Parlamentskorrespondenz Nr. 1457 vom 17.12.2015

Bundesrat: Alternativen zur Jugendhaft verstärkt einsetzen

Gerichtsgebühren werden 2016 gesenkt

Wien (PK) - Mit der Änderung des Jugendgerichtsgesetzes (JGG-ÄndG 2015) sollen Haftstrafen für Jugendliche in Zukunft nur noch in Ausnahmefällen verhängt werden. Mit Stimmenmehrheit passierte die Novelle den Bundesrat. Durch die Neuerungen sollen verstärkt gelindere Maßnahmen als Alternativen zu Straf- und U-Haft zum Einsatz kommen. Die Novelle setzt überdies auf so genannte Sozialnetzkonferenzen zur Resozialisierung und Rückfallprävention. Teil des Pakets ist auch eine Änderung des Tilgungsgesetzes, durch die sämtliche negativen Auswirkungen von Verurteilungen nach den Anti-Homosexuellen-Paragraphen des Strafgesetzbuchs beseitigt werden.

Seitens der FPÖ äußerte Michael Raml (F/O) seine Bedenken gegen die in der Novelle enthaltene Ausdehnung der Erleichterungen des Jugendstrafrechts auf junge Erwachsene zwischen 18 und 21 Jahren. Jungen Kriminellen werde pauschal ein Persilschein ausgestellt, meinte er. Das sei das falsche Signal, etwa für Jugendbanden. Auch jungen Menschen müsste klar sei, was die Konsequenzen ihres Handelns sind.

Klaus Fürlinger (V/O) wies darauf hin, dass der Hintergrund der Debatte unerfreuliche Vorfälle im Bereich der Jugendhaft waren. Mit dem Gesetz setze man primär auf die Resozialisierung von jugendlichen Straftätern und auf die Möglichkeit zur Schadensgutmachung. U-Haft für Jugendliche solle nur im äußersten Fall zum Einsatz kommen.

Diese Ansicht vertrat auch Ewa Dziedzic (G/W). Wichtig sei es, auch das soziale und familiäre Umfeld Jugendlicher einzubeziehen, wenn man verhindern wolle, dass sie wieder straffällig werden. Die Änderung des Tilgungsrechts ging für sie nicht weit genug. Richtig wäre die Aufhebung aller Urteile und die Rehabilitierung der Verurteilten gewesen.

Stefan Schennach (S/W) erinnerte daran, dass bereits die Erste Republik im Jugendstrafrecht bahnbrechend war. Die Auflösung des Jugendgerichtshofs unter einem Freiheitlichen Justizminister war für ihn ein wesentlicher Rückschritt. Nach wie vor sei es wichtig, anzuerkennen, dass junge StraftäterInnen anders behandelt werden sollten, als Erwachsene. Nun versuche man, die negativen Folgen für das Strafrecht zu beseitigen. Wichtig sei auch, dass das Gesetz einen Schlussstrich unter die frühere homophobe Gesetzgebung ziehe.

Justizminister Wolfgang Brandstetter stimmte Schennach zu und betonte, dass es ihm ein persönliches Anliegen war, die Untersuchungshaft für Jugendliche zu reformieren. Die nun getroffene Änderung knüpfe an die gute Tradition in Österreich an, die auf eine rasche Wiedereingliederung von Jugendlichen in die Gesellschaft setzt. Die Sozialnetzkonferenz als Alternative zur Untersuchungshaft habe sich bewährt. Dabei gehe es darum, zu erkennen, welche Probleme die tatsächliche Ursache hinter Straftaten von Jugendlichen sind. Er erwarte sich durch die Änderungen auch eine Verfahrensbeschleunigung. Durch die Angleichung der Strafuntergrenzen an das Jugendstrafrecht und die Möglichkeit einer Diversion auch für junge Erwachsene werden die Möglichkeiten der StrafrichterInnen erweitert, unterstrich der Justizminister. Mit dem Tilgungsgesetz werde sichergestellt, dass theoretisch noch vorhandene Auswirkungen früherer Verurteilungen beseitigt werden. Zudem werde deutlich festgeschrieben, dass jede Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung auszuschließen ist.

Senkung von Gerichtsgebühren mit 1. Jänner 2016

Rechtsmittelgebühren werden mit nächstem Jahr gesenkt. Einer entsprechenden Gerichtsgebührennovelle (GGN 2015) stimmte der Bundesrat heute einstimmig zu. Das betrifft insbesondere Exekutionsverfahren, Insolvenzverfahren, Pflegschafts- und Unterhaltssachen sowie Außerstreitverfahren. Reduziert werden auch die Gebühren für die Firmenbuch-Abfragen. In Summe soll die Reduktion rund 5,2 Mio. € jährlich ausmachen.

Klaus Fürlinger (V/O) meinte, die Gebührenfrage sei auch in anderen Bereichen zu führen, etwa bei Grundbucheintragungen. Diese dürfe aber nicht auf Kosten der Justiz gehen, dies sei eine Kernaufgabe des Staates. Susanne Kurz (S/S) verwies darauf, dass mit der Änderung auf ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs reagiert werde. Ihr war es wichtig, dass vor allem Gebühren in Bereichen, in denen es um das Wohl von Kindern und Jugendlichen geht, sozial verträglich geregelt werden. Auch Michael Raml (F/O) sah die Gebührenreduzierung als erfreulich. Er merkte an, dass aus Sicht der Opposition ein Online-Gerichtsgebührenrechner wünschenswert sei, er hoffe, dass dieser Gedanke später noch aufgegriffen werde.

Ewa Dziedzic (G/W) stimmte der Novelle zu, kritisierte aber, dass die Gerichte in Österreich mehr als kostendeckend seien und mit ihren Gewinne das allgemeine Budget saniert werde. Gerade sozial Schwächeren werde es durch hohe Gebühren unmöglich gemacht, zu ihrem Recht zu kommen.

Justizminister Wolfgang Brandstetter betonte, dass die Novelle über die Umsetzung der Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs hinausgehe. Die Zahlenspielereien um den Eigendeckungsgrad mache er nicht mit, da hier die Kosten des Strafvollzugs nicht berücksichtigt werden. Mit der Novelle sah der Justizminister auch Verbesserungen für die sozial schwächeren Teile der Bevölkerung, weil sie viele Bereiche betreffe, mit denen BürgerInnen sehr oft zu tun hätten. Er bemühe sich auch weiter um Gebührensenkungen. (Fortsetzung Bundesrat) sox


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