Parlamentskorrespondenz Nr. 1455 vom 17.12.2015

Flexibilisierung bei Briefwahl gefällt der Mehrheit im Bundesrat

Einstimmigkeit bei Vorbehalten gegen tadschikische Urkunden

Wien (PK) - Die Änderung des Wahlrechts zur Erleichterung der Briefwahl fand heute breite Zustimmung im Bundesrat . Somit können WählerInnen künftig bei bundesweiten Wahlen ihre ausgefüllte Wahlkarte am Wahltag in jedem beliebigen Wahllokal abgeben. Zur Wahrung des Wahlgeheimnisses werden bei Nationalratswahlen künftig die abgegebenen Wahlkarten gemeinsam mit den Stimmzetteln aus konventionellen Stimmabgaben in regionalwahlkreisfremden Wahllokalen an die zuständigen Landeswahlbehörden übermittelt. Bei der Bundespräsidentenwahl kann hingegen die schon für die Europawahlen geltende Regelung ohne Abweichungen übernommen werden. Einzig die FPÖ sprach sich gegen die Neuregelung aus, da sie generell die Grundsätze des Wahlrechts bei der Briefwahl gefährdet sieht.

Mikl-Leitner: Briefwahl in vielen Bereichen verbessert

Die Briefwahl beziehungsweise die Wahl mittels Wahlkarte stelle eine bedeutende Dienstleistung für alle Bürgerinnen und Bürger dar, hielt Innenministerin Johanna Mikl-Leitner fest. Durch einen mehrjährigen Reformprozess habe man hier viele Verbesserungen erreicht.

Die Neuerungen bei der Briefwahl sehen auch Reinhard Todt (S/W), Sandra Kern (V/N) und Heidelinde Reiter (G/S) als wichtige Erweiterung der Möglichkeit, vom Wahlrecht Gebrauch zu machen. Dieses Grundrecht werde im Sinne der Demokratiebelebung mit der Novelle gestärkt, sind Todt und Kern überzeugt, wobei der SPÖ-Mandatar auch in Verbindung mit der zentralen Wählerevidenz im Innenministerium die erwartete Kosteneinsparung durch die Aufwandsminderung auf Länderebne als Argument für die Novelle anführte.

Abgesehen davon nutzten die Bundesrätinnen und Bundesräte die Diskussion, jüngste Verstöße gegen das Wahlrecht bei diversen Kommunalwahlen zu thematisieren. Heidelinde Reiter (G/S) meinte dazu, die Briefwahl sei zwar ein Lernprozess, sie dürfe aber nicht wegen punktuellen Fällen von Missbrauch abgelehnt werden. Dafür sei dieses Service für BürgerInnen zu wichtig.

Diese Argumente minderten das Misstrauen der FPÖ an der Briefwahl nicht. Peter Samt (F/St) präzisierte die Vorbehalte seiner Fraktion: Besonders die Art der Wahlkartennutzung auf Gemeindeebene berge die Gefahr von Missbrauch. Die Neuregelung bringe lediglich einen Mehraufwand für die Wahlbehörden, weswegen er auch eine Kostenreduktion für zweifelhaft hält.

Länderkammer sieht Korruption in Tadschikistan als Hemmnis für Kooperation

Einstimmig verabschiedete die Länderkammer hingegen den Einspruch Österreichs gegen den Beitritt Tadschikistans zum Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung. Die Bundesrätinnen und Bundesräte schlossen sich damit den Bedenken von Regierung und Nationalrat an, was die Echtheit von Dokumenten aus dem zentralasiatischen Staat betrifft. Im Hinblick auf die hohe Korruption in Verbindung mit dem niedrigen Einkommensniveau bestehe derzeit hohe Urkundenunsicherheit, so der Tenor von Ernst Gödl (V/St), Susanne Kurz (S/S), Christoph Längle (F/V) und David Stögmüller (G/O). Gödl etwa meinte, es sei derzeit nicht auszuschließen, dass Urkunden in Tadschikistan mit unrichtigem Inhalt auf korruptem Weg käuflich erworben werden können. Eine absolute Integrität aller Behörden wäre wichtig für das Hochgebirgsland, um internationalen Abkommen beizutreten. (Fortsetzung Bundesrat) rei


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