Parlamentskorrespondenz Nr. 35 vom 25.01.2016

Ombudsstelle für Studierende gegen Mobilitätsbeschränkungen

Tätigkeitsbericht für das akademische Jahr 2014/15

Wien (PK) – Einschränkung in der Wahl von Studienort und Studienfach sieht die Ombudsstelle für Studierende immer wieder an den österreichischen Hochschulen. Zu den häufigsten Anliegen, die von Studierenden, die im akademischen Jahr 2014/15 an die Stelle herangetragen wurden, gehörten Probleme bei der Zulassung zum Studium. Die Ombudsstelle versucht, Einzelfälle in Zusammenarbeit mit den Hochschulen zu lösen, setzt sich aber auch für grundsätzliche Änderungen ein, um Probleme künftig zu vermeiden. Der Tätigkeitsbericht der Ombudsstelle enthält dementsprechend neben einer Übersicht über die wichtigsten Anliegen, die sie im Berichtsjahr zu behandeln hatte, auch konkrete Vorschläge an die Hochschulen wie an den Gesetzgeber, wie das studentische Leben erleichtert werden könnte.

In 506 Fällen wandten sich Studierende im Studienjahr 2014/15 mit ihren Anliegen an die Ombudsstelle. An erster Stelle standen dabei mit 83 Anfragen an die Ombudsstelle Fragen der Zulassung zum Studium. 55 StudentInnen hatten Probleme bei der Bezahlung der Studiengebühr, in 40 Fällen ging es um negative Leistungsbeurteilungen und in 30 um Probleme bei der Anrechnung von Prüfungsleistungen. Die meisten Anliegen mit 163 Beschwerden gab es an der größten Universität des Landes, an der Uni Wien. An der Uni Graz gab es mit 23 Beschwerden die zweitmeisten Anliegen, gefolgt von der Wirtschaftsuni Wien, an der sich 17 Studenten an die Ombudsstelle für Studierende wandten.

2015 erfolgte auch mit einer Novelle des Hochschul-Qualitätssicherungsgesetzes 2011 eine wesentliche gesetzliche Änderung. Der Handlungsspielraum der 2012 eingerichteten Ombudsstelle wurde dadurch erweitert, dass der Stelle die Möglichkeit eingeräumt wurde, bei der Behandlung von Anliegen auch von sich aus tätig zu werden. Zudem wurde ihre Verschwiegenheitspflicht an jene der Volksanwaltschaft angeglichen. Damit ist für die Ombudsstelle eine umfassendere Berichtlegung als bisher möglich. Dabei gelte es jedoch, die Balance zwischen Vertraulichkeit und Transparenz zu wahren, heißt es im Bericht.

Ombudsstelle für klare Regeln bei Wechsel von Studium und Studienort

Aus den Erfahrungen des Berichtsjahres leitet die Ombudsstelle einige konkret Vorschläge für den Gesetzgeber ab. So gibt es immer wieder Probleme mit von Hochschule zu Hochschule verschiedenen Aufnahmeverfahren. Derzeit müssen StudentInnen, die an eine andere Uni wechseln, im Regelfall Aufnahmeverfahren inklusive allfälliger Aufnahmetests erneut durchführen. Die Ombudsstelle regt daher an, dass bestandene einschlägige Aufnahmeverfahren bei einem Studienort-Wechsel an anderen Standorten anerkannt werden und nicht zu wiederholen sind.

Im Falle des Studiums der Zahnmedizin an den Medizinischen Universitäten Graz, Wien und Innsbruck empfiehlt die Ombudsstelle, einheitliche Regelungen für QuereinsteigerInnen in das Studium.

Eine weitere Empfehlung lautet, dass Studierende bei der zweiten Wiederholung einer Prüfung auch einen Prüfer mit facheinschlägigen Kenntnissen von einer anderen Universität wählen können sollen. Derzeit können sie sich nur eine Prüfer/ eine Prüferin der eigenen Universität aussuchen.

Vorgeschlagen wird auch, dass die Wahlen zur Österreichischen HochschülerInnenschaft (ÖH) nicht mehr von Dienstag bis Donnerstag, sondern von Mittwoch bis Freitag durchgeführt werden. Damit könnten mehr berufsbegleitend Studierende an Fachhochschulen teilnehmen, meint die Ombudsstelle. (Schluss) sox


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