Parlamentskorrespondenz Nr. 1407 vom 10.12.2015

Faymann rechnet mit Wirtschaftswachstum von 1,9 % im Jahr 2016

Fragestunde im Nationalrat über Flüchtlingskrise, Bildungsreform und Pensionsprognosen

Wien (PK) – Bundeskanzler Werner Faymann sah sich am Beginn der heutigen Nationalratssitzung mit einer breiten Palette von Fragen konfrontiert, die sowohl die Innen- als auch die Außenpolitik betrafen. Die Abgeordneten interessierten sich nicht nur für die Auswirkungen der Steuerreform, die Umsetzung des neuen Bildungsreformkonzepts und die Hypo-Verstaatlichung, sondern auch für die EU-Hilfen für die Türkei sowie die Pläne zur Vereinheitlichung des Asylwesens in Europa. Bei der Flüchtlingskrise setzte Faymann auf ein stärkeres Engagement vor Ort, um die Wurzeln des Problems anzugehen. Die internationale Gemeinschaft müsse u.a. mehr Mittel zur Verfügung stellen, um die Lebensbedingungen der Flüchtlinge in der Region zu verbessern, war er überzeugt.

Faymann verweist auf zahlreiche positive Effekte der Steuerreform

Bundeskanzler Werner Faymann ging zunächst auf die wirtschaftliche Situation ein und war überzeugt davon, dass die Steuerreform, die für mehr als 6,4 Millionen Menschen eine Entlastung in der Höhe von 5,2 Mrd. € bringt, die Kaufkraft und somit das Wachstum ankurbeln wird. Untermauert werde dies durch eine Studie des Wifo, das von einem realen Anstieg der Haushaltseinkommen um 2,3 % bis 2019 ausgeht. Auch laut den Prognosen der Nationalbank sei im nächsten Jahr bereits mit einem Wirtschaftswachstum von 1,9 % zu rechnen, teilte der Kanzler Abgeordnetem Andreas Schieder (S) mit. In einem engen Zusammenhang damit stehe auch die Fortsetzung des eingeleiteten Entbürokratisierungsprozesses, um die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes weiter zu verbessern. Bereits umgesetzt wurden z.B. die automatische Arbeitnehmerveranlagung, die antragslose Familienbeihilfe, das einheitliche Gewerbeinformationssystem, die Reduktion von Arbeitszeitaufzeichnungen und vieles mehr.

Zu dem von Abgeordnetem Josef Muchitsch (S) thematisierten aktuellen Pensionsgutachten der Pensionskommission merkte Faymann an, dass laut der Berechnungen die Ausgaben für diesen Bereich bis 2019 um 4 Mrd. € geringer ausfallen als erwartet. Positiv sei auch die Tatsache, dass das im Regierungsübereinkommen angepeilte faktische Pensionsantrittsalter von 60,1 Jahren bereits im ersten Halbjahr 2015 erreicht werden konnte. Ende Februar 2016 werde noch ein diesbezüglicher Monitoring-Bericht vorgelegt. Die weiteren politischen Diskussionen sollten dann auf Basis der vorhandenen Fakten geführt werden, bekräftigte der Kanzler. Klar sei jedenfalls, dass vor allem die Beschäftigungsprogramme für ältere Personen weiter forciert werden müssen.

Österreichs Beitrag für EU-Unterstützung für die Türkei steht noch nicht fest

Der Bundeskanzler stimmte mit SPÖ-Abgeordnetem Otto Pendl überein, dass die Flüchtlingsproblematik nur an der Wurzel gelöst werden könne und man noch viel stärker vor Ort tätig werden müsse. Eine Reihe von Fragen betrafen die beschlossenen EU-Unterstützungszahlungen an die Türkei, um die dortigen Lebensbedingungen der Flüchtlinge zu verbessern. Faymann teilte diesbezüglich mit, dass er die genaue Höhe des österreichischen Beitrags noch nicht nennen könne, da man auf europäischer Ebene noch darüber diskutiere, ob nicht ein größerer Betrag als die bisher vorgesehenen 500 Mio. € aus dem gemeinsamen EU-Budget geleistet werden soll. Je höher diese Summe ausfällt, desto niedriger ist dann der bilaterale Zuschuss, erläuterte der Kanzler.

Abgeordnetem Robert Lugar (T) gegenüber merkte Faymann weiters an, dass der Vizepräsident der EU-Kommission Frans Timmermanns derzeit Gespräche mit der Türkei, die über 2,5 Millionen Flüchtlinge aufgenommen hat, führt. Fest stehe jedenfalls, dass die Mittel (insgesamt 3 Mrd. €) nur dann frei gegeben werden, wenn entsprechende infrastrukturelle Maßnahmen gesetzt werden. Ein großes Interesse bestehe auch daran, dass die über 14.000 Kilometer lange Küstengrenze gemeinsam kontrolliert und die Schlepper bekämpft werden. Erst dann könne über legale Einreisemöglichkeiten nachgedacht werden. Nicht richtig sei jedoch, dass es bei den Gesprächen um die Umsiedlung von 500.000 Menschen geht; dies habe Timmermanns nie gesagt.

Den Vorschlag von Justizminister Wolfgang Brandstetter nach Etablierung von einheitlichen Asylregelungen in der EU unterstütze er sehr, merkte Faymann in Richtung der G-Abgeordneten Alev Korun an. Derzeit gebe es aber noch vehemente Widerstände gegen solche Bestrebungen, gab er zu bedenken.

Was die furchtbaren Anschläge in Paris betrifft, die auch ein Angriff auf die europäische Lebensweise waren, so müsse ein internationaler Pakt gegen den Terrorismus geschmiedet werden, erklärte Faymann. Zu der vom Abgeordneten Werner Amon angesprochenen Beistandspflicht gemäß Art. 42 Abs. 7 EU-Vertrag, die von der französischen Regierung ausgerufen wurde, führte Faymann aus, dass Österreich diverse Maßnahmen, wie z.B. die Entsendung von Cobra-Beamten oder die Unterstützung von UNO-Missionen, angeboten hat. Keinerlei konkrete Pläne gebe es jedoch hinsichtlich der von Abgeordnetem Walter Rosenkranz (F) angesprochenen Möglichkeit zur Verhängung des Ausnahmezustandes.

Gemeinsame Schule: Bildungsreformkonzept ist wichtiger Startschuss

Abgeordnetem Harald Walser (G) gegenüber räumte Faymann ein, dass er persönlich schon immer ein Anhänger der Gemeinsamen Schule gewesen sei, weil dies aus gesellschaftspolitischer Sicht der richtige Weg wäre. Auch wenn noch viele weitere Diskussionen darüber notwendig sein werden, so sei er sicher, dass das nun vorgestellte Bildungsreformkonzept, das unter Einbeziehung der Bundesländer zustande gekommen ist und die Einführung von Modellregionen beinhaltet, einen sehr wichtigen Startschuss darstellt. Um die Chancengleichheit der Kinder und Jugendlichen zu gewährleisten, trat Faymann für ein ausreichendes Angebot an ganztägigen Schulformen mit verschränktem Unterricht ein. Am Schluss des ganzen Diskussionsprozesses sollte es jedenfalls eine Schule geben, die mehr Autonomie ermöglicht und österreichweit eine gewisse Einheitlichkeit aufweist.

Die Hypo-Verstaatlichung und die Landeshaftungen

Auf eine Frage des FPÖ-Mandatars Gernot Darmann (F) stellte Faymann klar, dass er unmittelbar vor der Verstaatlichung der Hypo von Seiten der Österreichischen Nationalbank, der EZB und der Aufsichtsorgane des Finanzministeriums über alle möglichen Szenarien und Risikoeinschätzungen informiert worden sei. Bei der Entscheidungsfindung hätten natürlich die enormen Haftungen des Landes Kärnten eine zentrale Rolle gespielt, gab er zu bedenken. Ohne diese Haftungen hätte es eine ganz andere Ausgangslage gegeben. (Fortsetzung Nationalrat) sue