die wissenschaftliche Tätigkeit des BIFIE zu keinen Parallelitäten kommt und sich das Institut daher eng mit den Universitäten vernetzt.

Mit der Neuaufstellung sei ab dem Jahr 2017 auch eine Kostenreduktion verbunden, informierte die Ministerin die Ausschussmitglieder. Die Basiszuwendung werde ab 2017 mit 12 Mio. € gedeckelt, dieser Höchstbetrag werde 2018 und 2019 durch Konsolidierung und Effizienzsteigerung um jeweils 400.000 € weiter reduziert.

Grüne kritisieren nur teilweise Veröffentlichung der Daten, NEOS geben Vertrauensvorschuss

Auch die Opposition konnte mit Ausnahme des Team Stronach dem Gesetzesentwurf viel Positives abgewinnen. Walter Rosenkranz (F), Harald Walser (G) und Matthias Strolz (N) sprachen von "guten Ansätzen" und "Schritten in die richtige Richtung". Strolz wollte daher auch mit seiner Zustimmung ein Vertrauensvotum signalisieren, da seiner Meinung nach das BIFIE eine zeitgemäße Struktur erhält und Wissenschaftlichkeit und Unabhängigkeit Rückenstärkung bekommen. Er teilte aber die Bedenken der Grünen, die zwar meinten, die Reform gehe in die richtige Richtung – etwa was die Abschaffung des Proporzes an der Spitze und die internationale Ausschreibung der Leitungsposition betrifft –, aber kritisierten, dass nicht schulstandortbezogene und nicht personenbezogene Daten nur begrenzt zugänglich sein sollen.

Harald Walser und Sigrid Maurer (beide G) bemängelten konkret, dass die Daten öffentlich zur Verfügung gestellt werden, diese aber nur für jene ForscherInnen und Institutionen zugänglich sein sollen, die mit dem BIFIE kooperieren. Das erwecke den Eindruck, dass nur jene Projekte zum Zuge kommen, die dem BIFIE genehm sind, brachte Maurer ihre Skepsis zum Ausdruck. Dem hielt Bundesministerin Gabriele Heinisch-Hosek entgegen, sie wolle mit den Daten besonders vorsichtig umgehen, damit sich eine Veröffentlichung nicht negativ auf Schulstandorte auswirkt. Selbstverständlich könne dieser Punkt noch diskutiert werden. Daniela Holtzinger-Vogtenhuber (S) gab zu bedenken, es werde objektiv entschieden, denn nach Einreichung der Projekte würden diese von einer Jury begutachtet. Die Ministerin informierte zudem, dass man gerade dabei sei, eine Forschungsdatenbibliothek aufzubauen.

FPÖ und Team Stronach lehnen Gesetzentwurf ab

Die Bedenken von Harald Walser (G) und Walter Rosenkranz (F), die Deckelung des Gehalts eines Sektionschefs sei zu wenig, um renommierte WissenschaftlerInnen für die Leitung des BIFIE zu interessieren, begegnete die Ministerin mit dem Argument, dass Zuverdienstmöglichkeiten in Form von wissenschaftlichen Tätigkeiten und Lehrtätigkeiten durchaus bestehen.

Was die Übernahme der für die Zentralmatura zuständigen 65 MitarbeiterInnen ins Ministerium betrifft, so meinte Heinisch-Hosek gegenüber Matthias Strolz (N) und Christoph Hagen (T), es werde sich mit der Zeit zeigen, ob alle Sonderverträge verlängert werden können.   

Hagen argumentierte seine Ablehnung mit dem Hinweis, es sei keine saubere Lösung gefunden worden, weil nicht alle Kompetenzen des
BIFIE ins Ministerium wandern. Für Walter Rosenkranz (F) kommt das Gesetz grundsätzlich zu spät.

Das BIEFIE ab 2017

Die neue Leitung des BIFIE soll mit 1. Jänner 2017 neu bestellt werden, ebenso der Aufsichtsrat mit seinen kaufmännisch-wirtschaftlichen Agenden und der wissenschaftliche Beirat. Der Institutssitz in Salzburg wird als Hauptstandort bestehen bleiben, jener in Wien, der für die Abwicklung der Reifeprüfung verantwortlich zeichnet, soll 2017 aufgelöst werden. Die betroffenen 65 MitarbeiterInnen will das Bildungsministerium mit Sonderverträgen übernehmen. Den Zweigstellen in Klagenfurt und Graz gesteht man den Weiterbestand zu, bis der Aufsichtsrats einen gegenteiligen Beschluss fasst, allerdings werden Neuanstellungen und Nachbesetzungen dort untersagt.

Inhaltlich soll sich das BIFIE künftig auf die angewandte Bildungsforschung sowie auf diverse Testverfahren an Schulen konzentrieren. Ziel ist es, die ursprüngliche, bei der Gründung 2008 festgelegten Funktion, nämlich auf Grundlage wissenschaftlicher Erhebungen die Bildungspolitik bei der Qualitätssicherung zu unterstützen, wieder zu stärken und das Institut darauf zu konzentrieren – dazu zählen internationale Assessments, Bildungsstandarderhebungen, Angewandte Bildungsforschung, Evaluation, bildungspolitische Berichterstattung, Forschungsdatenbank. In diesem Sinne wird auch der Kooperation mit anderen Forschungseinrichtungen mehr Stellenwert eingeräumt, ebenso soll die Zusammenarbeit mit den Bundesländern im Bereich der Kindergärten und Horte forciert werden. Die Forschungsergebnisse des Instituts werden künftig veröffentlicht.

Die Zuständigkeit für die Zentralmatura wandert im Gegenzug laut Novellenvorschlag an das Bildungsministerium (BMBF) zurück. Für diese Kompetenzverschiebung ist eine Übergangszeit bis Ende 2016 vorgesehen. Für die Durchführung der nächstes Jahr flächendeckend stattfindenden standardisierten, kompetenzorientierten Reife- und Diplomprüfung ist somit noch das BIFIE zuständig. (Fortsetzung Unterrichtsausschuss) jan


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