Parlamentskorrespondenz Nr. 23 vom 19.01.2016

Innenausschuss gibt grünes Licht für neues Staatsschutzgesetz

Regierungsparteien wollen mit Opposition bis zum Plenarbeschluss noch über Änderungen verhandeln

Wien (PK) – Der Innenausschuss des Nationalrats hat heute grünes Licht für das neue Staatsschutzgesetz gegeben. Trotz anhaltender Kritik der Opposition stimmten SPÖ und ÖVP für den Anfang Dezember gemeinsam vorgelegten Gesetzentwurf. Damit kann das Paket, das unter anderem mehr Befugnisse für die polizeilichen Staatsschutzbehörden bei der Beobachtung verdächtiger Einzelpersonen bringt und den Einsatz von V-Leuten ermöglicht, noch im Jänner vom Nationalrat beschlossen werden. Zur Gänze in Stein gemeißelt sind die neuen Bestimmungen aber noch nicht, die Regierungsparteien wollen bis zur kommenden Plenarsitzung weiter mit den Oppositionsparteien verhandeln, um, wie ÖVP-Sicherheitssprecher Werner Amon hervorhob, einen möglichst breiten Konsens zu erzielen. Allerdings sehen FPÖ, Grüne und NEOS noch zahlreiche Stolpersteine, etwa was die im Gesetz verankerten Deliktgruppen und den Rechtsschutz betrifft.

Zufrieden mit dem Beschluss zeigte sich Innenministerin Johanna Mikl-Leitner. Das neue Staatsschutzgesetz sei "auf der Höhe der Zeit" und wahre die Balance zwischen Sicherheit und Freiheit, unterstrich sie. Wesentlich ist für Mikl-Leitner auch, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung eine Sicherheitsbehörde bleibt und kein neuer Geheimdienst wird.

In der Debatte hoben sowohl Mikl-Leitner als auch Amon hervor, dass rund zwei Jahre über das neue Staatsschutzgesetz verhandelt wurde. Es handle sich um keine Anlassgesetzgebung, auch wenn die Terroranschläge in Paris und Istanbul die Notwendigkeit der neuen Bestimmungen vor Augen geführt hätten, sagte Mikl-Leitner. Man habe es im Bereich des Terrorismus mit einem neuen Tätertypus zu tun, die Anschläge würden gut vorbereitet und die Täter seien, etwa über die Neuen Medien, gut vernetzt. In diesem Sinn brauche es adäquate Ermittlungsmethoden, derzeit könne der Staatsschutz nur unzureichend in die Vorbereitung einer Straftat eingreifen. Österreich werde allerdings anders als andere Länder keinen "Datenfriedhof" produzieren, in der Hoffnung, die Nadel im Heuhaufen zu finden, versicherte Amon, vielmehr gehe es darum, den Behörden präzise, zielgenaue Recherchen zu ermöglichen.

Trotz der positiven Beurteilung des Gesetzespakets signalisierte Amon gegenüber der Opposition allerdings noch Verhandlungsbereitschaft. Angesichts der sensiblen Materie solle man die Zeit bis zur Beschlussfassung im Plenum nutzen, um einen möglichst breiten Konsens zu erzielen, hielt er fest und stieß dabei vor allem bei Grünen-Sicherheitssprecher Peter Pilz auf offene Ohren. Es wäre sinnvoll, eine Lösung zu finden, die sowohl die laufende Legislaturperiode als auch den Verfassungsgerichtshof überlebt, drängte dieser auf ein hieb- und stichfestes Gesetz. Allerdings gab Pilz zu bedenken, dass nicht mehr viel Zeit für Verhandlungen bleibe und machte eine Reihe von Bedenken gegen die vorliegenden Bestimmungen geltend.

Zu den Kritikpunkten der Grünen gehören unter anderem die fehlende richterliche Kontrolle im Vorfeld sensibler Ermittlungen und der ihrer Meinung nach zu weit gefasste Deliktkatalog. So haben Pilz und sein Fraktionskollege Albert Steinhauser wenig Verständnis dafür, dass der Staatsschutz auch bei Meinungsdelikten wie Hasspostings oder einer drohenden Herabwürdigung staatlicher Symbole im Zuge der erweiterten Gefahrenforschung die ganze Palette von Ermittlungsbefugnissen nutzen darf. Pilz und Steinhauser befürchten, dass dadurch zehntausende Zielpersonen und ihre Kontakte ins Visier des Staatsschutzes geraten könnten. Ihrer Meinung nach wäre es sinnvoller, den Fokus auf die Terrorismusbekämpfung zu legen.

Ein Dorn im Auge ist Pilz außerdem, dass in Bezug auf die Datenverarbeitung in der Analysedatenbank des Staatsschutzes keine Kontrolle vorgesehen ist und es keine präzisen Regelungen für die Weitergabe von Daten an ausländische Geheimdienste gibt. Überdies vermisst er eine Klarstellung, dass bezahlten Spitzeln keine Ermittlungsbefugnisse zukommen. Als wesentlichstes Anliegen der Grünen nannte Pilz schließlich eine funktionierende parlamentarische Kontrolle. Es dürfe keine Geheimnisse vor dem Parlament, konkret dem geheimen Unterausschuss des Innenausschusses, geben.

FPÖ bezweifelt Verhandlungsbereitschaft der ÖVP

Weniger zuversichtlich, was einen möglichen Konsens über das neue Staatsschutzgesetz betrifft, äußerte sich FPÖ-Abgeordneter Gernot Darmann, auch wenn er namens seiner Fraktion weitere Verhandlungsbereitschaft zeigte. In Anbetracht eines Interviews von ÖVP-Klubobmann Reinhold Lopatka glaubt er aber nicht, dass die Koalitionsparteien bereit sein werden, sich in wesentlichen Punkten wie dem Rechtsschutz noch zu bewegen. Ohne Änderungen könne die FPÖ dem Entwurf aber nicht zustimmen, bekräftigte er.

Für Darmann ist der Gesetzentwurf nicht, wie Mikl-Leitner festhielt, auf der Höhe der Zeit, sondern vielmehr verfassungswidrig, weil er unverhältnismäßig in Grund- und Freiheitsrechte eingreife und der Bürgerbespitzelung Tür und Tor öffne. Konkret kritisierte er etwa neben einem mangelnden Rechtsschutz den seiner Ansicht nach überschießenden Deliktkatalog und unzureichende Dokumentationspflichten. Für ihn ist es überdies ein Problem, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass V-Leute auch JournalistInnen, ÄrztInnen, RechtsanwältInnen und PolitikerInnen bespitzeln.

Seitens der NEOS beurteilte Nikolaus Alm den vorliegenden Entwurf in den Grundzügen positiv. Allerdings hält er es für notwendig, die staatspolizeilichen Befugnisse präziser zu definieren, um auszuschließen, dass das Staatsschutzgesetz zur Massensammlung von Daten genutzt wird. Durch eine "Überwachungsgesamtrechnung" und eine Präzisierung des Deliktkatalogs solle der Observationskreis so klein wie möglich gehalten werden, forderte er. Außerdem drängte Alm auf eine richterliche Genehmigung im Vorfeld von Ermittlungsmaßnahmen und eine intensive parlamentarische Kontrolle des Staatsschutzes.

Letzter Punkt ist auch Christoph Hagen vom Team Stronach ein Anliegen. Er kann sich die Zustimmung seiner Fraktion zum Gesetzespaket vorstellen, wenn die parlamentarische Kontrolle verbessert wird. Er denkt dabei etwa an das Schweizer Modell, das den Abgeordneten auch stichprobenartige Kontrollen ermöglicht.

Dass der Staatsschutz auch Politiker bespitzeln könnte, wie die FPÖ fürchtet, glaubt Hagen ebenso wenig wie SPÖ-Abgeordneter Hannes Fazekas. Anders als Pilz hat Fazekas auch nicht die Sorge, dass der Verfassungsschutz bei einer drohenden Verunglimpfung einer Landeshymne tätig werden wird. Mit dem neuen Staatsschutzgesetz werde Österreich vielmehr gut in Sachen Terrorismusbekämpfung aufgestellt sein, ist er überzeugt. Den Einsatz von Vertrauensleuten hält Fazekas für gerechtfertigt, schließlich habe die Exekutive nicht die Möglichkeit, in gewissen Szenen unerkannt zu ermitteln.

Dass sich der Deliktkatalog im Gesetz nicht auf klassische Terrordelikte beschränkt, wie Grün-Abgeordneter Steinhauser einmahnte, begründeten Innenministerin Mikl-Leitner und der Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit Konrad Kogler damit, dass der Staatsschutz neben der Terrorismusbekämpfung auch andere Aufgaben wie den Schutz verfassungsmäßiger Einrichtungen und kritischer Infrastruktur habe. Bei den Ermittlungen gelte aber ohnehin das Prinzip der Verhältnismäßigkeit, machte Mikl-Leitner geltend. Sie wies überdies darauf hin, dass sensible Ermittlungsmethoden künftig auf die Staatsschutzbehörden beschränkt sind, während derzeit alle ExekutivbeamtInnen, angefangen von der Fremdenpolizei bis zum Verkehrspolizisten, die gleichen Befugnisse haben.

Mikl-Leitner zufolge wird darüber hinaus auch dem Rechtsschutz eine hohe Relevanz beigemessen. Der Rechtsschutzbeauftragte habe sich als Kontrollinstanz bewährt und sei die beste Garantie, dass die Rechte der Bevölkerung gewahrt würden.

Erweiterte Befugnisse bei Überwachung von Einzelpersonen

Der vom Innenausschuss mit S-V-Mehrheit gebilligte Gesetzentwurf ist in weiten Bereichen ident mit der von Innenministerin Johanna Mikl-Leitner im Juli im Nationalrat eingebrachten Regierungsvorlage (763 d.B.). Lediglich bei der Organisation des Staatsschutzes, der Funktion des Rechtsschutzsbeauftragten und bei der parlamentarischen Kontrolle wurden einige Änderungen vorgenommen (siehe Parlamentskorrespondenz Nr. 1364/2015). So ist der Rechtsschutzbeauftragte künftig etwa dezidiert dazu verpflichtet, bei der Genehmigung besonderer Ermittlungsmethoden und anderer ihm übertragenen Aufgaben eine einvernehmliche Vorgangsweise mit seinen StellvertreterInnen anzustreben. Außerdem empfiehlt der Innenausschuss, ebenfalls mit S-V-Mehrheit, begleitende Änderungen im Telekommunikationsgesetz, um bei angeforderten Auskünften den Datenfluss zwischen dem Staatsschutz und den Telekom-Anbietern sicherzustellen.

Begründet wird das neue Polizeiliche Staatsschutzgesetz und die begleitenden Änderungen im Sicherheitspolizeigesetz und im Telekommunikationsgesetz mit dem notwendigen effektiven Schutz vor terroristischen Bedrohungen. Neben der geplanten Neuorganisation des Staatsschutzes sind in diesem Zusammenhang vor allem erweiterte Befugnisse bei der Observierung verdächtiger Einzelpersonen vorgesehen. Außerdem soll es künftig möglich sein, Vertrauensleute im Zuge von verdeckten Ermittlungen anzuwerben. Probeweise erlaubt wird auch das Tragen von Körperkameras durch PolizistInnen.

Konkret können Betroffene künftig dann unter Beobachtung gestellt werden, wenn ein "begründeter Gefahrenverdacht" besteht, dass sie in absehbarer Zeit einen verfassungsgefährdenden Angriff begehen, wobei die davon umfassten Straftaten taxativ aufgezählt werden. Darunter fallen etwa die Begründung bzw. Finanzierung einer terroristischen Vereinigung, nachrichtendienstliche Tätigkeit und Wirtschaftsspionage, Hackerangriffe gegen staatliche Einrichtungen und kritische Infrastrukturen, bestimmte Formen von Verhetzung, die Hortung von Kampfmitteln, das unerlaubte Hantieren mit radioaktivem Material sowie Verstöße gegen das Kriegsmaterialgesetz und das Verbotsgesetz. Bei einigen der im Gesetz aufgelisteten Deliktgruppen müssen zusätzlich zum Tatbestand außerdem "ideologische oder religiöse" Motive vorliegen. Der Informationsaustausch mit ausländischen Sicherheitsbehörden sowie bestimmten anderen in- und ausländischen Stellen ist ausdrücklich gestattet.

Umfassende Datenschutzbestimmungen

Zwei eigene Abschnitte des Staatsschutzgesetzes regeln den Umgang der Staatsschutzbehörden mit personenbezogenen Daten und den Rechtsschutz der BürgerInnen. So wird etwa ausdrücklich normiert, dass die Staatsschutzbehörden bei der Verarbeitung und Übermittlung personenbezogener Daten die Verhältnismäßigkeit zu beachten haben und bei der Verwendung sensibler und strafrechtlich relevanter Daten angemessene Vorkehrungen zur Wahrung der Geheimhaltungsinteressen der Betroffenen zu treffen sind. Ein automatisierter Datenabgleich, Stichwort Rasterfahndung, ist untersagt.

Für die erweiterte Gefahrenforschung und den Einsatz besonderer Ermittlungsmethoden wie verdeckte Observationen, Abhörmaßnahmen sowie die Einholung von Auskünften zu IP-Adressen, Handy-Standortdaten und Reisebewegungen brauchen die StaatsschützerInnen eine ausdrückliche Ermächtigung des Rechtsschutzbeauftragten des Innenressorts bzw. eines seiner Stellvertreter. Die Ermächtigung ist dabei grundsätzlich auf sechs Monate befristet, kann aber – auch mehrmals – verlängert werden. Außerdem müssen die im konkreten Fall eingesetzten Ermittlungsmaßnahmen in einem angemessenen Verhältnis zur befürchteten Straftat stehen und die Ermittlungen beendet werden, sobald die Voraussetzungen dafür wegfallen. Keine gesonderte Erlaubnis ist für Recherchen in offenen Internet-Foren, Blogs und Newsgroups erforderlich.

Erhobene Daten zu Verdächtigen und ihren Kontaktpersonen sind grundsätzlich spätestens nach fünf Jahren zu löschen, wobei eine Aktualisierung und etwaige Richtigstellung von Daten laufend zu erfolgen hat. Um missbräuchliche Datenabfragen zu vermeiden, muss überdies jede Abfrage und Übermittlung personenbezogener Daten so protokolliert werden, dass sie einer bestimmten Person zugeordnet werden kann. Diese Protokollaufzeichnungen sind drei Jahre lang aufzubewahren. Eine längere Speicherung eigentlich zu löschender personenbezogener Daten ist nur in Ausnahmefällen und nur mit Zustimmung des Rechtsschutzbeauftragten gestattet, sechs Jahren nach Ende der erteilten Ermittlungs-Ermächtigung ist allerdings endgültig Schluss.

Nach dem Ende der besonderen Ermittlungsmaßnahmen sind die Betroffenen grundsätzlich über Anlass, Art und Dauer der Observation zu informieren. Nur in begründeten Fällen kann diese Information aufgeschoben werden bzw. unterbleiben, wobei auch hier der Rechtschutzbeauftragte das letzte Wort hat. Der Rechtsschutzbeauftragte hat darüber hinaus dem Innenministerium jährlich einen Bericht über seine Tätigkeit und seine Wahrnehmungen zu erstatten, der auch dem geheimen Unterausschuss des Innenausschusses des Nationalrats vorzulegen ist. Auch ein direkter Austausch zwischen den Abgeordneten und dem Rechtschutzbeauftragten ist möglich.

Einsatz von V-Leuten bei verdeckten Ermittlungen

Begleitend zum neuen Polizeilichen Staatsschutzgesetz werden auch Änderungen im Sicherheitspolizeigesetz vorgenommen. So wird den Sicherheitsbehörden künftig die Anwerbung externer Vertrauensleuten im Zuge verdeckter Ermittlungen ausdrücklich gestattet. Sie sollen nicht nur zur Abwehr verfassungsgefährdender Bedrohungen, sondern auch bei Ermittlungen gegen kriminelle Organisationen zum Einsatz kommen können. Aufgrund der äußerst konspirativ agierenden Personenkreise in diesen Bereichen und wegen vorhandener Sprachbarrieren sei es schwierig, Sicherheitsorgane in verdächtige Gruppierungen einzuschleusen, heißt es dazu in der Begründung. Zur Kontrolle der angeheuerten Vertrauensleute sind gewisse Führungs-, Überwachungs- und Dokumentationspflichten vorgesehen.

Ausgeweitet wird daneben auch die Möglichkeit, Handy-Standortdaten zu ermitteln. Nicht nur gefährdete Personen wie potentielle SelbstmörderInnen sollen in Hinkunft geortet werden dürfen, sondern auch Personen, die im Zuge der erweiterten Gefahrenforschung in das Visier der Ermittler geraten sind und von denen eine konkrete Gefahr für das Leben, die Gesundheit oder die Freiheit eines Menschen ausgeht. Als Beispiel werden etwa Personen genannt, die angekündigt haben, eine Bombe zu zünden.

Polizei kann bei Einsätzen künftig Körperkameras verwenden

Mit so genannten "body worn cams" will das Innenministerium Polizeieinsätze künftig besser dokumentieren und damit nicht nur die Verfolgung von StraftäterInnen erleichtern, sondern auch strafbaren Handlungen vorbeugen und die Rechtmäßigkeit von Amtshandlungen kontrollieren, wie in den Erläuterungen vermerkt wird. Die Erlaubnis zum Einsatz der Kameras ist vorerst bis Ende 2019 befristet, in einem ersten Schritt sollen 25 Körperkameras zu Erprobungszwecken angeschafft werden. Darüber hinaus soll es den Sicherheitsbehörden künftig ausdrücklich gestattet sein, auch kleinere Splittergruppen rund um Demonstrationen zu filmen und vorhandenes Videomaterial auch zur Verfolgung bestimmter Verwaltungsübertretungen zu verwenden. Damit hofft man etwa Verstöße gegen das Pyrotechnikgesetz bei Sportgroßveranstaltungen leichter ahnden zu können.

Schließlich sollen mit zwei neuen Bestimmungen im Sicherheitspolizeigesetz die Befugnisse von Sicherheitsorganen in Passagierflugzeugen klar geregelt und eine gesetzliche Grundlage für die digitale Verarbeitung und personenbezogene Zuordnung von Spuren geschaffen werden, die auf Grundlage der Strafprozessordnung ermittelt wurden.

Opposition fordert Evaluierung der Polizeibefugnisse

Mitverhandelt mit dem neuen Staatsschutzgesetz wurden ein Antrag der FPÖ (283/A(E)) und zwei Anträge der NEOS (1195/A(E), 1413/A(E)), die bei der Abstimmung jedoch nur die Unterstützung der Oppositionsparteien fanden und damit in der Minderheit blieben. Der Opposition wäre es insbesondere darum gegangen, die Befugnisse der Sicherheitsbehörden zu evaluieren und anstelle überbordernder Überwachungsmaßnahmen "grundrechtsschonende Aufklärungsmethoden" zu forcieren, wie etwa NEOS-Abgeordneter Nikolaus Alm in seinem Antrag formulierte. Alle Befugnisse, die sich nicht als notwendig erweisen oder unverhältnismäßig sind, sollten aufgehoben werden. Die NEOS warnen außerdem vor einer Wiederbelebung der Vorratsdatenspeicherung. (Fortsetzung Innenausschuss) gs