Parlamentskorrespondenz Nr. 1472 vom 30.12.2015

Hypo-U-Ausschuss 2015: Aufklärungsarbeit mit ganz neuen Regeln

Nationalratspräsidentin Bures zieht Bilanz: Das neue Regelwerk stärkt das Parlament und führt zu lebendigerer Demokratie in Österreich

Wien (PK) – Der Hypo-Untersuchungsausschuss war eines der zentralen innenpolitischen Ereignisse des Jahres 2015. Das hatte sowohl mit dem großen öffentlichen Interesse an der Causa Hypo zu tun, als auch damit, dass der Hypo-U-Ausschuss der erste Untersuchungsausschuss ist, der auf dem neuen Regelwerk mit umfassenden Minderheitsrechten basiert. Die mit 1. Jänner 2015 in Kraft getretene Reform betreffend parlamentarische U-Ausschüsse war eine der wichtigsten Neuerungen des politischen Systems der Zweiten Republik.

Nationalratspräsidentin Doris Bures, die nach dem neuen Regelwerk auch die Vorsitzende des Hypo-U-Ausschusses ist, zieht nach 48 Ausschusssitzungen Bilanz: "Es hat sich in den vergangenen zehn Monaten gezeigt, das neue Regelwerk für U-Ausschüsse bewährt sich. Es verbessert die Kontrollfunktion des Nationalrats, stärkt das Parlament und führt zu einer lebendigeren Demokratie in Österreich."

Bures: Es wird Abschlussbericht mit Empfehlungen geben

Zu den bisherigen Ergebnissen der Aufklärungsarbeit des Hypo-U-Ausschusses sagt die Nationalratspräsidentin: "Es ist jetzt noch zu früh, die Leistungen des Ausschusses final zu bewerten. Bilanz zieht man am Schluss. Noch ist nicht einmal klar, wie lange der Ausschuss dauern wird. Es wird aber am Ende jedenfalls einen Abschlussbericht mit Empfehlungen geben. Der Abschlussbericht legt dann die Basis für weitere Schritte des Nationalrats."

Eingesetzt am 25. Februar, kam es im Hypo-U-Ausschuss 2015 insgesamt zu 88 Befragungen von 84 Auskunftspersonen (doppelt im Ausschuss befragt wurden Rechnungshof-Präsident Josef Moser und OeNB-Vize-Gouverneur Andreas Ittner, Alfred Lejsek, Leiter der Gruppe Finanzmärkte im BMF und Vorsitzender des Aufsichtsrates der Finanzmarktaufsicht, und der ehemalige Hypo-Vorstandsvorsitzende Tilo Berlin).

Zwei Drittel der Ladungen erfolgten via Verlangen

Bis auf ganz wenige Ausnahmen waren alle Befragungen medienöffentlich: Bei den 88 Befragungen mussten die JournalistInnen lediglich  vier Mal jeweils kurzzeitig das Ausschusslokal verlassen, weil eine Fraktion Unterlagen der Sicherheitsstufe 2 verwendete. Im gesicherten EDV-System des Parlaments befinden sich aktuell insgesamt rund zwei Millionen Dokumente, die ausgedruckt rund 16 Millionen A4-Seiten umfassen würden und die den sechs Fraktionen für ihre Aufklärungsarbeit zur Verfügung stehen.

Von den 88 Ladungen von Auskunftspersonen erfolgten ein Drittel (29) via Beschluss und zwei Drittel (59) via Verlangen. Die Sitzungen dauerten insgesamt rund 450 Stunden, in denen der Vorsitz zum Großteil von Nationalratspräsidentin Doris Bures geführt wurde. Fünf Mal wurde Bures vom Zweiten Nationalratspräsidenten Karlheinz Kopf vertreten, sieben Mal vom Dritten Nationalratspräsidenten Norbert Hofer.

Bures: Kontinuität bei Vorsitzführung war wichtig und vorteilhaft

Beim Vorsitz des U-Ausschusses handelt es sich (im Gegensatz zur alten Verfahrensordnung) um kein Mitglied des Ausschusses, sondern der Vorsitz handhabt im Sinn einer unabhängigen und objektiven Verfahrensleitung die Anwendung der Verfahrensregeln des Ausschusses und nimmt die Vertretung des Ausschusses nach außen wahr.

Nationalratspräsidentin Doris Bures: "Die Kontinuität bei der Vorsitzführung hat sich als vorteilhaft und wichtig erwiesen. Im Rahmen des noch sehr jungen Regelwerks können sich in jeder Ausschuss-Sitzung neue und offene Fragen auftun. Auch scheinbar kleine Entscheidungen des Vorsitzes können dann zu sehr weitreichenden Konsequenzen führen."

Nach dem Jahreswechsel kommt es am 12. Jänner zur nächsten Sitzung des U-Ausschusses. Die  Auskunftspersonen für den Jänner 2016 werden schnellstmöglich bekannt gegeben. Die Ausschuss-Termine für Jänner und Februar 2016 und weitere Informationen finden sich auf der Homepage des Parlaments unter www.parlament.gv.at. (Schluss) wz