Parlamentskorrespondenz Nr. 64 vom 29.01.2016

Neu im Bautenausschuss

Regierungsvorlage bringt Mietzinsbremse für 2016

Mieten: Inflationsanpassung wird ausgesetzt

Wien (PK) – Nach geltender Rechtslage werden die Richtwerte der Mieten jedes zweite Jahr an die Inflation angepasst, sodass demnach die nächste Erhöhung für 1.April 2016 vorgesehen wäre. Durch ein von der Regierung vorgelegtes 2. Mietrechtliches Inflationslinderungsgesetz (998 d.B.) soll nun im Hinblick auf das gestiegene Mietzinsniveau einmalig von dieser Praxis abgegangen werden. Geplant ist der Umstieg auf eine dreijährige Anpassungsfrequenz, sodass die nächste Erhöhung erst am 1. April 2017 eintritt. Die danach folgenden Richtwertänderungen sollen aber dann wieder in einem zweijährigen Rhythmus stattfinden. (Schluss) hof