Parlamentskorrespondenz Nr. 1438 vom 16.12.2015

Gesundheitsausschuss will keinen Gen-Lachs in Europa

Einhellige Zustimmung für abgeänderte FPÖ-Initiative

Wien (PK) – Geht es nach dem Gesundheitsausschuss des Nationalrats , soll der in den USA bereits zugelassene Gen-Lachs nicht auf europäischen Tellern landen. Die Ausschussmitglieder rufen Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser in einer einstimmig gefassten Entschließung auf, sich im Sinne des Vorsorgeprinzips für eine Nichtzulassung einzusetzen, sollte der US-Hersteller eine Marktzulassung in der EU beantragen. Basis für die Initiative bildete ein FPÖ-Antrag, der im Ausschuss noch abgeändert wurde. Weniger erfolgreich war die Opposition mit anderen Anliegen, entsprechende Anträge wurden entweder abgelehnt oder vertagt. Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser bekräftigte neuerlich, dass vom aktuellen Flüchtlingszustrom keine erhöhte Gesundheitsgefahr für die heimische Bevölkerung ausgeht.

Die Forderung nach einem Verkaufsverbot von Gen-Lachs in Europa wird mit unabsehbaren Auswirkungen der in den USA genehmigten Genmanipulation begründet. Der Turbolachs, der auch bei kalten Wassertemperaturen aktiv bleibt und damit doppelt so schnell wächst, sei ein gefährliches Experiment mit der Umwelt und der Artenvielfalt in den Meeren, einmal freigesetzt werde er sich nicht wieder einfangen lassen, zitiert die FPÖ in ihrem Antrag (1443/A(E) ) einen Greenpeace-Experten. Überdies wird darauf verwiesen, dass der Hersteller bereits angekündigt hat, Produkte aus gentechnisch verändertem Lachs in den USA nicht zu kennzeichnen. Damit würden KonsumentInnen im Dunkeln gelassen.

Angesichts von CETA und TTIP sei das Ganze nicht nur eine "akademische Frage". Es sei in diesem Sinn wichtig, dass alle an einem Strang ziehen, betonte Grün-Abgeordneter Wolfgang Pirklhuber im Ausschuss. FPÖ-Abgeordneter Josef A. Riemer sprach von einer Entscheidung im Sinne der KonsumentInnen, der Umwelt und des Tierschutzes.

Gesundheitsgefährdung durch Flüchtlinge: "Kirche im Dorf lassen"

Neuerlich diskutiert wurde im Gesundheitsausschuss auch über mögliche erhöhte Seuchen- und Infektionsrisiken durch den aktuellen Flüchtlingszustrom. Anlass dafür war ein Antrag der FPÖ, den im Tuberkulose- und Epidemiegesetz verankerten Schutz- und Informationspflichten sowohl gegenüber den eingesetzten Sicherheits- und Hilfskräften als auch gegenüber der Bevölkerung nachzukommen (1339/A(E) ). Nach Meinung der FPÖ werden die zahlreichen FlüchtlingshelferInnen im Stich gelassen und unzureichend über sinnvolle Hygiene- und andere Vorsorgemaßnahmen informiert, was zu großer Verunsicherung führe. Es sei weder im Sinne der Betroffenen noch im Sinne der Flüchtlinge selbst, wenn bestehende Gefahren verharmlost bzw. schöngeredet würden, meinten Ausschussvorsitzende Dagmar Belakowitsch-Jenewein und ihr Fraktionskollege Andreas Karlsböck unisono. Anders als suggeriert sei nicht alles in Ordnung, ist Karlsböck überzeugt, auch Belakowitsch-Jenewein wies darauf hin, dass es immer wieder schwerwiegende Erkrankungen in Betreuungsstellen gebe.

Dem Antrag wollte sich allerdings keine der anderen Fraktionen anschließen. Es sei wissenschaftlich nicht haltbar, was im Antrag stehe, sagte etwa NEOS-Abgeordneter Gerald Loacker und mahnte von der FPÖ mehr intellektuelle Redlichkeit ein. Seiner Meinung nach versucht die FPÖ aus nur jedem erdenklichen Thema ein Flüchtlingsthema zu machen.

Auch die Grüne Gesundheitssprecherin Eva Mückstein hält es gegenüber den Flüchtlingen nicht für fair, Angst zu schüren und Panikmache zu verbreiten. Es gebe keinen Zusammenhang zwischen der aktuellen Migrationsbewegung und der Einschleppung von Infektionskrankheiten, verwies sie auf eine aktuelle Untersuchung der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Vielmehr würden Flüchtlinge vor allem unter Beinverletzungen, Dehydrierung, Unterzuckerung und Verkühlungen leiden.

Auch Gesundheitsministerin Oberhauser appellierte an die FPÖ, "die Kirche im Dorf zu lassen". Österreich halte sich an alle internationalen Richtlinien und gehe sicherlich nicht fahrlässig mit der Absicherung von HelferInnen um. Für ÄrtztInnen gebe es überdies klare Richtlinien, anzeigepflichtige Krankheiten würden selbstverständlich dokumentiert. Oberhauser zufolge hat es aber etwa keinen Sinn, HelferInnen zu informieren, wenn sich eine an Ruhr erkrankte Person schon lange nicht mehr im Flüchtlingslager befindet und daher kein Infektionsrisiko besteht.

Krankenversicherungen: Opposition kritisiert unterschiedliche Leistungen

Um die unterschiedlichen Leistungen der Krankenversicherungen ging es sowohl in einem Antrag der FPÖ als auch in einem Antrag der NEOS. NEOS-Abgeordneter Gerald Loacker sieht nicht ein, dass es in der Praxis etwa bei der Bewilligung von Kuraufenthalten, der Kostenerstattung von Zahnbehandlungen und Sehhilfen und bei der Anerkennung alternativer Heilmethoden, abhängig vom jeweiligen Versicherungsträger, zu gravierenden Unterschieden kommt, obwohl laut geltender Rechtslage allen Versicherten die gleiche medizinische Versorgung zusteht. Seiner Meinung nach könnten verpflichtende Leistungsberichte der Krankenversicherungsträger zumindest für mehr Transparenz sorgen (1484/A(E)). Grundsätzlich wäre es der Opposition jedoch am liebsten, würde man die Krankenversicherungsträger zusammenlegen, ein neuerlicher Vorstoß der FPÖ in diese Richtung (879/A(E)) fand, wie der NEOS-Antrag, allerdings keine Mehrheit.

SPÖ-Abgeordneter Walter Schopf begründete die Ablehnung der beiden Anträge damit, dass die für eine Zusammenlegung der Krankenkassen ins Treffen geführten Argumente "einfach nicht stimmen". Ihm zufolge belegen zahlreiche Studien, dass das österreichische Versicherungssystem deutlich kostengünstiger ist als etwa das deutsche. Die Verwaltungskosten seien niedriger, stattdessen kämen mehr Mittel bei den PatientInnen an. Schopf hob außerdem hervor, dass Leistungsberichte der Krankenkassen existieren und der Spielraum bei den Leistungen ohnehin sehr gering sei.  

Diese Einschätzung wurde von Seiten der Opposition allerdings nicht geteilt. So wies Ausschussvorsitzende Belakowitsch-Jenewein (F) darauf hin, dass ihre Fraktion bereits seit Jahren auf eine Leistungsharmonisierung dränge, ohne dass es dabei zu Fortschritten gekommen sei. Wenn es nicht gelinge, die Krankenkassen dazu zu bewegen, freiwillig die gleichen Leistungen für alle Versicherten anzubieten, müsse man ihnen "eine gesetzliche Rute ins Fenster stellen", argumentierte sie. Nach Meinung von Grünen-Gesundheitssprecherin Mückstein würden eine Gesundheitsversicherung, eine Pensionsversicherung und eine Unfallversicherung in Österreich ausreichen. Es gehe nicht nur um einheitliche Leistungen, Mückstein ortet auch ein enormes Einsparungspotenzial.

Die von den Krankenkassen derzeit vorgelegten Leistungsberichte halten sowohl Mückstein als auch Belakowitsch-Jenewein für unübersichtlich und wenig transparent. Eine Zusammenschau sei nur schwer möglich, hielt Mückstein fest. NEOS-Abgeordneter Loacker hob hervor, dass transparente Leistungsberichte die Unterschiede bei den Leistungen besser sichtbar machen würden. Für eine internationale Ausschreibung der Spitzenfunktionen im Hauptverband sprach sich FPÖ-Abgeordneter Karlsböck aus.

Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser hielt der Kritik der Opposition entgegen, dass die Leistungen der Krankenversicherungen zu einem Großteil harmonisiert seien. Dass es in einigen Bereichen noch Unterschiede gibt, führt sie auf die unterschiedliche Leistungskraft der einzelnen Kassen zurück. Man könne sich durchaus überlegen, wie man das Leistungsangebot noch weiter vereinheitlichen könne, meinte sie.

Erstattungskodex für Medikamente: NEOS fordern eigene Regelung für Biosimilars

Vertagt wurde vom Gesundheitsausschuss ein Antrag der NEOS (1469/A(E)), der auf eine eigene Regelung für so genannte Biosimilars im Erstattungskodex für Medikamente abzielt. Bei Biosimilars handelt es sich um Nachfolgeprodukte komplexer Arzneimittel, die mit Mitteln der Biotechnologie hergestellt werden und vor allem in der Rheuma- und Krebstherapie zum Einsatz kommen. Da diese in Österreich, was den Preisdeckel betrifft, wie Generika behandelt werden, wird der österreichische Markt Loacker zufolge von vielen Pharmaherstellern nicht bedient, was Kosteneinsparungen in Millionenhöhe verhindere.

Begründet wurde die Vertagung von ÖVP-Abgeordnetem Marcus Franz damit, dass sich der Hauptverband bereits mit dem Thema beschäftige. Auch Gesundheitsministerin Oberhauser wies auf laufende Verhandlungen hin. Ihr zufolge gibt es aber die Befürchtung, dass FachärztInnen nicht gewillt sein werden, Biologikas durch Biosimilars zu ersetzen. Ausdrücklich positiv bewertet wurde der Antrag lediglich von den Grünen.

Team Stronach gegen Verkauf von Hunde- und Katzenwelpen in Tierhandlungen

Ein ausnahmsloses Verkaufsverbot von Hunde- und Katzenwelpen in Zoofachhandlungen ist dem Team Stronach ein Anliegen (1480/A(E)). Abgeordnete Ulrike Weigerstorfer bedauert, dass das im Jahr 2005 eingeführte absolute Verkaufsverbot 2008 wieder abgeschafft wurde, mit der Begründung, dass dies zu einem massiven Anstieg von illegalen Tierverkäufen auf Parkplätzen geführt habe. Nach Meinung von Weigerstorfer sollte man sich andere Vertriebswege überlegen, etwa über Videos.

SPÖ-Abgeordneter Dietmar Keck konnte dem Antrag allerdings nichts abgewinnen, die Begründung des Antrags enthalte zahlreiche Unwahrheiten. Ihm zufolge sind derzeit weniger als zehn Zoofachhandlungen in Österreich berechtigt, Hunde und Katzen zu verkaufen. Die Auflagen seien extrem streng, so müsse etwa ein Lehrgang absolviert werden, bevor man eine Bewilligung erhalte. Zudem gebe es regelmäßige Überprüfungen von AmtstierärtztInnen. Er garantiere, dass Zoofachhandlungen, die dermaßen gegen das Tierschutzgesetz verstoßen, wie das Team Stronach in seinem Antrag behauptet, sofort geschlossen würden, sagte Keck.

Für Grün-Abgeordneten Wolfgang Pirklhuber ist der Antrag demgegenüber "nicht aus der Luft gegriffen". Auch die Tierschutzombudsstelle Wien halte den Verkauf von Hunde- und Katzenwelpen in Zoofachgeschäften für nicht mit dem Tierschutz vereinbar, betonte er.

Es sei besser, man kaufe Welpen in einer Zoofachhandlung als auf einem Parkplatz im Kofferraum, hielt Gesundheitsministerin Oberhauser dem entgegen. Generell hielt sie fest, dass Tiere keine Ware und kein Packerl seien, dass man unter den Christbaum lege.

Bei der Abstimmung fand der Antrag des Team Stronach neben der eigenen Fraktion lediglich die Zustimmung der FPÖ und der Grünen. Schließlich lehnte der Gesundheitsausschuss mit den Stimmen der Koalitionsparteien und der FPÖ einen Antrag der Grünen (1006/A(E)) ab, den Bereich Männergesundheit vom Sozialministerium wieder in die Zuständigkeit des Bundesministerium für Gesundheit zu verlagern und dem Nationalrat jährlich einen alle Geschlechter umfassenden Gesundheitsbericht vorzulegen. Laut Oberhauser wird das Gesundheitsministerium im nächsten Jahr einen Gesundheitsbericht vorlegen, der sowohl Männer als auch Frauen einschließt. Der nächste Frauengesundheitsbericht ist für das Jahr 2017 geplant. (Schluss Gesundheitsausschuss) gs