Parlamentskorrespondenz Nr. 1388 vom 03.12.2015

Sozialausschuss verpasst Zivildienstersatz letzten Schliff

Arbeitsmarktpolitik weiterhin Streitthema im Parlament

Wien (PK) – Mit dem vor kurzem beschlossenen Budgetbegleitgesetz wurde die Zuständigkeit für Freiwilligendienste im Sozialressort (BMASK) gebündelt. Damit hat Bundesminister Rudolf Hundstorfer auch die Agenden für den klassischen Friedens- und Gedenkdienst im Ausland erhalten. Aus diesem Grund müssen auch Änderungen im Zivildienstgesetz vorgenommen werden. Zur Umsetzung des Vorhabens nahm der Sozialausschuss der Nationalrats heute eine entsprechende Regierungsvorlage mit breiter Mehrheit an.

Eine Bürgerinitiative gegen Mittelkürzungen bei Bildungsmaßnahmen des Arbeitsmarktservice (AMS) gab hingegen Anlass zu einer heftigen Debatte über die aktuelle Arbeitsmarktpolitik. Von der FPÖ kamen diesmal neben Forderungen nach einer sektoralen Zugangsbeschränkung und einer Kürzung der Sozialleistungen für ausländische ArbeitnehmerInnen auch Anregungen einer Neuorganisation des AMS, wonach die Landesgeschäftsstellen zusammengelegt werden sollen. Für diese Forderung fanden die Freiheitlichen aber nur beim Team Stronach Fürsprecher, ihre übrigen Anträge vertagte die Ausschussmehrheit. Ebenfalls zur weiteren Behandlung aufbehalten wurde ein Vorschlag der Grünen zur Erhöhung der Arbeitnehmerquote unter Menschen mit Behinderung, Helene Jarmers (G) Antrag auf Berichtslegung über die Fortschritte im Nationalen Aktionsplan für Menschen mit Behinderung blieb hingegen in der Minderheit. Mehrheitlich abgelehnt wurden weiters Initiativen des Team-Stronach, Lehrlinge durch finanzielle Unterstützung zu mehr Flexibilität bei der der Wahl ihrer Ausbildungsstelle zu bewegen und Pflegegeld auch bei temporärem Pflegebedarf zu gewähren.

Mehr Gleichberechtigung bei Freiwilligendiensten

Mit der Zivildienst-Novelle (842 d.B.) werden zum einen die Zuständigkeiten für diverse Freiwilligendienste im Sozialressort gebündelt, was Werner Groiß (V) als sinnvolle Maßnahme beschrieb. Zum anderen, lobte Tanja Windbüchler-Souschill (G), ermögliche die Gesetzesänderung nun Frauen und nicht wehrpflichtigen Männern, beispielsweise Gedenkdienste zur Erinnerung an die Verbrechen des nationalsozialistischen Regimes zu leisten und dabei versicherungstechnisch abgesichert zu sein. Für Zivildiener bringen die Kompetenzverschiebung sowie die vorgesehen Begleitmaßnahmen ebenfalls einige Vorteile. Künftig sollen 10 Monate reichen, um eine Freiwilligentätigkeit wie ein Freiwilliges Sozialjahr, ein Freiwilliges Umweltschutzjahr oder einen Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienst im Ausland als Zivildienstersatz anerkannt zu bekommen. Ebenso soll ein mindestens zehnmonatiger europäischer Jugendfreiwilligendienst nach dem "Erasmus+"-Programm der EU angerechnet werden. Einzig die FPÖ stimmte der Novelle nicht zu.

BürgerInnen regen Änderungen beim Arbeitsmarktservice an

Die Arbeitsmarktpolitik der Regierung bot im Ausschuss indes ausreichend Stoff zur Auseinandersetzung. So verlangen die UnterzeichnerInnen einer Bürgerinitiative (72/BI), die im Plenum des Nationalrats weiter diskutiert wird, mehr Geld vom AMS für Ausbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen. Zwecks effizienterer Nutzung bereits vorhandener Budgetmittel wird eine Veränderung des Aufteilungsschlüssels zugunsten von sozialökonomischen Betrieben und gemeinnützigen Beschäftigungsprojekten angeregt. Überdies sei das AMS-Budget durch die Herausnahme der Bedeckung der Beihilfen für Kurzarbeit zu entlasten. Aus Sicht der FPÖ würde eine Umstrukturierung des AMS viel zu Steigerung der Mitteleffizienz beitragen. Konkret rät Abgeordnete Dagmar Belakowitsch-Jenewein, die AMS-Länderorganisationen teilweise zusammenzulegen und so fünf Landesgeschäftsführer und ihre Stellvertreter einzusparen (1418/A(E)). Zudem will sie die Gehälter der AMS-Spitze durch verpflichtende Leistungskomponenten zum Teil an Arbeitsmarkt- und Beschäftigungsdaten koppeln. Das wäre nicht nur von symbolischem Wert, das frei werdende Geld sollte auch in arbeitsmarktpolitische Maßnahmen investiert werden.

Sozialminister Rudolf Hundstorfer konnte die Argumentation Belakowitsch-Jeneweins nicht nachvollziehen: Die Postenvergabe im AMS erfolge jetzt schon gemäß Stellenbesetzungsgesetz, die Geschäftsführung erhalte vom Verwaltungsrat klare Zielvorgaben und die Landesstellen sorgten für das Funktionieren der aktivierenden Arbeitsmarktpolitik in den Bundesländern, von denen ja Maßnahmen wie Produktionsschulen oder Arbeitsstiftungen gezahlt würden, betonte er. Schon aufgrund der regionalen Unterschiede am österreichischen Arbeitsmarkt und der Abstimmung mit den Ländern sei die lokale Verankerung des AMS in Landes- und Bezirksstellen essentiell, wiewohl die Mittelvergabe zentralisiert erfolge.

Die Forderungen der Bürgerinitiative seien wiederum bereits umgesetzt, wiesen die SPÖ-Abgeordneten Ulrike Königsberger-Ludwig und Johann Hechtl auf das jüngst beschlossene Budget für 2016 hin, mit dem das Sozialressort bis zu 300 Mio.€ mehr zur Unterstützung von sozialökonomischen Betrieben sowie für Maßnahmen zugunsten Arbeitssuchender über 50 Jahre und für Langzeitarbeitslose erhalte. Überdies würden die Kosten für Beihilfen bei Kurzarbeit nicht mehr beim AMS anfallen, sondern durch Mittel der Arbeitslosenversicherung bedeckt. Den Zweifeln von NEOS-Sozialsprecher Gerald Loacker, inwieweit sozialökonomische Projekte arbeitsmarktpolitisch wirken, hielten Königsberger-Ludwig und Hechtl anhand mehrerer Beispiele entgegen, derartige Initiativen seien von großer Bedeutung für die Wiedereingliederung von Personen in das Berufsleben.

FPÖ pocht weiterhin auf sektorale Arbeitsmarktbeschränkung

Erneute Anläufe machte die FPÖ zur Durchsetzung ihrer Anliegen, sektorale Arbeitsmarktbeschränkungen für Drittstaatsangehörige und EU-BürgerInnen einzuführen (1130/A(E)), die Mindestsicherung nach den Lebenshaltungskosten im Herkunftsland der BezieherInnen zu staffeln (759/A(E)) und keinesfalls eine Arbeitsmarktöffnung für Asylsuchende zu erlauben (1131/A(E)). Nur mit einem derartigen Maßnahmenpaket sei den steigenden Arbeitslosenzahlen entgegenzuwirken. Zur Untermauerung der Forderungen zitierte Herbert Kickl (F) aus Statistiken zur Beschäftigungs- und Arbeitslosenentwicklung unter InländerInnen und AusländerInnen und kam zum Schluss, in beiden Bereichen gebe es bei nicht-österreichischen StaatsbürgerInnen höhere Zuwächse.

Die derzeitige Arbeitsmarktpolitik in Verbindung mit der Aufnahme zahlloser Asylsuchender belaste das eimische Sozialsystem zuungunsten der ÖsterreicherInnen massiv, dabei habe sogar der Europäische Gerichtshof geurteilt, dass der Ausschluss arbeitsloser UnionsbürgerInnen von Sozialleistungen wie der Mindestsicherung nach einer gewissen Zeit durchaus zulässig ist. Schon im Sinne des Zusammenhalts der Europäischen Union sei die Regierung gut beraten, zum Schutz der heimischen Arbeitsplätze die EU-Bestimmungen zur Niederlassungsfreiheit zu überdenken, meinte Kickl und zeigte sich überzeugt, der Sozialminister würde ausreichend Verbündete dafür bei seinen MinisterkollegInnen im Rat finden. Trotz seines Plädoyers vertagten SPÖ und ÖVP sämtliche Anträge. Die Chance, die das geeinte Europa mit Arbeitnehmerfreizügigkeit als Grundrecht für ÖsterreicherInnen und Wirtschaft biete, dürfe nicht vertan werden, wertet Bundesminister Hundstorfer die Vorhaben der FPÖ als zu leichtfertig, außerdem habe der Antragsteller die geltende Mindestsicherungsregelung im Wiener Landesgesetz nicht mitbedacht. Darin seien nämlich schon vor dem zitierten EuGH-Urteil entsprechende Bestimmungen verankert worden. Ohne die Herausforderung im Zusammenhang mit dem Anstieg an Asylwerbenden kleinreden zu wollen, verspricht Hundstorfer sich dadurch letztendlich einen positiven Effekt auf die Arbeitsmarktsituation. Immerhin sei der demographische Wandel in der österreichischen Bevölkerung Realität.

Den Wunsch von Waltraud Dietrich (T), Lehrlingen mit einem täglichen Kostenersatz von bis zu 95 € zwecks adäquater Unterbringung die Annahme einer Lehrstelle außerhalb ihrer Heimatregion zu ermöglichen, sieht Hundstorfer mit den laufenden Mobilitätsprogrammen, an denen beispielsweise auch Wirtschaftskammer und Hoteliersvereinigung beteiligt seien, bereits erfüllt. Dementsprechend lehnten SPÖ, ÖVP, Grüne und NEOS den Team Stronach-Antrag (1386/A(E)) ab.

Hundstorfer: Neugestaltung der Ausgleichstaxe in Aussicht

Angesichts überhoher Arbeitslosenzahlen bei Menschen mit Behinderung in Österreich appellierte Helene Jarmer (G) an Sozialminister Hundstorfer, vor allem in finanzieller Hinsicht mehr Anreize zur Erfüllung des Behindertenanstellungsgesetzes zu schaffen. So sollte die Ausgleichstaxe für Betriebe, die ihre Behinderteneinstellungspflicht verabsäumen, auf Basis der jeweiligen Lohnsumme anstatt mittels Kopfsteuer berechnet werden und im Umfang einem branchenüblichen Durchschnittsgehalt entsprechen, skizziert sie in einem Antrag (988/A(E)). Die Förderungen für Unternehmen, die Menschen mit Behinderung anstellen, sind aus Sicht der Grünen überdies auszubauen, zumal der von der Regierung beschlossenen Nationalen Aktionsplan für Menschen mit Behinderungen unzureichend umgesetzt werde.

Vor allem bemängelt Abgeordnete Jarmer, dass nicht zu allen Zielen des Aktionsplans konkrete Maßnahmen vorliegen, es an Transparenz bei den Daten fehle und der Zeitrahmen für die Umsetzung der Maßnahmen teilweise sehr lange ist. Zudem gebe es große Unterschiede im Engagement der Bundesländer, die für weite Teile der Behindertenpolitik zuständig sind. Die Verbesserungen für Menschen mit Behinderung, die anhand des Aktionsplans bis 2020 gemäß UN-Behindertenrechtskonvention angestrebt werden, seien daher vom Parlament im Detail zu diskutieren, von Regierungsseite jährlich in Berichtsform darzulegen (132/A(E)). Der Aktionsplan stellt laut Ulrike Königsberger-Ludwig (S) eine Querschnittsmaterie dar, werde damit doch die Strategie der gesamten Bundesregierung umgesetzt und vielfach überprüft. Ein zusätzlicher Bericht trage da wenig zur Verbesserung der Situation von Menschen mit Behinderung am heimischen Arbeitsmarkt bei, erklärte sie die Ablehnung dieses Anliegens der Grünen durch SPÖ und ÖVP.

Den Vorschlägen der Oppositionspartei zur Berechnung der Ausgleichstaxe sprachen Königsberger-Ludwig und Norbert Hofer (F) ab, ArbeitnehmerInnen mit Behinderung wirklich dienlich zu sein – hier laufe man Gefahr, den Wert ihrer Arbeitskraft herabzusetzen. Dennoch halten SPÖ wie FPÖ eine Neuausrichtung der Ausgleichstaxe für notwendig und finden dafür bei Minister Hundstorfer ein offenes Ohr. Noch im Dezember werden dem Bundesminister zufolge mit dem Dachverband der Behindertenverbände Österreichs (ÖAR) Gespräche geführt, um Anreizmodelle für Unternehmen auszuarbeiten, mehr Menschen mit Behinderung anzustellen, und die Bemessungsgrundlage der Ausgleichstaxe neu zu regeln. Der diesbezüglich Grünen Antrag wurde folglich von SPÖ und ÖVP vertagt.

Mitbehandelt wurde in diesem Debattenteil ein Team Stronach-Antrag, der jedoch den Bereich Pflege betrifft. Waltraud Dietrich (T) setzt sich dafür ein, Pflegegeld auch für kürzere Zeiträume zuzuerkennen (1384/A(E)). Beispielsweise, wenn jemand nach einem Sturz temporärer pflegebedürftig ist und eine Heimhilfe zur erneuten Mobilisierung benötigt. Derzeit wird Pflegegeld nur dann gewährt, wenn der monatliche Pflegeaufwand mehr als 65 Stunden beträgt und absehbar ist, dass die Pflegebedürftigkeit zumindest sechs Monate andauert. Unterstützung für diesen Appell gab es aber nur seitens der Freiheitlichen und der Grünen. (Schluss Sozialausschuss) rei