Parlamentskorrespondenz Nr. 1375 vom 02.12.2015

Justizausschuss verabschiedet Gerichtsgebühren-Novelle

Ministerium rechnet mit jährlichen Gebühreneinsparungen von 5,2 Mio. €

Wien (PK) – Gebührensenkungen, Verwaltungsvereinfachungen und Klarstellungen bezweckt eine Gerichtsgebühren-Novelle, die heute vom Justizausschuss einstimmig beschlossen wurde. Nach den Schätzungen des Justizministeriums werden die einzelnen Maßnahmen zu jährlichen Gebühreneinsparungen in der Höhe von 5,2 Mio. € führen.

Novelle enthält zahlreiche Gebührensenkungen

Die Novelle (901 d.B.) setzt vor allem bei den Rechtsmittelgebühren im Exekutionsverfahren, im Insolvenzverfahren, in Pflegschafts- und Unterhaltssachen sowie im Außerstreitverfahren und bei den Grundbucheintragungsgebühren an, betrifft u.a. aber auch das Firmenbuch. Allein die Senkung der Firmenbuch-Abfragegebühr wird sich mit 2,5 Mio. zu Buche schlagen, die Neuregelung im Außerstreitverfahren wiederum wird Gebühreneinsparungen in der Höhe von 1,2 Mio. € bringen.

Als weiteren Schritt zur Senkung der Gerichtsgebühren begrüßten die Abgeordneten Georg Vetter (V) und Klaus Uwe Feichtinger (S) die Novelle. Für Christoph Hagen vom Team Stronach wiederum liegen die Gebührensenkungen in einer Linie mit dem Motto "Jeder muss sich sein Recht leisten können". Der Zugang zum Recht war auch entscheidender Aspekt aus der Sicht von NEOS-Justizsprecher Nikolaus Scherak.

Albert Steinhauser (G) verwies allerdings auf den Umstand, dass die Gerichte einen Deckungsgrad von 124% erwirtschaften, und bemerkte, unter diesem Blickwinkel sei die vorliegende Gebührensenkung nur ein Tropfen auf dem heißen Stein. Gebühren sollten grundsätzlich nur den Aufwand der Gerichte abdecken, weitere Ausgaben, wie etwa jene im Bereich des Strafvollzugs, seien hingegen über das Budget zu bestreiten. Ähnlich sah dies auch Harald Stefan (F), der die Tendenz der Durchforstung von Gerichtsgebühren grundsätzlich für richtig hielt. In der Praxis hätten die Gebühren aber zunehmend den Charakter von versteckten Steuern, wandte er ein.

Die Senkungen entsprechen dem derzeit Machbaren, betonte Justizminister Wolfgang Brandstetter. Wenn es die Möglichkeit zu weiteren Erleichterungen gibt, dann werde er der erste sein, der dies unterstützt, versicherte er.

Gebührenanpassung, Gebührenrechner: Anträge der Opposition vertagt bzw. abgelehnt

Vertagt wurde eine Initiative (23/A) der Grünen, in der sich Albert Steinhauser gegen die automatische Inflationsanpassung bei den Gebühren wendet. Der Justizsprecher der Grünen tritt vielmehr dafür ein, Gebührensenkungen auch unabhängig von der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes zu ermöglichen und diesbezügliche Entscheidungen dem Hauptausschuss des Nationalrats zu überlassen.

Die NEOS wiederum schlugen die Einführung eines Gerichtsgebührenrechners vor (976/A(E)), durch den sich BürgerInnen bereits vorab online über gegebenenfalls entstehende Kosten eines Gerichtsverfahrens informieren können. Dieser Vorstoß blieb bei der Abstimmung in der Minderheit.

FPÖ will Existenzminimum bei Unterhaltsexekutionen sichern

Das Existenzminimum muss auch bei Unterhaltsexekutionen erhalten bleiben, forderten die Freiheitlichen in ihrem Entschließungsantrag (1396/A(E)), wobei Justizsprecher Harald Stefan heftige Kritik an jener Bestimmung der Exekutionsordnung übte, die bei Exekutionen gegen Unterhaltsschuldner eine Unterschreitung des Existenzminimums um 25% zulässt. Die Initiative wurde allerdings vertagt, wobei sich ÖVP-Abgeordneter Werner Groiß dafür aussprach, die von den Freiheitlichen aufgeworfene Frage im Rahmen der geplanten Reform des Unterhaltsrechts zu regeln. (Schluss) hof