Parlamentskorrespondenz Nr. 1386 vom 03.12.2015

Sozialausschuss schickt Arbeitsrechtspaket auf den Weg

Hundstorfer: Zielpunkt-MitarbeiterInnen werden Geld vor Weihnachten bekommen

Wien (PK) – Der Sozialausschuss hat heute mit den Stimmen von SPÖ , ÖVP, FPÖ und dem Team Stronach den geplanten Anpassungen im Arbeitsrecht mehrheitlich zugestimmt. Das Arbeitsrechtspaket soll vor allem mehr Transparenz bei All-In-Verträgen, Einschränkungen bei Konkurrenzklauseln und beim Ausbildungskostenrückersatz sowie flexiblere Arbeitszeiten bringen. Zudem müssen Unternehmen Teilzeitbeschäftigte in Zukunft informieren, wenn eine Stelle mit einem höheren Arbeitsausmaß ausgeschrieben wird. Verkürzt werden auf Vorschlag der Koalition und einem Ja von allen Oppositionsparteien außer den Grünen zudem die täglichen Ruhezeiten im Hotel- und Gastgewerbe.

Die FPÖ brachte außerdem die von Integrationsminister Sebastian Kurz kritisierten nach Frauen und Männern getrennten Kompetenzchecks bei Flüchtlingen aufs Tapet. Die vom Arbeitsmarktservice angebotenen Kurse wurden von Hundstorfer verteidigt. So wie in der Vergangenheit auch würden mit bestem Knowhow spezielle Programme für Frauen angeboten. Nichts hält der Sozialminister von "Zwischenveranstaltungen". Bei der Flüchtlingsfrage gehe es um wichtigere Themen, etwa, die Menschen nach dem erfolgten Kompetenzcheck punktgenau zu integrieren.

Für heftige Diskussionen sorgte im Parlament einmal mehr die Zielpunkt-Pleite. Die Freiheitlichen werfen Sozialminister Rudolf Hundstorfer vor, für die gekündigten MitarbeiterInnen keine unbürokratische und schnelle Hilfe anbieten zu können. Ein Vorwurf, den sich Hundstorfer nicht so einfach gefallen lässt, zumal die MitarbeiterInnen noch vor Weihnachten ihr Novembergehalt sowie das Weihnachtsgeld bekommen werden, wie er im Sozialausschuss sagte.

Transparentere All-In-Verträge, kürzere Ruhezeiten in Saisonbetrieben

Durch das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (903 d.B.) soll bei All-In-Verträgen in Zukunft der Grundlohn am Dienstzettel angegeben werden, was mehr Transparenz bei der Entlohnung bringen soll. Konkurrenzklauseln sind außerdem nur noch dann zulässig, wenn das Monatsentgelt mindestens 20mal so hoch ist wie die tägliche ASVG-Höchstbeitragsgrundlage, also derzeit de facto zumindest 3.100 € beträgt. Auch bei der Rückforderung von Ausbildungskosten kommt es zu Einschränkungen: die Rückforderungsfrist wird von fünf auf vier Jahre verkürzt, zudem muss der Rückerstattungsbetrag künftig zwingend nach Monaten aliquotiert werden. Zudem werden die Arbeitszeitregelungen mit den Anpassungen flexibler. Die Höchstarbeitszeit von 10 Stunden darf um bis zu zwei Stunden überschritten werden, wenn es sich dabei um eine aktive Reisezeit, also wenn ein Fahrzeug auf Anordnung des Dienstgebers gelenkt wird, handelt. Lehrlinge über 16 Jahre dürfen durch die Anpassungen zudem bis zu zehn Stunden täglich arbeiten. Dann, wenn passive Fahrzeiten, etwa auf Grund von Montagearbeiten, anfallen.

Der von der Koalition eingebrachte Abänderungsantrag wird Erleichterungen für Saisonbetriebe im Hotel- und Gastgewerbe bringen. Da in derartigen Betrieben ein Ausgleich für verkürzte Ruhezeiten innerhalb von zehn Tagen oft nur schwer möglich ist, soll der Kollektivvertrag künftig einen verlängerten Durchrechnungszeitraum zulassen können. Erlaubt sein wird eine Verkürzung der täglichen Ruhezeit auf bis zu acht Stunden, wenn solche Verkürzungen während der Saison bzw. in unmittelbarem Anschluss an die Saison ausgeglichen werden. Dabei sind Ruhezeitverkürzungen in einem eigenen Ruhezeitkonto zu erfassen.

"Wir bekennen uns zu allen Punkten", sagte August Wöginger (V), der damit die grundsätzliche Haltung seiner Fraktion gegenüber den geplanten Anpassungen im Arbeitsrecht zum Ausdruck brachte. Der Wunsch nach einer Flexibilisierung der Arbeitszeit komme verstärkt auch von ArbeitnehmerInnen, um nach dem Außendienst die Möglichkeit zu haben, am selben Tag wieder nach Hause zu fahren. Zudem sei die Informationspflicht besonders für die Frauenteilzeit sehr wichtig, wie sich Wöginger und SPÖ-Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig einig waren.

Gerald Loacker (N) wertete die neue Auskunftsregelung wiederum als "Zwangsinformation" für UnternehmerInnen. Zudem hätte er sich eine noch großzügigere Arbeitszeitflexibilisierung gewünscht, wie er meinte. Kritisch sieht er aber die Einschränkungen bei der Rückerstattung von Ausbildungskosten. Bereits jetzt gebe es eine "jenseitige Praxis". Unternehmen werde es dadurch erschwert, Investitionen für die Ausbildung ihrer MitarbeiterInnen zu tätigen. Ein "völliger Holler" ist aus seiner Sicht zudem die Informationspflicht für Unternehmen gegenüber ihren TeilzeitmitarbeiterInnen.

Die neuen Arbeitszeitregelungen bewertete Werner Groiß (V) als notwendige Anpassung der Arbeitszeit an die Praxis. Es sei wichtig, Menschen das Arbeiten zu ermöglichen, wenn diese auch anfällt, was etwa in Saisonbetrieben der Fall ist. Walter Schopf (S) stellte klar, dass die Arbeitszeitausweitung bei Lehrlingen nicht bedeutet, dass diese länger arbeiten dürfen. Die neue Regelung komme ausschließlich bei passiver Reisezeit zum Tragen.

Waltraut Dietrich (T) sprach über "viele sinnvolle Maßnahmen" und nannte hier etwa die Einschränkungen bei den Konkurrenzklauseln. Ein Punkt, dem man Birgit Schatz (G) zufolge ohne Bedenken zustimmen könne, nicht aber der Verkürzung der Ruhezeiten in Saisonbetrieben. Massive Bedenken hat Schatz zudem hinsichtlich der Arbeitszeitausweitungen.

Mit den Anpassungen im Arbeitsrecht mitverhandelt wurden drei Oppositionsanträge. Abgelehnt wurden mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP eine Initiative der NEOS, die eine Reihe von sozialrechtlichen Anliegen wie die Ausweitung der Probezeit bei unbefristeten Arbeitsverhältnissen von einem auf drei Monate enthält sowie ein Antrag der Grünen. Darin spricht sich Birgit Schatz (1190/A(E)) für neue Regeln in All-In-Verträgen aus. Es ist ihrer Meinung dringend notwendig, dem bedenklichen Wildwuchs in diesem Bereich gesetzlich entgegenzusteuern. Die geplanten Regelungen im Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz greifen ihr zu kurz. Es brauche speziell bei niedrigen und mittleren Einkommen Beschränkungen von All-In-Verträgen.

Vertagt wurde der Vorstoß der FPÖ (1432/A(E)), für Beschäftigte in der Bauwirtschaft österreichweit einen Beschäftigungsausweis nach Tiroler Vorbild einzuführen. Sie erwartet sich davon weniger Bürokratieaufwand bei Baustellenkontrollen und ein erleichtertes Aufspüren von Schwarzarbeit, wie Carmen Schimanek (F) klarmachte. Ihrer Meinung nach könnte dadurch auch Lohn- und Sozialdumping sowie die Konkurrenz für österreichische ArbeitnehmerInnen durch Billigstarbeitskräfte abgedreht werden. Hundstorfer meinte, dass es ein Instrument brauche, das fälschungssicher ist, die Abfrage jederzeit gewährleistet und wenig Bürokratie bedeutet. "Das wollen wir entwickeln", meinte er.

Hundstorfer: Zielpunkt-MitarbeiterInnen werden ihr Geld vor Weihnachten bekommen

Zu einem Schlagabtausch zwischen den Freiheitlichen und Hundstorfer kam es in Sachen Zielpunkt-Pleite. Grund dafür war ein Entschließungsantrag der Oppositionspartei. Eine Rechtsgrundlage sollte es den Freiheitlichen zufolge ermöglichen, Ansprüche von ArbeitnehmerInnen im Fall einer Insolvenz durch Überbrückungszahlungen vorzufinanzieren. Herbert Kickl wirft hier dem Sozialminister Untätigkeit vor. Während die Regierung zigtausende Wirtschaftsflüchtlinge Österreichs Grenzen illegal passieren lässt und gegen nationales Recht verstößt, berufe sich Hundstorfer auf Gesetze, die es ihm nicht erlauben würden, die Gehälter der Zielpunkt-MitarbeiterInnen vorzufinanzieren, wie im Antrag argumentiert wird. Sonst werde die SPÖ auch nicht müde, die "Ja wir schaffen das-Mentalität" bei Flüchtlingen an den Tag zu legen, wie Kickl im Ausschuss sagte. Eine gesetzliche Grundlage hätte man aus seiner Sicht schon lange schaffen können, etwa im Budgetplenum vorige Woche, um den Menschen schnell und unbürokratisch zu helfen. Nicht verstehen konnte Kickl, warum sich Hundstorfer "einer strukturellen Lösung völlig verschließt".

Den Vorwürfen der FPÖ erteilte Hundstorfer eine klare Absage. "Wir haben die Sache rasch und unbürokratisch gelöst", sagte er und verwies auf Gespräche mit der Firma Pfeiffer, dem Insolvenzentgeltfonds, den BetriebsrätInnen oder den fünf Bankinstituten. Tätig sei man noch vor Konkurseröffnung geworden, stellte er klar. Die Zielpunkt-MitarbeiterInnen werden demnach noch vor Weihnachten ihr November-Gehalt und Weihnachtsgeld bekommen. "Bleiben wir bei dem System, wo es am schnellsten und einfachsten geht", sagte er. Gehandelt habe er nach diesem Muster auch beim Alpine-Konkurs, ein Sondergesetz würde keine schnellere Hilfe bedeuten. Was die Lehrlinge betrifft, werden diese von den anderen vier Handelsketten übernommen. Zielpunkt selbst wird bis Jahresende bestehen. Der Lohnanspruch ab 1. Dezember soll aus der Masse bezahlt werden, Beendigungsansprüche würden hingegen vom Insolvenzentgeltfonds übernommen. Er werde sich auch in Sachen Nachnutzung bemühen.

Für die Menschen, die ihre Jobs verloren haben, wird es Hundstorfer zufolge Stiftungen geben. In der Steiermark kann er sich eine gemeinsame Stiftung mit den MitarbeiterInnen des Fleisch- und Wurstherstellers Schirnhofer vorstellen, der durch die Zielpunkt-Insolvenz ebenfalls ins Straucheln gekommen ist. Er erwartet sich "da oder dort noch Folgekonkurse". Genau sei das jetzt noch nicht abzuschätzen, weil der Supermarktbetrieb bei Zielpunkt im Moment noch läuft.

Tödliche Arbeitsunfälle gehen zurück

Auf der Agenda des Sozialausschusses stand heute zudem der Bericht der Arbeitsinspektion 2014 (III 214 d.B.), der mehrheitlich ohne den Freiheitlichen zur Kenntnis genommen wurde. 2014 haben sich die tödlichen Arbeitsunfälle in Österreich von 98 auf 65 stark reduziert, auch die Zahl der anerkannten Arbeitsunfälle unselbständig Erwerbstätiger im engeren Sinn (ohne Wegunfälle) sanken von 90.419 um 1 % auf 89.502. Meldepflichtige Unfälle gab es 2014 53.939 (53.965). Einen leichten Rückgang gab es zudem bei den anerkannten Berufserkrankungen, und zwar von 1.274 auf 1.175.

2014 wurden 48.244 Arbeitsstätten von insgesamt 12.985 Unternehmen überprüft. Dabei wurden 66.927 Besichtigungen durchgeführt, bei denen je nach Anlassfall routinemäßige Kontrollen, Überprüfungen besonderer Aspekte oder Schwerpunkterhebungen erfolgten. Zusätzlich zu diesen Besichtigungen kontrollierten die InspektorInnen 402.832 Arbeitstage von LenkerInnen und nahmen an 16.128 behördlichen Verhandlungen teil. Ferner wurden 18.924 Beratungen vor Ort in den Betrieben, 10.236 Vorbesprechungen betrieblicher Projekte sowie 63.442 arbeitsinspektionsärztliche Beurteilungen und 24.354 sonstige Tätigkeiten (z.B. Kooperation mit Behörden, Tagungen) vorgenommen. Bei den dabei festgestellten Übertretungen von Schutzvorschriften gab es eine leichte Zunahme, und zwar von 40,6% auf 41,9%.

In der Diskussion über den Bericht bemängelte Werner Neubauer (F), dass nicht alle in Österreich arbeitenden Menschen, etwa im öffentlichen Dienst, vom Arbeitsmarktinspektionsgesetz erfasst werden. Die gesetzlichen Regelungen zum Arbeitsschutz sind seiner Ansicht nach überholt und müssen dringend durch eine österreichweit einheitliche Lösung angepasst werden. "Differenziert" betrachtete NEOS-Abgeordneter Gerald Loacker den Bericht. Nicht klar sei die Aufgabenteilung zwischen Arbeitsinspektorat und Unfallversicherung.

Birgit Schatz von den Grünen wünscht sich vom Arbeitsmarktinspektorat neben dem Bericht auch Empfehlungen, zudem sollte es mehr Personal bekommen. Im Bereich der psychischen Arbeitsgesundheit werde zu wenig getan. Außerdem sei der Arbeitsschutz zunehmend auf den männlichen Produktionsarbeiter abgestellt, was nicht der modernen Arbeitswelt entspricht, wie sie kritisierte. Laut Hundstorfer wird der Personalstand der Arbeitsinspektion auch in Zukunft stabil mit rund 300 MitarbeiterInnen bleiben. Gemeinsam mit den Sozialpartnern werde man sich auch in Zukunft bemühen, Dinge anzupassen, wobei die Beratung immer im Vordergrund stehe. "Wir stehen zum Grundsatz Beratung vor Strafe", meinte der Sozialminister.

Zufrieden mit der Arbeitsmarktinspektion zeigte sich Walter Schopf (S). Mit dem über Jahre gleichbleibenden Personalstand werde "Gigantisches" geleistet. Einen Haken sah er im Verhältnis zwischen den Arbeitslosenzahlen und der Arbeitszeit. Zum einen gebe es viele Arbeitslose, zum anderen würden die Menschen durchschnittlich 43 Stunden die Woche arbeiten. 1/3 dieser Überstunden würden dabei nicht ausbezahlt, sagte er und sah hier eine verstärkte Kontrollaufgabe für die Arbeitsinspektion. Angelika Winzig von der ÖVP meinte, dass es in Zukunft hilfreich wäre, Feedback vom Arbeitsinspektorat zu bekommen. Darüber etwa, welche Vorschriften noch zeitgemäß sind und welche nicht. (Fortsetzung Sozialausschuss) keg


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