Parlamentskorrespondenz Nr. 1413 vom 10.12.2015

Abgeordnete machen sich für die Absicherung des VKI stark

Weitere Konsumentenschutz-Themen im Nationalrat: Deckelung von Überziehungszinsen, Gebührenstopp

Wien (PK) – Die ausreichende Dotierung des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) stand im Mittelpunkt eines weiteren Debattenblocks im heutigen Nationalrat. Grundlage dafür boten zwei Anträge, die von FPÖ und Team Stronach eingebracht worden waren und die auf eine gesicherte Finanzierung des VKI abzielen. Die Opposition konnte sich jedoch damit nicht durchsetzen, zumal der für den Konsumentenschutz zuständige Sozialminister Rudolf Hundstorfer bekräftigt hatte, dass der VKI über das Jahr 2016 finanziell abgesichert sei und er diese Zeit nutzen werde, um mit Justizminister Brandstetter eine Lösung für die Zweckwidmung von Bußgeldern aus Verfahren des Kartellgerichts an den VKI zu finden. Derzeit fließen die Strafgelder ins Justizressort.

Das war für Peter Wurm (S) keine ausreichende Begründung. Der VKI sei in den letzten Jahren mutwillig ausgehungert worden, die SPÖ habe sich vor Jahren vom Konsumentenschutz verabschiedet. Wurm schlug konkret vor, der VKI sollte einen Anteil von 25% an Strafzahlungen erhalten, die Bundeswettbewerbsbehörde ebenfalls 25%.

Auch Aygül Berivan Aslan (G) hegte den Verdacht, dass der VKI finanziell geschwächt werden soll. Österreich brauche aber einen unabhängigen Konsumentenschutz, so Aslan, und es sei traurig, dass BürgerInnen und MitarbeiterInnen für den Weiterbestand des VKI, der so viel geleistet hat, auf die Straße gehen müssen. Ähnlich äußerte sich Rupert Doppler (o.F.) 

Dem hielten die RednerInnen der SPÖ entgegen, der VKI habe vor allem mit zwei Problemen zu kämpfen. Einerseits habe sich das Verhalten der KonsumentInnen geändert, sie abonnierten nicht mehr die Zeitschrift des VKI, sondern informierten sich im Internet. Daniela Holzinger-Vogtenhuber (S) kritisierte zudem die Beendigung der Mitgliedschaft von Wirtschaftskammer und Landwirtschaftskammer beim VKI, was einen schmerzlichen finanziellen Verlust bedeute.

Sowohl Markus Vogl als auch Daniela Holzinger-Vogtenhuber und Angela Lueger (alle S) machten sich für die Unabhängigkeit des VKI und eine nachhaltige Finanzierung stark. In diesem Sinne sei es notwendig, eine breite Finanzierung zu erreichen, sagte Vogl. Angela Lueger plädierte zudem für eine schulische Verbraucherausbildung. Angela Fichtinger (V) appellierte, die Herausforderungen nicht für parteipolitisches Kleingeld zu missbrauchen, sondern für die besten Lösungen zu arbeiten.

Leopold Steinbichler (T) nützte die Gelegenheit, Druck auf die Einführung eines einheitlichen Qualitätsgütesiegels zu machen und brachte dazu auch einen entsprechenden Entschließungsantrag ein, der jedoch keine Mehrheit fand. Steinbichler prangerte vor allem die Tatsache an, dass Waren von weit her eingeführt und als österreichisches Produkt verkauft werden. Das stelle nicht nur eine große Täuschung der KonsumentInnen dar, sondern schade auch dem Klimaschutz enorm. Zudem bezeichnete Steinbichler die Ausbeutung von Arbeitskräften etwa in asiatischen Ländern als einen Skandal. Aus diesem Grund braucht man seiner Meinung nach eine faire Kennzeichnung.

Debatte zu Überziehungszinsen bei Banken

Keinen Erfolg hatte die FPÖ auch mit ihrer Initiative zur gesetzlichen Deckelung der Bank-Überziehungszinsen. Antragsteller Peter Wurm wies darauf hin, dass Menschen nicht freiwillig ihr Konto überziehen, die Banken aber Notsituationen ausnützten und Überziehungszinsen zwischen 12% und 15% verlangen. Für ihn wären Überziehungszinsen von maximal 3% bis 5% vertretbar. Dieser Auffassung schlossen sich Leopold Steinbichler (T), Rupert Doppler (o.F.) und Gerhard Schmid (o.F.) voll inhaltlich an. Steinbichler thematisierte vor allem die vielen kleinen PensionistInnen, die oft ihre Prämien nicht bezahlen können und dann Probleme mit der Versicherung bekommen. Mit einem kurzfristigen Kredit würden die KundInnen besser aussteigen, meinte Doppler. Schmid verlangte die Änderung der gesetzlichen Lage zugunsten einer besseren Finanzierbarkeit von Kontoüberziehungen. Er machte insbesondere auf betroffene MitarbeiterInnen insolventer Betriebe aufmerksam. Dazu legten die freiheitlichen Abgeordneten Dagmar Belakowitsch Jeneweil und Peter Wurm einen Entschließungsantrag vor, der mehrheitlich abgelehnt wurde. Sie fordern darin für Anspruchsberechtigte die Einräumung eines Überziehungsrahmens inklusive Zins- und Gebührenfreistellung bei Bankinstituten im Rahmen eines Verfahrens beim Insolvenzentgeltsicherungsfonds.

Auch Aygül Berivan Aslan (G) hält die Überziehungszinsen für ein "veraltetes und nicht mehr zeitgemäßes Abschreckungsinstrument". Sie sprach sich für die gänzliche Abschaffung der Überziehungszinsen aus, da diese für sie eine moderne Ausbeutung darstellen. Deutsche Banken hätten bereits diesen Weg beschritten.

Walter Bacher von der SPÖ sieht die wahren Probleme in der hohen Arbeitslosigkeit, in der Leiharbeit, in prekären Beschäftigungsverhältnissen und bei Praktika. Die Menschen müssten für ihre Arbeit eine entsprechende Entlohnung erhalten, forderte er, dann müssten sie auch nicht ihr Konto überziehen.

Gertrude Aubauer (V) konnte dem FPÖ-Antrag ebenfalls nur wenig abgewinnen. Ihr zufolge muss man sich auch die Frage nach der Gerechtigkeit der Gebühren stellen. Dabei wies sie darauf hin, dass die österreichischen Banken im EU-Vergleich ein relativ gutes Service bieten. Außerdem erhofft sich die Abgeordnete vom Verbraucherzahlungskontengesetz, das sich derzeit in Begutachtung befindet, mehr Transparenz.

Diesen Gesetzesentwurf bezeichnete auch Sozialminister Rudolf Hundstorfer als einen richtigen Weg. Darin ist vorgesehen, dass die Banken die KundInnen einladen müssen, wenn diese länger als drei Monate überziehen, bzw. die Überziehungshöhe das Eineinhalbfache des Gehalts beträgt. Grundsätzlich steht der Sozialminister zur Beibehaltung der Überziehungszinsen, wie er betonte, denn jede Kreditkarte habe auch einen Einkaufsrahmen.

Pro und Contra Gebührenstopp

Ebenso abgelehnt wurde der FPÖ-Vorstoß, bundesweit einen kompletten Gebührenstopp für alle KonsumentInnen bis 2018 zu verankern. Gerade jetzt, wo die Menschen mit ihrem Einkommen nicht auskommen, sollte es einen Schulterschluss zwischen Bund, Ländern und Gemeinden geben, begründete Peter Wurm (F) seinen Antrag. Finanzieren will er den Einnahmenausfall durch die Reduktion von EU-Beiträgen und Verwaltungseinsparungen. Die Entwicklung der kleinen Gehälter steht in keinem Verhältnis zur Teuerung der öffentlichen Abgaben, assistierte ihm Rupert Doppler (o.F.). Das führe auch zu einem Kaufkraftverlust, sagte Doppler, der sich zudem für die Abschaffung der kalten Progression aussprach.

"Populistisch", "unseriös", "nicht durchdacht", "peinlich" – das war die Beurteilung des FPÖ-Antrags durch SPÖ, ÖVP und Grüne. Wie Angela Fichtinger (V) sah Konrad Antoni (S) durch einen Gebührenstopp die Arbeit der Gemeinden gefährdet. Der hohe Standard an Dienstleistungen koste etwas, sagte Antoni und zeichnete ein Bild, was ein Gebührenstopp etwa für die Müllbeseitigung und Abwasserentsorgung bedeutet. Weitere Konsequenz wäre ein Investitionsstopp der Gemeinden und damit die Gefährdung der Arbeitsplätze, betonte Antoni. Man müsse auch berücksichtigen, dass die Gemeinden 50% für Gesundheit und Soziales ausgeben, warf Johann Rädler (V) ein. Ähnlich äußerte sich Aygül Berivan Aslan (G).

Auch Sozialminister Rudolf Hundstorfer fand für den Antrag nur die Bezeichnung "Populismus". 50% der Aufträge der kommunalen Dienstleistungen werden an Privatfirmen ausgelagert. Erklären sie der österreichischen Bauwirtschaft, warum keine Investitionen zur Erhaltung der Infrastruktur mehr getätigt werden können, fragte er in Richtung FPÖ. Ein solches Vorgehen würde zur Vernichtung von Arbeitsplätzen führen, warnte auch der Minister. (Fortsetzung Nationalrat) jan